• Offizieller Beitrag

    Moin
    War der gezogene Schlepper nicht Betriebsbereit?Dann hätten man dies als Notfall darstellen können,um den Schlepper zur nächsten möglichen Werkstatt schleppen.Alles andere ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt.Wurde hier im Forum auch schon groß und breit Erläutert.
    Musstet ihr zahlen oder warum diese Frage?

  • Hallo F12


    Es ist vielleicht eine blöde Frage, aber mich würde nur interessieren, was ich für Strafe zu erwarten hätte wenn mich die Polizei beim Abschleppen kontrollieren würde. Der gezogene Schlepper ist betriebsbereit aber nicht angemeldet.
    Gruß
    farmer2

    • Offizieller Beitrag

    Moin
    Da kann ich leider nicht mit dienen,in der Richtung noch keine Kontrolle gehabt.
    Vieleicht weiss im Forum ja jemand,wo die Geschichte dann letztendlich landet,das rechtliche wurde damals geklärt,aber nicht die Strqfen erörtert.

  • Hallo,


    ich würd da an Deiner Stelle bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen und fragen. In dem Zuge würde ich dann auch gleich fragen ob man die Strafe gleich im Vorraus zahlen könnte und sich dadurch den Zeitverlust durch eine Kontrolle ersparen könnte. Vielleicht auch noch ob es Rabatt gibt wenn man das dann öfter machen würde!


    Im Ernst: Ist das was Du vorhast in Ordnung?


    Gruß Uli


    P.S. Deinen geplanten Vorgang nennt man "Schleppen"

  • Hallo,


    das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit wird das geringste sein!


    Es wird wahrscheinlich nicht damit erledigt sein dieses zu bezahlen um dann lustig weiter zufahren. Mit Sicherheit wird die Weiterfahrt des Gespannes unterbunden werden d.h. ein geeignetes Transportmittel für den gezogenen Schlepper wird zu beschaffen sein.... usw.


    Gruß Uli

  • Hallo,


    ein nicht angemeldeter Schlepper hat auf der Strasse überhaupt nichts zu suchen! Da macht es dann auch keinen Unterschied, ob er betriebsbereit ist, oder nicht. Das geht nur bei versteuerter Zugmaschine, Genehmigung durch die Zulassungsstelle und rotem Kennzeichen. Ausserdem muss der Fahrer auf dem ziehenden Fahrzeug FS- Klasse 2 oder C1E haben und der Lenker auf dem gezogenen Schlepper den Lappen, den er sonst auch brauchen würde um dieses Fahrzeug zu fahren - und warum das Ganze: Weil es sich hier um Schleppen und nicht um Abschleppen handelt! Ausserdem würde ich die Frage nach Rabatten und Vorauskasse unterlassen, weil das dann von vorneherein als Vorsatz bewertet und geahndet werden muss. Die 25 Euro halte ich für äusserst moderat und zeugt doch von Polizeibeamten, die die Kirche im Dorf lassen. Es geht aber auch deutlich heftiger und bei mehreren und öfter begangenen Delikten ist auch mal eine MPU drin, weil dann doch der Wille zur Einhaltung der bestehenden Vorschriften angezweifelt werden muss.


    Gruss f18h-doc