Braucht ein Wasserfass/Weidefass ein Folgekennzeichen?

  • Servus Jungs


    Mein Bruder wurde hat mich gerade angerufen das er mit seinem Wasserfass angehalten wurde|| Das Fass hat kein Kennzeichen und keine Beleuchtung wie wahrschrinlich die hälfte der in Deutschland eingesetzten Weidefässer.

    Die Rennleitung bemängelte beim Fass das dieses kein Folgekennzeichen und keine Beleuchtung hat und verlangte von meinem Bruder das " nicht verkehrstaugliche" Wasserfass mit dem geforderten auszurüsten ansonsten müsse er es Stilllegen!

    Kann das sein? Habe Ich noch nie gehört und kenne Ich auch nur von Zulassungsfreien Anhängern so,.. fangen die jetzt auch noch bei Wasserfässern an:cursing:

    Meinem Bruder gefällt das ganz und gar nicht denn er braucht das Fass um seine Heckrinder zu tränken und im Sommer brauche Ich das Fass um den Wald zu bewässern sowie die Obstbaumwiese.

    LG Korbinian


    Fendt Farmer 2D Baujahr 1967 mit Baas Frontlader

    Fendt Farmer 2s Baujahr 1969 mit Baas Frontlader


    "Das Licht geht aus. das Lenkrad zittert... mein Gott der Güldner hat einen Fendt gewittert"!

    Ein Ölfleck ist dasselbe wie Brunze, er dient dazu Artgenossen anzulocken ...

  • Servus,


    alles was anghängt wird muss mit einem Folgekennzeichen und natürlich auch einer Beleuchtung ausgerüstet sein. Da wird kein Unterschied gemacht was dran hängt. Aber besorgt euch doch eine fertige Beleuchtung als Magnetsatz, die ist relativ schnell montiert und kann auch bei Bedarf abgenommen werden. Ist kein großes Problem.

    Bei uns wurden damals sogar Punkte vergeben, wenn man die von früher selbst gemalten Kennzeichen am Hänger hatte, was ja bis 2004 glaub ich niemanden interessiert hat.

  • Das kannte Ich jetzt nur bei Anhängern,... Dann muss man er sich wohl oder übel so einen Magnetsatz kaufen.

    Das mit den Selbstgemalten Kennzeichen kam so 2005/2006 auf, eigentlich der größte Schmarrn nur damit die Kennzeichenindustrie kassiert.

    Braucht das Fass dann auch noch eine Bremse? Den es hat keine.

    LG Korbinian


    Fendt Farmer 2D Baujahr 1967 mit Baas Frontlader

    Fendt Farmer 2s Baujahr 1969 mit Baas Frontlader


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  • Das kannte Ich jetzt nur bei Anhängern,...

    Ist ein Weidefass kein Anhänger :/


    Klar brauchst du Beleuchtung und Kennzeichen wie jeder andere Anhänger auch.


    Bremse ist glaub ich erst ab zGG 3 oder 3,5 Tonnen Pflicht.

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Es wäre ja dann bauartbedingt ein Ungebremster Einachsanhänger. Denn das Wasserfass ist ja auf einem Gestell befestigt mit 1 Achse und einem Stützrad.

    Dann werden wir das mal Montieren auch wenns einfach nur lächerlich ist denn das Weidefass wird nur 2km auf der Straße gefahren.


    Aber darf Ich das mit meinem Schwarz zugelassenen Fendt 2D oder 2S dann überhaupt noch ziehen? Klar Ich könnte auch im Landwirtschaftlichen Auftrag meines Bruders arbeiten und das Fass bewegen aber eigentlich wäre das dann rechtliche Grauzone.. aber Ich glaube da sollte man die Kirche im Dorf lassen;)

    Ich bin halt noch von der alten Sorte und dachte immer sowas darf man ohne Beleuchtung und Nummerntafel fahren oder bessergesagt Ich habe es nicht anders gelernt

    Ich selbst habe ja auch ein 1500l " Odelfass" das aber draußen auf dem Fed in der Scheune verstaubt! Da kann Ich ja dann nicht im Auftrag meines Bruders mit Fahren und Ich muss halt immer 17 km Fahren um das Wasserfass abzuholen...

    LG Korbinian


    Fendt Farmer 2D Baujahr 1967 mit Baas Frontlader

    Fendt Farmer 2s Baujahr 1969 mit Baas Frontlader


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  • Hallo Korbinian,


    die Rennleitung heißt erstmal Polizei und kann in erster Linie nichts dazu, wenn ihr euch nicht informiert, was ihr dürft und was nicht. Nur weils andere so machen, ist es ja keine Erlaubnis auch so zu verfahren.

    Wird der Anhänger ohne (Wiederholungs-)Kennzeichen geführt, werden 60 Euro fällig.

    Fehlende Betriebserlaubnis liegt erstmal bei 50 Euro, außer die Verkehrssicherheit ist wesentlich beeinträchtigt, dann wird es entsprechend teurer. So könnte man bei schlechten Sichtverhältnissen das Fehlen der Beleuchtung bereits als wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auslegen.

    Wenn kein 25er-Schild angebaut ist, dann sind alle gefahrenen oder möglichen Geschwindigkeiten egal. Es handelt sich in diesem Fall um einen zulassungspflichtigen Anhänger.

    Ich nehme nicht an, dass das Wasserfass ein 25er-Schild hat. Es käme also hier ein Fahren ohne Zulassung in Betracht. Je nach Fahrtzweck braucht man eine Versicherung, wobei wir dann bei einem Fahren ohne Pflichtversicherung wären. Das stellt ein Vergehen, also eine Straftat dar. Im Fall von Rinder tränken und Bewässerungsmaßnahmen würde aber ein LoF-Zweck bestehen, außer es passiert im Auftrag für jemand anderen gegen Entlohnung.

    Streng genommen ist ein Polizist nur bis zu einer Verwarnung von 55 Euro opportun, er kann es also mit einem "Dudu" abhandeln. Ab 60 Euro greift das Legalitätsprinzip und die Anzeige MUSS (eigentlich) erfolgen.

    Von einer Strafe hattest du nichts geschrieben, entsprechend nehme ich nicht an, dass dein Bruder eine erhalten hat. So solltest du dich freuen und keinen Zorn gegen die Polizei hegen.

    So, das wars erstmal zum Thema Freundlichkeit und Respekt.


    Zur Sache:

    Alles was da fährt braucht erstmal eine Betriebserlaubnis...(mit gaaaaaaanz wenigen Ausnahmen. Beim Wasserfass treffen diese aber nicht zu)

    Zugegebenermaßen haben bestimmt 80% der LoF-Anhänger keine (mehr). Mein Opa hatte im Ernteeinsatz einen Plattfuß in der Stadt, bei der Pannenabsicherung wurde die Betriebserlaubnis verlangt. Da es bei dem Anhänger keine gab, haben wir das Fahrzeug bei einem Fahrzeugbau prüfen lassen und entsprechend dem TÜV vorgeführt. Strafe hat es nicht gekostet, der Ton macht die Musik und die Polizisten waren entsprechend freundlich und meinten, dass die entsprechende Strafe lieber in die Verkehrssicherheit investiert werden soll. So wurde es auch gemacht.


    Ein Kennzeichen, egal ob amtliches oder Wiederholungskennzeichen unterliegt den Vorschriften der Anlage 4 zur FZV

    Anlage 4 FZV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Ich habe es noch nicht erlebt, dass ein LoF-Gespann wegen eines selbst gemalten Kennzeichens beanstandet wurde. Wenn gar nix dran ist, oder wenn der Selbstbau gar zu abenteuerlich aussieht, wird da schon mal hingeschaut.


    Dass die Sache mit Betriebserlaubnis doch seinen Sinn hat zeigen teils kriminelle Selbstbauten, gerade wenn es drum geht, einen IBC irgendwo auf die Weide zu stellen. Ich spreche hier nicht vom gelernten Schweißer, der einen Anhänger baut auf dem man ein Haus transportieren könnte.

    IBC auf einer Euro-Palette, mit Winkeleisen eine alte Achse mit Deichsel eines nicht mehr definierbaren 750kg-Anhängers drunter gespaxt und fertig ist die Kombi aus 1000l Wasser, 40 kg Fass, 150 kg Achse. Diese Kombi fährt dann (gehalten durch Spax-Schrauben) durch die Gegend.

    Nachdem man auch nicht eine verwaschene Linie ziehen kann zwischen "was ist ok und was nicht mehr" muss man eben eine Linie fahren.


    Ich hab bei uns auf dem Hof alle Anhänger mit Beleuchtung und Kennzeichen ausgestattet.


    Sollte mal irgendwas zu ziehen sein, was nicht im eigenen Fuhrpark ist und nichts dergleichen hat, gibt es noch so eine Lichtleiste mit angeschraubtem Kennzeichen und 25km/h-Schild.

    Bisher hatte ich noch nie Probleme mit der Kombination.


    Bremse:

    bis 750 kg Keine eigene Bremse erforderlich.

    bis 3500 kg Auflaufbremse zulässig. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bis 8000 kg zGG zulässig; bis 40 km/h bei einer Auflaufbremse an jedem Rad. Bei Sattelanhängern sind Auflaufbremsen nicht zulässig. Hinter Zugmaschinen sind zwei Anhänger mit je bis 8000 kg zGG mit Auflaufbremse zulässig, wenn die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h beträgt.

    über 3500 kg Zweileitungs-Druckluftbremsanlage vorgeschrieben. Diese Anhänger müssen zusätzlich – sofern die Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt – mit einem Antiblockiersystem ausgerüstet sein.

    über 9000 kg Anhänger müssen mit einer Dauerbremse (Betriebsbremse) ausgestattet sein, deren Bremsleistung einem Befahren eines Gefälles von 7 Prozent und 6 km Länge durch das voll beladene Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h entspricht.

    Quelle: Wikipedia


    Grüße

    Klaus

  • Moin


    Lest einfach die StVO, laut meinem kentnisstand ohne noch einmal nachzulesen müssen alle Anbaugeräte die weiter als einen Meter über die Beleuchtung des Schleppers Hinausragen eine Beleuchtung haben, alles was weiter als 40cm seitlich über die Schlelpperbeleuchtung hinaus ragt ist mit Positionslampen zu kennzeichnen, alles was das Schlepperkennzeichen verdeckt hat dieses zu wiederholen. ALLES, also wirklich alles vom Wasserfass, Heckcontainer, Heugerät, Holzspalter und Sägen, Pflüge, Grubber usw.

    Wasserfässer, Miststreuer und andere Geräte mit Achse werden mittlerweile als Anhänger gesehen. Darum seht zu nachweisen zu können das sie vor 1960 gebaut wurden dann braucht ihr keine ABE. Solltet ihr keinen betrieb haben muss man das theoretisch sogar Anmelden.

    Die Zeiten wo man einfach anhängen und losfahren konnte und wenn es unterwegs wegen Korrosion durchgebrochen war man es mit dem Frontlader wieder nach Hause zerren konnte sind vorbei.

    Magnetleuchten oder besser Lampen mit einem Steckmdchanismus für die man an allen Geräten Halter hat sind da schon ein erster Schritt, Reflektoren hinten und seitlich, sowie Nummernschild und Bremskeile sollte man auch dran haben.

    Papiere für Anhänger muss man auf Kabienenschleppern mitführen, auf offenen nicht weil nicht garantiert ist das diese trocken bleiben.

    Und Reifen so porös das man bis auf den Schlauch gucken kann sind auch nicht gerade gern gesehen. Wenn ihr diese einfachen punkte berücksichtigt sollte euch auch keiner mehr anhalten da die Polizisten dann davon ausgehen können das der Rest auch in Ordnung ist. Der erste Eindruck zählt.


    Gruß Tim

  • Ok

    Ich bin nicht auf die Polizei sauer die machen auch nur das was ihnen vorgeschrieben wird.

    An sich Ist das Fass in einwandfreien Zustand und hat auch erst neue Reifen bekommen. Ein 25er Schild hats nicht aber an den beiden Seiten 2 Dreiecksreflektoren. Nun ja ,dann rüsten wir auf und montieren Kennzeichen und Licht anders gehts nicht den wir wollen ja "legal" unterwegs sein.

    Mein Bruder hat ja Landwirtschaft er hat in einem Hof eingeheiratet da unsere Landwirtschaft ja aufgelöst wurde deshalb ist es für ihn kein Problem. Das Wasserfass von ihm ist Baujahr 1971 also eigentlich Zulassungspflichtig mit Papiere.


    Meins wo Ich vom Vater bekommen habe ist Bj. 1963 also auch Zulassungspflichtig und Ich glaube auch das mein Großvater am Dachboden noch Papiere für das Anhängergestell hat. Aber wie schon geschrieben das Teil steht 17km entfernt und blöckert da seit 20 Jahren in der Scheune...

    Rahmennummer und Bremse sind bei diesem aber vorhanden

    LG Korbinian


    Fendt Farmer 2D Baujahr 1967 mit Baas Frontlader

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  • @ Klaus

    IBC auf einer Euro-Palette, mit Winkeleisen eine alte Achse mit Deichsel eines nicht mehr definierbaren 750kg-Anhängers drunter gespaxt und fertig ist die Kombi

    Da gebe Ich dir recht und sowas käme bei mir nie infrage, um Gottes willen! So ein Höllengefährt ist mir zu heiß. Ich habe zwar einen Hühnerwagen der aus einem alten Bauwagen besteht, dieser ist aber nur auf der Wiese unterwegs und war nur einmal zum hinfahren auf öffentlicher Straße

    LG Korbinian


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  • Hmm,


    manchmal frage ich mich, in welcher Welt manch einer noch lebt.

    Wie möchtest du denn bitte Begründen, dass der Anhänger ( also das Wasserfass ) keine Beleuchtung braucht ?

    Bestimmt, weil ihr eh nur am Tage fahrt, Richtig ???

    Toll, meine Oma fährt mit ihrem Auto auch immer nur Tags zum Einkaufen, dann braucht ihr Auto ja auch kein Licht mehr.

    Und was ist, wenn es am Tage mal stark diesig ist, du mit 25km/h fährst und von hinten ein Auto mit 70km/h kommt ???

    Deine Katzenaugen sieht der PKW Fahrer dann leider erst, wenn sich seine Motorhaube in den Anhänger bohrt.


    Und wenn ihr links abbiegen müsst, dann fahrt ihr bestimmt immer dreimal rechts.

    Weil dem rückwärtigen Verkehr könnt ihr ohne Blinklicht ja nicht zeigen, dass ihr links rum fahren wollt und es wäre doof, wenn der dann gerade überholen will.


    Und in einer Schublade habt ihr dann bestimmt schon ein paar tausende Euros liegen, weil eine Versicherung kommt ja dann für den Schaden nicht auf.

    Ich weiß nicht, ob euch das nicht klar ist, sollte es zum Unfall mit Personenschaden und bleibenden Schäden kommt, kann das das wirtschaftliche AUS den Betriebes bedeuten.


    Und nur weil viele etwas illegales machen, wird es trotzdem nicht legal.


    Als nächstes beschwert ihr euch wahrscheinlich, weil ihr eine Anzeige bekommen habt, weil ihr nen Ölwechsel vom trecker im Wald gemacht habt, oder weil ein Zollbeamter bei einer Probe Heizöl aus dem Tank gezogen hat.


    Wir leben nicht mehr in den 70er Jahren !!!


    Ach ja, eins noch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, da ist man immer in der Informationspflicht.


    Harry Vorjee

  • Du hast recht, Ich werde es nachrüsten und werde mir in Zukunft auch mal die neuen Gesetze durchlesen denn da spart man sich einiges an Ärger

    LG Korbinian


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  • Hallo,


    da get jetzt a weng was durcheinander.


    Wenn dein Bruder ein LOF Betrieb hat dann ist ein mit 25Km/h Schild! gekennzeichneter Anhänger, dazu zählt auch der "Wasserfassanhänger" , als zulassungsfrei zu Betrachten d.h. der Anhänger kann bzw. muß Folgekennzeichen (Grün) eines Schleppers des Betriebes deines Bruders haben.

    Natürlich braucht ein Anhänger, in dem Falle Bj 1971, eine Betriebserlaubnis. Wichtiger ist jedoch das sich ein Fahrzeug im Verkehrsicherem Zustand befindet. D.h. das vorallem Beleuchtung und Bremsen und natülich alle anderen Sachen wie Reifen Rahmen etc. in Ordnung sind.

    Das gilt übrigens für alle Fahrzeuge! Derjenige der ein Fahrzeug im öffentlichem Straßenverkehr bewegt hat sich vor Fahrtantritt davon zu Überzeugen das sich das betreffende Fahrzeug im verkehrsicherem Zustand befindet...das hat man in der Fahrschule gelernt!;)

    Dreiecksreflektoren gehören übrigens an die Rückseite eines Anhängers! Wenn seitliche angebracht werden müssen dann müssen das runde sein.


    Zu den Bremsen: Ohne Bremsen darf die tatsächliche Achslast des Anhängers, bei einer max. Geschwindigkeit von, heutzutage! max. 30 Km/h, max. das halbe Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges betragen! jedoch nicht mehr als 3 Tonnen.

    Vor 1960 war das mit den Achslasten genauso jedoch betrug das die max. Geschwindigkeit noch 20 km/h.



    Gruß Uli

  • Danke Uli,


    Ich weiß, an meinem Fass ist ein 25er Schild dran an seinem nicht. Dreiecksreflektoren sind hinten welche dran links und rechts.

    Ansonsten ein ganz normales 1000l Wasserfass mit Zgg. von 3 t.

    Habe jetzt leider kein Foto aber eines Gefunden das genauso aussieht aber halt ohne Bremse:

    [Blockierte Grafik: https://bilder.landwirt.com/05…791f6ac23c2a6cb33f0bf.jpg]

    Quelle: http://www.Landwirt.com /https://bilder.landwirt.com/0514/5a7546c8589791f6ac23c2a6cb33f0bf.jpg

    LG Korbinian


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  • Ich habe wirklich nichts davon gewusst das man solche Gefährte mit Beleuchtung ausrüsten muss, aber ihr habt recht es ist ein Anhänger den es hat Räder.

    Für uns Ist es kein Problem da was nachzurüsten ist ja auch sicherer aber mich wundert es doch ein wenig das man da auch sowas braucht.

    Mein Bruder hat ja einen Landwirtschaftlichen Zweck dazu und kann das Fass Zulassungsfrei bewegen.

    Aber wie siehts denn nun aus wenn Ich ein "Zulassungsfreies" Fass hinter meinem Schwarz angemeldeten Farmer 2D ziehe? Braucht das dann einen eigenen Fahrzeugschein, TÜV und eine komplett eigene Zulassung oder kann Ich es wie einen Gummiwagen " schwarz" hinter meinem Bulldog ziehen? Es gibt da ja die ausnahme mit LOF bei schwarzem Kennzeichen...


    Ich sags mal so... Ich habe keine Lust auf den ganzen Papierkram und den ganzen Stress um mein Fass schwarz anzumelden um dann damit vielleicht 1km auf der Straße zu fahren und das halbe Jahr stehts dann auf der Wiese,im Wald oder bei mir um aufgefüllt zu werden?

    Mein Bruder meint das Ich seines lieber nicht mehr ausleihen sollte da uns die Polizei jetzt schon auf dem Kerbholz hat und sowieso nicht recht erfreut war... deswegen die Frage ob Ich das hinter nem Schwarzen Bulldog hängen darf!

    LG Korbinian


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    Ein Ölfleck ist dasselbe wie Brunze, er dient dazu Artgenossen anzulocken ...

    Einmal editiert, zuletzt von Wutzlfendtmann ()

  • Moin

    Du kannst " im Auftrag deines Bruders " ;) deinen Wasserwagen mit einem Folgekennzeichen deines Bruders bewegen. Das das Fahrzeug der StvZo entsprechen muss dürfte dir ja inzwischen klar geworden sein.

    Grüße aus Nordhessen

    Frank

  • Grüß dich,

    Ja das mit der StraßenVerkehrsZulassungsordnung ist mir nun auch klar geworden;)

    Also am besten ein Kennzeichen meines Bruders ausleihen und an mein Fass montieren? Ich glaube das mach Ich so

    LG Korbinian


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    Ein Ölfleck ist dasselbe wie Brunze, er dient dazu Artgenossen anzulocken ...

  • Ich habe wirklich nichts davon gewusst das man solche Gefährte mit Beleuchtung ausrüsten muss, aber ihr habt recht es ist ein Anhänger den es hat Räder.

    Für uns Ist es kein Problem da was nachzurüsten ist ja auch sicherer aber mich wundert es doch ein wenig das man da auch sowas braucht.



    Sorry, aber ich glaube du hast es immer noch nicht verstanden !!!


    Nehm das bitte bitte nicht persönlich und böse, aber bist du wirklich so "Blauäugig" ?


    Zu dem Thema, "grünen " Anhänger mit "schwarzen" Trecker ziehen, informiere dich da bitte in der STVZO.

    Nur als Anmerkung, hatten wir das letztens hier erst, wenn du das nur als Freundschaftsdienst für den Betrieb machst, ist es nicht erlaubt, du musst bei dem Betrieb schon angemeldet bzw angestellt sein, mit Lohnsteuer ect.


    Aber wie gesagt, informiere dich dort selber in der STVZO.


    Denn selbst wenn hier alle im Forum sagen, das kannst du einfach so machen, kein Problem, und dann wirst du angehalten und bekommst eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, willst du dann als Verteidigung sagen,:

    "Aber in einem Treckerforum haben alle gesagt, dass man das darf "

    ???


    Ich glaube, da kommst du dann nicht weit mit.


    Wir leben halt in keiner Bananenrepublik.


    Und ja, dein "Wasserfass" darfst du nur mit schwarzen kennzeichen fahren, also mit Papieren und TÜV und allem drum und dran. Egal ob einen Kilometer im Jahr oder 1000000 Kilometer.

    Genau wie bei jedem PKW-Anhänger, wie bei jedem Auto, wie bei jedem Trecker, wie bei jedem Motorrad, usw usw.


    Harry Vorjee