2t Kugelkopf und 7-polige Steckdose an Ackerschiene

  • Servus zusammen.


    Habe am Wochenende mal bissl am Schorsche gebastelt und ihn für meinen Bedarf optimiert.


    Habe aus aus meinem Fundus einen Halter für die 7-polige Steckdose für Beleuchtung am Anhänger gebaut, Lack kommt demnächst noch drauf《 grün oder grau, was meint ihr? 》.

    Kugelkopf mit 2t Zulassung und E-Nummer ausm Netz. Tüv freut sich über meinen Besuch;-)



    Habt ihr Verbesserungsvorschläge?


    Viele Grüße vom Schorsche;-)

  • Tüv freut sich über meinen Besuch;-)

    Moin Daniel;


    Das wird dir so kein Prüfer abnehmen wollen. Ach wenn dein Kugelkopf eine EU-Zulassung hat, so ist das Dreipunktgestänge nicht für den Zug eines PKW-Anhänger geeignet. Es gibt regelkonforme Festanbauten auch für Fendt Traktoren. Schaue mal bei denen hier nach :


    K50 Zugeinrichtungen / Anhängerkupplungen
    Im Folgendem sind die verschiedenen Varianten der K50 Zugeinrichtungen / Anhängerkupplungen nach Herstellern sortiert. Wenn nicht weiters beschrieben, besitzen…
    www.duebbert-maschinenelemente.com

  • Servus,

    das Dreipunktgestänge ist sehrwohl geeignet, sofern in Ordnung und streng verriegelt, aber halt nicht auf Papier.

    Gott sei dank, gibt es noch Kontrolleure bzw. Beamte mit Verstand und Herz.

    Der Schlepper fährt keine 80 km/h, wahrscheinlich 25 oder 30.

    Wer segnet den Anbau eines schweren Arbeitsgerätes am Dreipunkt ab? Keiner!

    Ist alles verriegelt? Alle Splinte gesichert? Als LKW_Fahrer denke ich mir oft, hoffentlich hat der entgegenkommende Schlepperfahrer die Steuerventile verriegelt. Spritzgestänge, Kreiselegge, Güllefass, usw

    Wenn der etwas falsch macht, bin ich evtl. voll dabei,

    Da ist so eine Anhängekupplung wirklich nebensächlich.


    Gruss - Sepp

  • Praktisch gesehen hast du voll und ganz recht- Die Dreipunktaufnahme ist für tonnen schwere Anbaugeräte gebaut und diese dürfen auch auf der Straße da dran gebaut werden.

    Aber kleiner PKW Klaufix, mit max 75kg Stützlast auf der Ackerschiene und im schnitt nicht mehr als 1,5 Tonnen Zugkraft, das für alle anderern Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich, weil es keine Normplakette hat.


    Gruß


    Harry Vorjee

  • Wenn man die Dreipunkt komplett verschraubt und nix mit Bolzen und Splinte macht , und man darf es auch nicht wieder lösen, so kann man das als Anhängebock abgenommen bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • das Dreipunktgestänge ist sehrwohl geeignet, sofern in Ordnung und streng verriegelt,

    Dann muss das alles spielfrei miteinander verschraubt sein. Dann kannst du den Kraftheber aber zu nichts anderem mehr nutzen. Bei uns hier iim ruhrgebiet bekommst bei keinem TÜV-Prüfer eine Eintragung dazu.


    Der Schlepper fährt keine 80 km/h, wahrscheinlich 25 oder 30.

    Hast du schon mal einen Unimog mit Agrarausstattung gesehen ? Der schfft die 80 Km/h locker. Und was ist mit einem Fasttrac ? Die Argumentation der Prüfer ist die, das der Kraftheber nur einfach wirkende Hydraulik hat und die schlägt hoch wenn es negative Stützlasten gibt.



    Da ist so eine Anhängekupplung wirklich nebensächlich.

    Mich hat mal ein Einachskipper während der Fahrt überholt. Gott sei Dank erst auf dem Acker. Der Bolzen war aus dem Zugmaul gesprungen, obwohl ich ihn für richtig verriegelt gehalten habe.

  • Hallo,


    indirekt, also an z.B. einer Seilwinde, darf unter bestimmten Voraussetzungen ein Anhänger mitgeführt werden.

    Die Seilwinde hängt am Dreipunkt!

    Eine Seilwinde kann sich auch Ausheben wenn von hinten ein Anhänger schiebt und dadurch negative "Stützlasten" entstehen.


    Es ist ein etwas leidiges Thema mit diesem Kugelkopf auf der Ackerschiene.


    Eine Eintragung von einer Ackerschiene mit Kugelkopf als zus. Anhängevorrichtung ist aber trotzdem schwierig.

    Und Eingetragen werden muß dies.


    Es wird sich wahrscheinlich nirgends ein Sachverständiger/Prüfer darauf einlassen sowas einzutragen.


    Ich hatte schon früher mal darüber berichtet das es bei meinem 3S evtl. möglich wäre sowas einzutragen wenn die Hubstreben von den von den Hubarmen gelöst werden und an den originalen Einhängeösen am Getriebeblock befestigt würden.


    Damit könnte die Ackerschiene mit dem Kugelkopf , während der Fahrt,nicht mehr hochschlagen oder sich ungewollt

    hochheben wenn z.b. aus Versehen die Hydraulik betätigt wird. Dazu hatte ich mit dem TÜV schon mal Kontakt.

    Ich hab mich aber auch noch nicht weiter drum gekümmert.


    Wer öfter mit so einer Anhänger, mit 50er Kugel, unterwegs ist sollte sich um so einen Anhängebock kümmern.

    Der bekommt ein Prüfzeichen und wird auch Eingetragen.



    Gruß Uli

  • Hallo,


    indirekt, also an z.B. einer Seilwinde, darf unter bestimmten Voraussetzungen ein Anhänger mitgeführt werden.

    Die Seilwinde hängt am Dreipunkt!

    Eine Seilwinde kann sich auch Ausheben wenn von hinten ein Anhänger schiebt und dadurch negative "Stützlasten" entstehen.

    Hallo Uli, bei meiner tajfun Winde stand damals ausdrücklich in der BA das das zugmaul nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf.


    Soweit ich weiß ist das bei fast allen Herstellern so.


    Grüße aus dem Hochschwarzwald

  • Moin!

    Gerade noch mal mit unserem "Dorfsheriff" gesprochen. Kugelkopf an einer beweglichen Ackerschiene, egal ob festgestellt und verdrehsicher, definitiv nicht zulässig. Bei feststehenden Ackerschienen KANN eine Einzelabnahme und Eintragung erfolgen. Wenn eingetragen, dann zulässig.

    Grüße aus Nordhessen

    Frank

  • Hallo Uli, bei meiner tajfun Winde stand damals ausdrücklich in der BA das das zugmaul nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf.


    Soweit ich weiß ist das bei fast allen Herstellern so.


    Grüße aus dem Hochschwarzwald

    Hallo,


    stimmt, nicht jede Seilwinde ist dafür zugelassen! Unsere kleine tajfun darf das auch nicht. Die etwas größere tajfun von meinem Bekannten darf das jedoch!

    Diese Winden haben dann einen entsprechenden Aufkleber drauf wo das wesentliche draufsteht.

    Ich hatte schon mal ein Merkblatt hier eingestellt wo beschrieben ist unter welchen Vorraussetzungen ein Anhänger am Anbaugerät mitgeführt werden darf.

    Das können auch andere Anbaugeräte sein welche ein Zugmaul haben an dem ein Anhänger angehängt werden darf.


    Gruß Uli


    im Bereich TÜV "aktuelles Merkblatt"

  • Hallo,


    nachfolgend die wesentlichen Regelungen der StVZO und meine Meinung, mehr nicht, keine Empfehlung oder ähnliches.


    Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, die nicht Bauartgenehmigt sein müssen, §22a StVZO.


    Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit – auch bei der Bedienung der Kupplung – gewährleistet ist, § 43 Absatz 1 StVZO.


    Das heißt aus meiner Sicht, dass die Hubstreben in jedem Fall von den Hubarmen ab müssen (wegen Fehlbedienung Hydraulik) und der der Dreipunkt steif gestellt werden muss und dafür die Unterlenker nach außen und innen verspannt sein müssen, damit die Ackerschiene bzw. die Last bei schräger Belastung nicht auf den Splint geht. Außerdem muss die Verdrehsicherung einem Aufprall stand halten, d.h. Verdrehsicherung mit Oberlenker oder ein Dreieck mit einer kurzen Ackerschienen drin. Das entspricht dann einer festen Ackerschiene ohne Hydraulik.


    Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Da kann man jetzt zu meiner technischen Meinung streiten, auch wenn ich selbst keinen Unterschied zu einer festen Ackerschienen feststellen kann.


    Von daher sollte man es sicherheitshalber eintragen lassen bzw. versuchen. Wegen der Elektrokarren-Regelung und deren Befreiung vom Stand der Technik bei Bauartbedingter Geschwindigkeit von max. 25 Km/h und 2 Tonnen Anhängegewicht sollte aus meiner Sicht eine Eintragung mit diesen Daten möglich sein, wenn der Traktor serienmäßig eine Aufnahme für die Hubstreben hat (z. B. 1Z, 1E, 1D, ältere IHC).


    Gruß

  • Servus,

    da hast du vollkommen recht, man sollte es versuchen, es eingetragen zu bekommen.

    Aber bitte nicht versuchen es zu verstehen.

    Denn "Die Kirche im Dorf lassen" ist bei uns ein Fremdwort.

    Darum funktioniert auch alles so "gut" bei uns.

    Wenn ich meinen LKW belade, oder als ganz normaler Autofahrer einen Anhänger ankopple, bin ich verantwortlich für mein

    Handeln. Da kann der Kugelkopf noch so ein gutes Prüfzeichen haben, wenn die Kupplung nicht eingerastet ist, dann ???

    Sicherlich brauchen wir Normen, vollkommen klar, aber manchmal auch Verstand und Gelassenheit.

    Wenn ich jetzt sage, "Ich weiß gar nicht, wie wir früher zurechtgekommen sind" dann ist das natürlich ein bischen ironisch

    gemeint, aber nicht ganz unbegründet.


    Gruß - Sepp

  • Hallo Sepp,


    von meiner Seite aus könnte bis 25 Km/h Fahrgeschwindigkeit (nicht bauartbedingt) und max. 2 Tonnen Anhängelast das Ganze wie bei Elektrokarren alles weniger Streng sein. Für Elektrokarren steht da nicht ohne Grund. Eine aus meiner Sicht zulässige Presse an der Ackerschiene oder Kartoffelernter hat auch sein Gewicht. Wobei die aber ein Anhängemaul mit Bolzen und keinen Kugelkopf haben. Was ich meine ist aber nicht relevant. Und ja, vieles ist vielleicht übertrieben geregelt.


    Es kann sich aber auch heute schon jeder entscheiden, wie weit er ins Risiko geht. Mit einem Schutz gegen ausheben, verdrehen und absenken durch einen Oberlenker an die Ackerschiene (Verbindungsstück zum Kugelkopf kostet kleines Geld) und zusätzlich mit Kälberstrick, Kettchen, Bügel und/oder Abdeckung korrekt gegen Fehlbedienung gesichertem Hydraulikhebel bei einem Traktor ohne Umhängemöglichkeit für die Hubstreben hat man möglicherweise zumindest Argumente, dass man die Vorgaben beachtet hat. Ob das ausreichend wäre, kann ich nicht sagen. Nur nix ist halt auch nix bei den derzeitigen Regelungen.


    Nur eins muss man auch klar sagen: Ein voll geladener 1,25 Tonnen PKW Anhänger ohne Auflaufbremse drückt auch bei 25 Km/h wahrscheinlich die Hydraulik bei einer Vollbremsung nach oben, wenn keine Abstützung da ist. Und über den Hebel springt ein Kugelkopf schnell raus. Das ist leider halt so. Einen Kette durch den Deichselfuß und an die Schiene ähnlich wie ein Abrissseil haben die Wenigsten. Ob das zulässig wäre, weiß ich natürlich nicht.


    Gruß

  • Hallo, da ich beruflich als Konstrukteur im Sonderfahrzeugbau arbeite, möchte ich mal das ganze hier vereinfacht erklären:


    Zugeinrichtungen müssen entweder geprüft und eingetragen sein oder in einer Bauartgenehmigung erfasst sein.

    Zur Zugeinrichtungen gehört alles vom Rahmen bzw. Rumpf des Zugfahrzeugs bis zum Rahmen des Anhängers.

    Verbindungen zu Anbaugeräten sind nicht im Gesetz definiert, lediglich dass das Anbaugerät fest mit Zugfahrzeug Verbunden sein muss.


    Zugeinrichtungen müssen Spielfrei sein, bzw. bei verstellbaren Zugeinrichtung ein max. Spiel von 1,6mm. Zwischen Anhänger und Zugfahrzeug treten tatsächlich "Reaktionskräfte" auf die können ein vielfaches des Gewichtes des Anhängers sein. Bei größerem Spiel erhöhen sich die Kräfte enorm.

    Deshalb machen da die Gutachter gar nix so lange irgendetwas wackelt.


    Zur besseren Vorstellung, stellt euch vor bei voller Fahrt fahrt ihr rechtwinklig ein hohen Bordstein hoch. Das lässt schläge die auch in die Anhängerkupplung übertragen werden, da ist eine Vollbremsung ein Kinderspiel dagegen.

    Dabei spielen sehr viele Faktoren eine Rolle wie z.B. Federung, Gewichte und Gewichtsverhältnisse, Längen, vereinfacht nennt man diese Werte den D-Wert, den Dc-Wert und den V-Wert. Diese werden aber erst beim LKW angewandt. Beim Traktor ist das noch nicht so weil da ist eh jede Lastannahme reine Schätzung, da sagt man einfach die zul. Anhängelast der Kupplung oder Zuggabel aber schaut mal auf eine Zuggabel oder die Deichsel eines PKW-Anhänger da steht meist auch einer der Werte.

  • Dieses Merkblatt ist ja sehr Interressant.


    Mal so ein Gedanke: Könnte die Ackerschiene als Anbaugerät gelten ? Mit entsprechendem Aufkleber dürfte jeder PKW-Anhänger legal an der Ackerschiene anzuhängen sein oder ? Es ist doch nicht definiert wie ein Anbaugerät auszusehen hat könnte doch die Ackerschiene sein....

    Ich glaube nicht dass da Taifun ein Gutachten hat oder ?


    Ich habe vor Ende April auf die Messe "Forst live" zu gehen, wenn ich dran denke erkundige ich mich mal bei Taifun.


    So wie mein Sachstand aus dem LKW Bereich ist und so wie es bei jedem Gutachter heißt dass die Zugeinrichtung eingetragen sein muss, passt das nicht zu diesem "Merkblatt" Wenn es die Ausnahme bis 25 km/h und bis zum Gewicht des Zugfahrzeugs gilt, dann muss die Ausnahme auch an der Ackerschiene anzuwenden sein oder ?


    Interressant wäre eine Bestätigung der Richtigkeit des Zeitungsartikels bzw. entsprechender Gesetzestext, wobei bei TÜV "aktuelles Merkblatt" schon serios sein könnte. Und mit diesem Artikel mal einen von einem Namhaften Hersteller kontaktieren Bsp. Fendt.

    Hat jemand ne "Connection" zu jemand bei nem Namhaften Hersteller, also zu jemand der was weiß und nicht zur Empfangsdame ?

  • Hallo,


    den Gedanken die Ackerschiene als "Anbaugerät" gelten zu lassen hatten wir schon mal, vor längerer Zeit hier im Forum.

    Prinzipell sollte sowas denkbar sein. Wenn dann die gleichen Bedingungen wie für die anderen "echten" Anbaugeräte gelten dann sowieso.

    Diese Ackerschiene mit dem Kugelkopf drauf müßte dann einen Hersteller haben wo das bescheinigt wird das der Kugelkopf korrekt mit dieser Schiene verbunden ist. :/

    Wenn ich das nächste Mal bei meinem Bekannten bin schau ich mir die BA von dem Teil mal an. Der besagte Aufkleber ist auf jeden Fall drauf.


    Gruß Uli


    es gibt da auch das angehängte Merkblatt vom DLG...da ist der 50er Kugelkopf auf der Ackerschien auch beschrieben. Und dann gibt es vom DLG auch noch das Merblatt wegen den Anbaugeräten...

  • Hallo in die Runde,


    ich habe auch bezüglich des Kugelkopfes auf Ackerschiene auf sämtlichen Seiten im Internet recherchiert. Die O-Ton ist meistens der gleiche.


    Ich habe auch einen 750kg Anhänger an der Ackerschiene jedoch nur auf dem Wiesenstück zum Äpfel sammeln. Ich denke für kurze Strecken und gut geladenen Hänger ist dies ausreichend, muss aber wie bereits von den Vorrednern erwähnt jeder selbst entscheiden.


    Für Transport von Bauschutt habe ich einen 2,7t Hänger gezogen. Hierfür habe ich mir eine Kupplung in den Anhängebock gebaut.

    Bei häufigerem Einsatz würde ich die Unterlenker abnehmen, da Kollisionsgefahr mit dem Hebel der Bremse besteht bei diesem Hänger.


    Die Kupplung werde ich versuchen eintragen zu lassen.


    Gruß Christian



  • Moin winni;


    Wenn dein Anhängebock in den Bolzen spielfrei ist, so wird eine Eintragung wohl genehmigt werden. Schaut sehr gut aus.

    Hast du schon mal versucht, die beiden Hubstreben mit den Unterlenkerkugeln zu verbinden ? Ich denke, der Abstand könnte ausreichen, das die Unterlenker keinen Kontakt zum Feststellbremshebel auf der Anhängerdeichsel mehr bekommen können.


    Gruß Werner