Suche ABE auch Kopie für Bruns Junior 50 Anhänger

  • Hallo zusammen,


    das habe ich gefunden:


    Wenn Sie Zweifel haben: An einem der Standorte des BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten) erhalten Sie Auskunft, ob es sich um die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges handelt.


    Wenn Sie die Betriebserlaubnis tatsächlich verloren haben, geben Sie an einem der Standorte des BürgerService eine Verlusterklärung an Eides statt zu Protokoll. Sie müssen dafür mit dem Kaufvertrag / der auf Ihren Namen ausgestellten Rechnung nachweisen, dass Sie Eigentümer des Fahrzeuges sind. Unten finden Sie auch einen Vordruck, den Sie zu Hause schon ausfüllen und unterschrieben mitbringen können.
    Im BürgerService wird Ihnen dann auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich entweder ein Ersatz-Betriebserlaubnisdokument beim Fahrzeughersteller ausstellen lassen können oder wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder es sich um ein Einzelfahrzeug handelt, ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO beim amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV erstellen lassen können.
    Die vom Hersteller ausgestellte Ersatz-Betriebserlaubnisdokument brauchen Sie hier nicht mehr vorzulegen (es sei denn dass das Fahrzeug nachträglich verändert, zum Beispiel gedrosselt, wurde).


    Das Gutachten nach § 21 StVZO des TÜV müssen Sie im BürgerService vorlegen, damit die Wenn Sie Zweifel haben: An einem der Standorte des BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten) erhalten Sie Auskunft, ob es sich um die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges handelt.
    Wenn Sie die Betriebserlaubnis tatsächlich verloren haben, geben Sie an einem der Standorte des BürgerService eine Verlusterklärung an Eides statt zu Protokoll. Sie müssen dafür mit dem Kaufvertrag / der auf Ihren Namen ausgestellten Rechnung nachweisen, dass Sie Eigentümer des Fahrzeuges sind. Unten finden Sie auch einen Vordruck, den Sie zu Hause schon ausfüllen und unterschrieben mitbringen können.
    Im BürgerService wird Ihnen dann auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich entweder
    [*]ein Ersatz-Betriebserlaubnisdokument beim Fahrzeughersteller ausstellen lassen können oder
    [*]wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder es sich um ein Einzelfahrzeug handelt, ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO beim amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV erstellen lassen können.
    Die vom Hersteller ausgestellte Ersatz-Betriebserlaubnisdokument brauchen Sie hier nicht mehr vorzulegen (es sei denn dass das Fahrzeug nachträglich verändert, zum Beispiel gedrosselt, wurde).


    Das Gutachten nach § 21 StVZO des TÜV müssen Sie im BürgerService vorlegen, damit die Betriebserlaubnis erteilt werden kann (dies ist Aufgabe der Zulassungsbehörde).


    Quelle: Zulassungsstelle Landkreis Harburg



    Gruß Uwe

  • Hallo Uwe,das ist ja alles gut und schön,aber wenn der Hersteller des Fahrzeuges nicht mehr existiert oder keine ABE ausstellen kann und der Prüfingeneur das machen muss wird das eine teure Sache die meist den Wert des Fahrzeuges bei weitem übersteigt..Man braucht dann Gutachten über Gutachten von Bremsen,Achsen,Zuggabel,Reifen,Gewichte usw vielleicht auch noch eine Bremsberechnung...das ist alles sehr viel arbeit!


    MFG

  • Moin, wie ist das Bj. deines anhängers ? braucht der überhaupt eine ABE ? wenn ja mach ein termin beim TÜV , die haben (zumindest bei uns ) lückenlos den zugriff auf ABE´s ab Bj. 1945 . vorkrieg ist etwas schwieriger . mit der prüfung zur zulassungstelle und du bekommst eine ABE oder eine zulassung .

  • Moin


    Sollte man die ABE nicht bei sich führen wenn man mit dem Anhänger unterwegs ist? oder habe ich da etwas falsch verstanden ?( für ein 50 Din A4 Seiten dickes Buch ist auf meinen Treckern irgendwie garkein Platz vorgesehen :whistling:



    Gruß Tim


    Ps: Sorry fürs doof fragen

    • Offizieller Beitrag

    Moin
    Da würde ich mal mit dem Tüv reden,der Prüfer entscheidet anhand des Zustandes der Achsen usw, der stellt auch den Zettel zur Zulassung aus.einfach mal ansprechen, Bilder zeigen,zusammen den Vorgang planen...Dann läuft das schon..

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

  • Hallo Nina,


    mit dem abgebildeten Typenschild stimmt was nicht, wenn beide
    Achsen 1850kg Achslast haben müsste das Gesamtgewicht 3700kg
    betragen. Diese Angelegenheit sollte erstmals geklärt werden.
    (Achslast auf den Typenschildern von den Achsen ablesen)
    An eurer Stelle würde ich den Anhänger zum TÜV vorbereiten, also
    Bremsen, Beleuchtung usw in Ordnung bringen.
    Danach würde ich den Anhänger auf einer Amtlichen Waage wiegen
    lassen. Dann mit dem Wiegeschein zum TÜV der für euch zuständig
    ist und den Anhänger vorstellen, mit dem TÜV-Gutachten zur Zulassungsstelle
    die stellen euch einen Brief oder Einzelbetriebserlaubnis aus.
    Die TÜV-Prüfstellen haben auch Technische Daten für solche Anhänger.


    Grüße aus Hessen

  • Hallo!
    Danke für eure Antworten.Das mit 3,7 t müsste passen weil unter dem gezeigten Schild noch ein weiteres Schild angebracht ist auf dem steht 3,7 t.Aber ich sage meinem Papa das er nochmal direkt bei den Achsen schauen soll.Mit dem Wiegen ist ein guter Tipp,wir werden beim Entsorgerbetrieb in der Nähe mal anfragen.Die haben auf jeden Fall eine LKW Waage.


    MfG
    Nina