Überrollbügel: ja ,nein, vielleicht?!

  • Hallo Forengemeinde,


    habe mir vor kurzem einen Farmer 2e gekauft der jetzt hergerichtet werden soll.Leider hat der Bauer der ihn mir verkauft hat den passenden Überrollbügel entsorgt.Nun meine Frage:Brauche ich,wenn ich den Schlepper auf ein schwarzes Nummernschild laufen lassen will,einen Bügel.Hab irgendwo aufgeschnappt dass man nur bei grüner Nr. einen bräuchte.Außerdem hat mir jemand erzählt das Schlepper erst ab Bj. 1968 einen brauchen.
    Falls ich wirklich einen brauche wollte ich noch wissen wie es da so mit Eigenbauten aussieht(Mit Bügel wäre es mir im Wald irgenwie wohler)
    Ich hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt. :thumbup:


    Gruß bochy

  • Hallo,


    der Bügel ist eine Sache der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Das heisst: Wenn der Traktor (trotz schwarzem Kennzeichen) für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt wird, dann ist der Bügel Pflicht - bei grünem Kennzeichen sowieso. anders sieht die Sache aus, wenn er nur für irgendwelche Ausfahrten, Kinobesuche, Eisessen und Oldtimertreffen benutzt wird (schwarzes Kennzeiche vorausgesetzt) dann ist der Bügel nicht Pflicht.


    Gruss f18h-doc

  • Hallo,
    auch wenn der Bügel nicht Pflicht ist, ich würde ihn trotzdem anbauen.Denk mal einmal dran, du fährst dir platzt ein reifen und dein Trecker ziehts in den Graben , mit Bügel bleibt er auf der Seite liegen , ohne................. ich will garnicht dran denken,
    Also bei mir geht Sicherheit vor Optik.
    Aber jeder muss es selber wissen.

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team