Autoanhänger

  • Hallo zusammen, wie verhält es sich denn wenn anstatt des Zugmauls eine z.B. Westfalia K50 Anhängerkupplung mit angeschweißter Befestigungsplatte auf den "Aufnahmebock" geschraubt wird? Habe somit Beides, Bock mit Zugmaul und 2ter Bock mit K50, höhenverstellbat und mit Bolzen leicht zu wechseln.


    Viele Grüße

    Stefan

    Das wäre die sicherste Lösung

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Mit dieser Argumentation wünsche ich dir viel Glück.

    Leider ist es halt trotzdem eine Straftat. Dann lieber den Aufkleber weg und auf Glück beim Tüv hoffen...

    Wie gesagt, ein Teil der Nummer sagt jedem Prüfer sofort, dass die für einen Kugelkopf ist. ..

  • Ich hab mir beim Metallbauer so einen Bock fertigen lassen für den GT 231. Typenschild von der K50 Kugel auf die Konstruktion geklebt.

    Mal sehen, obs der Narrenzunft Blau-weiß auffällt !?

    Ganz so dramatisch wie die anderen hier sehe ich deine Lösung wirklich nicht...


    Natürlich wäre es hier 100%ig korrekt, den originalen Bock zu verwenden. Allerdings hat dieser auch kein Typschild und somit ist es für einen ohne Typkenntnis schwierig, zu erkennen was original ist und was nicht.

    Außerdem verändert man den originalen Bock ja auch in dem man weitere Löcher bohrt...


    Es ist und bleibt ein schwieriges Thema. Meiner Meinung nach das sicherste ist den Zwischenbau selbst zu bauen bzw vom Karosseriebetrieb und dafür beim Tüv eine Eintragung machen lassen

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  • Ich hatte beim Tüv bisher nie Probleme mit dem Bock. Er war bei Tüv-Abnahme immer montiert, da der Anhänger zeitgleich Tüv hat.

    Natürlich hat Wink nicht unrecht aber so dramatisch seh ich das nicht.

    Ich hätte das auch nicht unbedingt erwähnen müssen !

    Zur Tüv-Abnahme bei selbstgemachten Sachen hab ich die letzten Wochen einiges dazugelernt am BEispiel Eigenbau-Meterholzwagen.

    Habe beim Anhängerbauer eine Auflaufeinrichtung mit dementsprechender Auflaufachse einbauen lassen. Ich war bei vielen verschiedenen Tüvstationen. Hab dabei von Ignoration über verleugnete Anwesenheit und ständiges "ich darf diese Prüfung nicht machen, das macht der Kollege aber der ist heute krank, im Urlaub, aufm Klo uvm... ! Hinterlassen sie ihre Kontaktdaten und er meldet sich bei ihnen."

    Zum Schluß bin ich dann doch noch an einen ehrlichen und seriösen Tüv-ler geraten der mir gesagt hat, daß dafür eine Berechnung und Überprüfung der Verbindungen notwendig ist und diese sehr teuer ist (4-stellige Summe)

    Seither hat der Tüv Ruhe vor mir.

    Und ich denke, so wird es bei einem Eigenbau- Anhängebock, der keine Prüfnummer oder sonstiges hat auch sein. Ich denke mal, daß mein Schloßer schon einen guten Grund hatte das Ding ohne Rechnung anzufertigen.

  • Natürlich hat Wink nicht unrecht aber so dramatisch seh ich das nicht.

    Wie gesagt, viel Glück damit.

    Straftat bleibt Straftat. Und mir geht es dabei nicht um den Eigenbaubock.

    Der wäre wahrscheinlich sogar eintragungsfähig wenn ordentlich geschweißt und vorab mit dem Prüfer des Vertrauens besprochen.

    So eine Prüfung dürfen übrigens tatsächlich nur sehr wenige Prüfer machen. Mein Prüfer bei der DEKRA für solche Dinge betreut 5 oder 6 Standorte und als Schwerpunkt einen Sonderfahrzeugbauer im Nürnberger Raum.

    Kostenpunkt für beide Berechnungen wsl knapp vierstellig wenn man keinen kennt. Ein Anhängerbauer kann sowas aber eigentlich liefern....bzw die meisten liefern diese Berechnung sogar gratis wenn man die Auflaufeinrichtung bei denen kauft. Zumindest bei landwirtschaftlichen Anhängern. (Zweimal erfolgreich praktiziert)

  • Berechnung von Zugeinrichtung und Achse hab ich vom Anhängerbauer auch bekommen.

    Aber der Rest des Anhängers ist eben auch ein Eigenbau, also ohne BE und Rahmennummer.

    Ich bin mir ziemlich sicher, daß sich da kein Tüvprüfer und kein Hersteller die Finger verbrennen will, auch wenn man ihn noch so gut kennt !

  • Den Eigenbaurahmen hast du auch verschwiegen :D

    ...wieso verschwiegen ?

    Da geht es doch um ein ganz anderes Fahrzeug das mit dem Anhängebock rein gar nix zu tun hat. Der Anhänger ist bei mir in der dritten Generation im Einsatz. Den ich jetzt mit neuer Achse und Zugdeichsel ausgestattet und hab mich nach einer BE erkundigt. Dies war aber aus besagtem Grund nicht möglich. Bei dem oben erwähnten Anhänger handelt es sich um einen Autoanhänger, der zeitgleich mit dem Traktor zum Tüv muß. Der eigenbauanhänger ist ein Meterholzwagen mit Zugöse. Foto stammt von vor dem Umbau.

  • Das hat mir der nette Mann vom Tüv doch alles schon erzählt. ( wie weter oben beschrieben)

    Und dedhalb war auch meine Meinung, daß es sich bei einem selbstgebauten Anhängebock nicht anders verhält.

    Aber wir sollten hier und jetzt den andern in diesem Chat zuliebe einfach einen Punkt setzen ! Mit dem eigentlichen Thema hat das nicht mehr viel zu tun !

  • Hallo zusammen, wie verhält es sich denn wenn anstatt des Zugmauls eine z.B. Westfalia K50 Anhängerkupplung mit angeschweißter Befestigungsplatte auf den "Aufnahmebock" geschraubt wird? Habe somit Beides, Bock mit Zugmaul und 2ter Bock mit K50, höhenverstellbat und mit Bolzen leicht zu wechseln.


    Viele Grüße

    Stefan

    Streng genommen steht halt die "Kupplungskugel mit Halterung" nicht in deinen Fahrzeugpapieren, sondern nur die Maulkupplung :)