Gummipuffer für TÜV? Zugmaulvorne

  • Moin,


    habe jetzt schon bei mehreren gesehen, dass die vorne einen Gummipuffer im Zugmaul haben, da ich im März zum TÜV muss, wollte ich mal wissen ob das jetzt Vorschrift ist, oder ob das nur bei bestimmten Zulassungen ( z.B. bei H-Kennzeichen) Pflicht ist. Ich selber habe schwarze Nummer und musste 2019 keinen haben.


    Gruß Lars

  • Moin


    Das war da bei bestimmten Treckern ab Werk dabei, bei Deutz sieht man das oft, laut ET Liste hat es das bei Fendt auch gegeben, aber ich habe in den letzten 8 Jahren und 16 Tüvbegegnungen das noch nie gehabt und hat auch nie einer nach gefragt. Das haben die Leute auch nur da drin weil es in der ET Liste steht und sie das Zugmaul nicht benutzen.


    Gruß Tim

  • Nein, Tüvrelevant ist dieses Teil nicht.

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


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  • Wenn vorne am Zugmaul kein Bolzen drin ist,dann sollte dieses Gummiteil drin sein, Das ist wegen Verletzungsgefahr beim Unfall. Ohne Bolzen und /oder ohne Gummiteil, kann die Palkette verweigert werden, wie auch bei einer defekten Birne.

  • Hallo!


    Für meinen F15 liegt noch so ein Gummiteil aus da, wurde selber aus einem alten Reifen gebastelt. Mein Vater meinte, dass man das immer zum Tüv gebraucht hat.

    Ich versteh nur nicht ganz, warum das drin sein muss. Des ist doch egal, wenn man einen Fußgänger überfährt wirds wahrscheinlich genau so schmerzhaft sein für den, wie ohne des Teil :D


    MfG Paul

  • Ohne Bolzen und /oder ohne Gummiteil, kann die Palkette verweigert werden, wie auch bei einer defekten Birne.

    Das wäre mir aber neu ^^

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  • Ich glaube das ist Auslegungssache des Prüfers,

    nach §30 der StVZO (Beschaffenheit von Fahrzeugen):

    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass:

    1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.

    Mit dem Gummipuffer vermeidet man ja evtl. schlimmere Unfälle, durch Abdeckung von scharfen Kanten/Ecken

  • Ich glaube das ist Auslegungssache des Prüfers,

    nach §30 der StVZO (Beschaffenheit von Fahrzeugen):

    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass:

    1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.

    Mit dem Gummipuffer vermeidet man ja evtl. schlimmere Unfälle, durch Abdeckung von scharfen Kanten/Ecken

    Also ich glaub, dass es dem Fußgänger wurscht ist, wie er überfahren wird 8o Schmerzen hätt der so oder so :S

  • Bin ja der gleichen Meinung wie Paul F15, aber ich bin ja auch nicht der Prüfer.

    Einem Fußgänger wird es auch egal sein ob er von einem Auto mit Stoßstange, oder von einem ohne Stoßstange überfahren wird. Trotzdem wird der Prüfer eine Stoßstange verlangen wenn diese scharfe Ecken und Kanten abdeckt.

  • Ich glaube das ist Auslegungssache des Prüfers,

    nach §30 der StVZO (Beschaffenheit von Fahrzeugen):

    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass:

    1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.

    Mit dem Gummipuffer vermeidet man ja evtl. schlimmere Unfälle, durch Abdeckung von scharfen Kanten/Ecken

    Ja das ist wegen den Kanten und Ecken. Ob das etwas bringt, sei mal dahin gestellt aber es soll halt den Aufprall jetzt nicht nur wie Paul meinte einen Fußgänger ( weil ob du ihn mit oder ohne Gummidämpfer überfährst, ist dann grad gleich ?), sondern allgemein hemmen ?