Hallo Leute,
da geht jetzt viel durcheinander!!!
Nochmals kurz: KLasse B/BE berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis zulässiger Gesamtmasse von 3.5 Tonnen auch mit Anhänger. (aktuell noch...soll ja dann irgendwann eine Änderung geben) (Es gilt dabei keine Geschwindigkeitsbegrenzung)
Auch die Fahrzeugart "Zugmaschine" fällt dabei unter Kraftfahrzeug! Natürlich darf ich meinen, angemeldeten, Anhänger dann auch nur mit 25 Km/h fahren aber einfach nur deshalb weil der für keine höhere Geschgwindigkeit zugelassen ist.
L oder T gelten ausschließlich!!! nur dann wenn sich das Kraftfahrzeug, vorallem hier dann die "Zugmaschine" oder auch "LOF Zumaschine" oder "Ackerschlepper", im tatsächlichen LOF Einsatz befinden!
(Die Tarnung des Einsatzes mit Kettensäge oder dem berühmten Sack Kartoffeln ist dabei äußerst grenzwertig da immer in irgendeiner Weise der Bezug zu einem LOF Betrieb vorhanden sein muß....alles andere ist dünnes Eis)
Und nein, bei L im tatsächlichen LOF Einsatz, muß eine "Schnellläufer" Zugmaschine nicht auf 25 Km/h gedrosselt werden! Es darf halt diese Geschwindigkeit ganz einfach, bei der Fahrt mit Anhägern, nicht überschritten werden. Punkt. (Das 25 km/h Schild, in Verbindung mit einem Folgekennzeichen eines LOF Betriebes, "bestätigt" im wesentlichen die Zulassungsfreiheit des Anhängers...natürlich darf der dann auch nicht schneller bewegt werden)
Und: Das Sonntagsfahrverbot gilt für Fahzeugart LKW(egal wie schwer) wenn die mit Anhänger gefahren werden! Bei Fahrzeugart "Zugmaschine" darf Sonntags mit Anhänger
gefahren werden!
LKW bis 7.5 Tonnen, ist auch Sonntags möglich. (mit Anhänger nicht)
Schaut bitte hier im Bereich TÜV mal nach...diese ganze Fahrerlaubniszeugs wurde schon bis zum Erbrechen diskutiert und dargelegt.
(Ich frag mich immer wieder was Fahrschüler eigentlich noch in der Fahrschule richtig lernen...)
Und nein: LOF Zweck ist bei privatem Selbstwerberholz in der Regel nicht erfüllt!!!.....da hätte ich mir schon längst das grüne Taferl besorgt...krieg ich aber nicht!
Damit gelten da L oder T als Fahrerlaubnis nicht.
Gruß Uli
Sollte ich nun irgendwo falsch liegen dann bitte schreiben...aber auch nix komplizierter machen als es eigentlich ist... 