Fendt 275 S Anmeldung und KFZ Steuer

  • Moin


    Ja so viele wie du auch, aber du hast recht die sollen schweineteuer sein für Vorne.
    Aber mal ehrlich wie oft fährst du die kaputt? Und dann sollte man die auch schön selbst bezahlen damit man das nicht nochmal macht.


    Gruß Tim


    Ps: die meisten Lampengläser sind ja aus Plastik, zahlen die da auch?

  • Hallo Flori,


    zu Deiner Führerscheinthematik gibt § 76 "Übergangsrecht" der Fahrerlaubnisverordnung kurz FeV und hier die Ziffer 9. Aufschluss, sinngemäß ausgedrückt darfst Du mit Deinem alten grauen 3er Lappen weiterhin ohne ärztliche Untersuchung alle Kfz führen welche in die Klasse C1 und C1E fallen. Da aber die alte Klasse drei auch Fahrzeugkombinationen ermöglicht hat, welche heute in die Klasse C bzw. CE fallen würden, darfst du diese ab Vollendung des 50. Lebensjahres nicht mehr führen, wenn Du nicht umschreiben und Dich somit untersuchen läßt.


    Ansonsten ist noch der § 24 a FeV interessant, welcher die allgemeine Umtauschpflicht regelt. Nachdem sind alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden bis zum 19.01.2033 umzutauschen.


    Bei Umtausch (auch vorher) wird Dir der bei Altbesitz Klasse drei (erworben vor 31. Dez. 1998) auch der C1 und C1E unbefristet umgeschrieben, d. h. du musst mit 50 nicht zur Untersuchung.


    Gruß


    Musiktrekker

  • Bei Umtausch (auch vorher) wird Dir der bei Altbesitz Klasse drei (erworben vor 31. Dez. 1998) auch der C1 und C1E unbefristet umgeschrieben, d. h. du musst mit 50 nicht zur Untersuchung.

    Das verstehe ich nicht. Ich habe schon den neuen Scheckkartenführerschein, weil ich meinen roten mal verloren habe. Aber mit dem neuen muss ich doch auch mit 50 Jahren alle 5 Jahre zur Untersuchung oder?

  • Moin


    Bei uns ist das doch noch viel Schlimmer, nix mit ab 50, ne sofort alle 5 Jahre und das sehe ich nicht ein, denn eigentlich rauch ich den garnicht. Und müssen wir nicht für C1E auch alle 5 Jahre zu untersuchung seit Neuestem?


    Gruß Tim


    Ps: Anhänger rückwärts schieben will auch gekonnt sein, mir fehlt da die Übung und all zu viel Spiel hat man unter so einer Wechselbrücke ja auch nicht.

  • Nochmals wegen der Anmeldung, was ja eigentlich Thema war ;)


    Wenn du grün anmelden willst, brauchst nen aktuellen Bescheid von der BG, und was die noch wollten ist der Einheitswertbescheid oder so, aus dem ist ersichtlich ob und Gründstücke besitzt die landwirtschaftlich benutzt werden.


    Hat früher das Finanzamt gemacht und nun macht es der Zoll, die haben natürlich keinen Zugang zum Einheitswertbescheid die hat das Finanzamt und der Besitzer.


    Also so ist, oder besser war es in Bayern vor ca. 1,5 Jahren.


    Aber eigentlich musst du nur am landwirtschaftlichen Warenverkehr teilnehmen.


    Legt aber bestimmt jedes Bundesland wieder anders aus, vielleicht auch jeder Bezirk.

  • Nachtrag:
    Also, das schwarze Kennzeichen war dann doch nicht so teuer wie befürchtet. 308 Euro
    Bei der Versicherung war R und V die günstigste mit Schadenfreiheitsrabatt. Noch günstiger ist die Unimogversicherung.de mit 210 Euro inkl. Teilkasko. Allerdings bleibt die auch mit den Jahren immer gleich und schadensfreie Jahre werden nicht angerechnet. Die habe ich dann genommen.
    Bei der Führerscheinstelle habe ich auch nachgefragt. Ich darf den Traktor mit 40kmh fahren und auch bis 12000kg Gesamtgewicht inkl. Hänger. Allerdings mit nur einem und nicht zwei Anhänger und nur 25 kmh bei Anhängerbetrieb ohne Druckluft.


    Grüße

  • Nachtrag:
    Also, das schwarze Kennzeichen war dann doch nicht so teuer wie befürchtet. 308 Euro
    Bei der Versicherung war R und V die günstigste mit Schadenfreiheitsrabatt. Noch günstiger ist die Unimogversicherung.de mit 210 Euro inkl. Teilkasko. Allerdings bleibt die auch mit den Jahren immer gleich und schadensfreie Jahre werden nicht angerechnet. Die habe ich dann genommen.
    Bei der Führerscheinstelle habe ich auch nachgefragt. Ich darf den Traktor mit 40kmh fahren und auch bis 12000kg Gesamtgewicht inkl. Hänger. Allerdings mit nur einem und nicht zwei Anhänger und nur 25 kmh bei Anhängerbetrieb ohne Druckluft.


    Grüße

    Hallo,
    wenn du den alten 3er hast und der Anhänger ein Einachser ist und angemeldet ist. Wenn du einen Drehschemel also 2 Achser hast brauchst du CE.
    Gruß Peter

  • Habe meinen C jetzt ablaufen lassen. Lohnt sich nicht mehr, da ich ihn nicht benötige. Ich kann derzeit alles was ich benötige auf L und T fahren. Wenigsten kann man C ohne Beschränkung auch nach Jahren wieder "scharf" schalten lassen (nach den entsprechenden Untersuchungen).

  • Habe meinen C jetzt ablaufen lassen. Lohnt sich nicht mehr, da ich ihn nicht benötige. Ich kann derzeit alles was ich benötige auf L und T fahren. Wenigsten kann man C ohne Beschränkung auch nach Jahren wieder "scharf" schalten lassen (nach den entsprechenden Untersuchungen).

    Hallo,
    stimmt nicht ganz,nach 2 Jahren kann es sein das sie verlangen das du nochmal die Prüfung ablegst weil du es ja in der Zeit
    verlernt hat. Ist aber von Amt zu Amt verschieden.
    Gruß Peter

  • Hallo Leute,


    ich möchte nochmal auf Voraussetzung für eine grüne Nummer eingehen.
    Kfz - steuerlich ist die einzige Voraussetzung, dass man landw. Einnahmen erzielt also selbst erzeugte Produkte verkauft. Forstwirtschaftlich muss man dann analog einen Wald selbst bewirtschaften.
    Wenn jemand eine Streuobstwiese bewirtschaftet (egal ob eigen oder gepachtet) und das Obst verkauft, sei es auch nur für 50€, kann er für den dafür eingesetzten Schlepper eine grüne Nummer beantragen.
    Die vom Zoll standartmäßig angeforderten Unterlagen sind vom Gesetz her nicht zwingend erforderlich und dienen eher der Abschreckung erst gar keine grüne Nummer zu beantragen.
    Ein Nachweis, dass man landw. Einnahmen erzielt (z.B. Quittung von Mosterei für abgeliefertes Obst) ist definitiv ausreichend.


    Gruß Chris

  • Danke Chris für die sehr wertvollen Tipps! Ich habe mich sehr intensiv damit beschäftigt.


    Dennoch: Ich habe mich für die Zahlung von 304 Euro entschieden, um sicher zu gehen, dass ich IMMER fahren kann. Das heißt, ich kann meine Tochter von der Schule abholen und vor der Schule parken (auf dem Notsitz...ich weiß verboten...), in die Stadt fahren bei Dieselfahrverboten (gilt nicht für Schlepper, Radlader, Stapler, Bagger ect...), Semmeln holen, zum Spaß Spazieren fahren, Kies holen, Schutt wegfahren, vor der Eisdiele posen usw.
    Keiner kann mir was wegen NUR forstwirtschaftliche Nutzung. Das ist es mir wert!