Thema Brennholztransport: Mich hat mal wieder jemand angebracht. Brennholztransport auf einem Kipper (5,7 Tonnen, nicht annährend ausgeladen). Angeblich sollte die Ladung gefährlich schwanken und Autofahrer haben die Polizei gerufen. Die haben dann freundlich im nächsten Ort meine Marschgeschwindigkeit auf 0 gesetzt. "Ist Ihnen Ladungssicherung ein Begriff?" Ja, ist erfolgt. Schauen Sie mal. Holzrungen vorne und hinten, 1 Meterstücke, zwei nebeneinander, nicht breiter als die Bordwände und dann von vorne nach hinten mit je einem 4-Tonnengurten gesichert. Da bewegte sich nichts.... "Es ist aber abenteuerlich hoch." Das Messen der Ladung ergab dann 2,5 m Ladehöhe. Die Höhe der Ladefläche haben sie nicht gemesen. (? keine Ahnung warum, die Ladungshöhe wird vom höchsten Punkt bis zum Boden gemessen, Fahrzeughöhe zählt ja auch) Ich war aber unter 3,5 m, auf meinen Hinweis hin, dass 4 Meter Höhe geladen werden darf, war das dann auch ok. Dann noch das übliche, HU, Folgekennzeichen, 25 km Schild, Papiere usw.. Kennzeichen waren unterschiedlich, aber eben auch auf uns zugelassen, also alles ok nach meiner Erklärung. Gurte haben Ihnen gefallen aber sie wollten mich dann nach Hause begleiten. Gut, da Brennholz das neue Gold ist, kann Politzeischutz nicht schaden. Da wir auf einem ziemlichen Berg wohnen, warnte ich noch, dass ich zwischendurch auf 5 bis 6 km/h abfallen werde. Sie hatten aber nach eigener Aussage nichts anderes vor.
Angekommen dann die Bestätigung durch die Beamten: Die Ladung hat sich keinen mm bewegt. Sage ich doch. Aber der Anhänger hätte geschwankt. Klar, der ist gefedert und weil er nicht überladen war, hat er auch in den Federn gearbeitet. Die Beamten waren dann zufrieden und äußerten selbst, dass sie nicht die Polizei gerufen hätten. Durch die freundlichen Hinweise der Bürger hätten sie schauen müssen. Super, wir haben ja keine Probleme und genug Steuergeld ist scheinbar auch vorhanden. Die Notwendigkeit von Politzei und Feuerwehr usw. ist mir schon klar und zum Glück haben wir einen solchen Aufbau. Aber bitte, liebe besorgten Mitbürger, kümmert euch um euren Kram und beschwört keine Gefaghren herauf, die keine sind, nur weil es die Handys heute so schön einfach machen, alles zu melden. Die mindestens 10 Leute, die mich im Überholverbot über zwei durchgezogenen Linien überholt haben, gefähden mehr den Gegenverkehr als mein ordnungsgemäß gesichertes Holz. Wegen Behinderung fahre ich extra Sonntags um nicht den Werktagsverkehr zu behindern. Außerdem fahre ich bei wirklich jeder Gelegenheit vorschriftsmäßig rechts ran und lasse alle vorbei. Das sieht man leider immer seltender bei langsamfahrenden Fahrzeugen trotz Verpflichtung.
Die Beamten wollten ober mal schauen, ob seitlich (also über die langen Bordwände) eine Sicherung in Form von Rungen oder Stützen oder so erfolgen müsste. Mir ist das nicht bekannt. Ich kenne da nichts, frage aber mal neugierig in die Runde, ob es da Absicherungen oder Vorschriften gibt, wenn man Meterstücke (2 nebeneinander, viele hintereinander) höher stabelt, als die Bordwände. Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich 4 Meter Transporthöhe bei ausreichender Niederzurrung durch Spanngurte und Sicherung nach vorn und hinten zulässig sind. Da kann nichts rustschen. Außerdem läd man ja nicht direkt vorne und hinten 4 Meter hoch, sondern meistens vorne und hinten einen Meter über die Ladefläche und dann in der Mitte halt entsprechend höher zu den Enden hin abfallend. Wenn ein LKW leere Palleten auf einem Plane-Spriegelanhänger fährt, zurrt er er die Paletten auch nach unten. Seitlich schützt nur die Plane (und ein Holzbrett), die ja auch nichts halten kann. Die stellen auch keine Stahlplatten davor. Wenn der LKW-Anhänger dann die Reifen nach oben streckt, werden die Paletten seitlich rausbrechen. Wenn ein LKW umfällt, liegen ja auch die Bierflaschen trotz vorschriftsmäßiger Sicherung auf der Piste. Weiß da jemand etwas?