Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur dann fahren, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung bzw. für sie eine Betriebserlaubnis (BE) erteilt ist.
Liegt so eine BE für deinen Anhänger vor ?
Da gibt es allerdings eine Ausnahme für Anhänger, die vor 1961 in Verkehr gebracht wurden... inwiefern man das dann beweisen muss, weiß ich auch nicht