Kennzeichen grün schwarz + Anhänger

  • Hallo liebes Forum,
    Ich weiß, es wurde schon alles mal besprochen in (zu vielen Themen), aber nach 2h Suche raucht der Kopf und sicher bin ich immer noch nicht ganz, daher zur Bestätigung oder bessere Vorschläge:


    Ich besitze einen Fix 2 + 2-Achsanhänger Ziemann, beides bis jetzt grün. Mein Bruder und ich besitzen gut 3ha Land und etwas Wald. Zudem meine Mutter noch 2,5ha Wald. Es gibt keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mehr ( seit über 30 Jahren). In Bamberg (Oberfranken)


    Nun möchte ich den Traktor + Hänger öfter nutzen (z.B. Holz aus dem Wald meiner Mutter, öffentliche Straßen und Feldwege).


    Meine "Suche" ergab, dass die einzige "saubere" und sichere Lösung (Bei Unfall, Steuer usw.)


    Schwarzes Kennzeichen Traktor und Zulassung mit schwarzem Kennzeichen Hänger (eine alte Betriebserlaubnis Nr. 2165 a habe ich) ist.


    Auf dem Hänger gibts schon das 20km Schild und der Fix2 ist ja eh nicht schneller.


    Einen alten 2er Führerschein hab ich (bin noch keine 50 :) ).


    1.Ist das alternativlos für den privaten Gebrauch?
    2.Gibts trotzdem Einschränkungen (Umzug, Kies, Sand holen?)
    3.H-Kennzeichen ist bei dem Traktor eher teurer, oder? Nachteilig/Vorteilig?
    4.Welche Versicherung könnt ihr ggF. empfehlen, die geht ja bei grün => schwarz auch hoch?


    Vielen Dank für eine Einschätzung. Wenn ich zum FA renne, will ich schon mal etwas Vorwissen haben, die werden kaum die billigste Lösung anbieten.


    Gruß Martin

  • 2x Schwarz macht alles möglich, schon klar, aber gehts legal unter den Umständen (eigenes Land/Wald) zum Holzholen privat auch günstiger?


    2xGrün hab ich momentan, ist aber wohl nicht zulässig für meine Verwendung, privates Holzmachen/holen in/aus meinem Wald.


    Gruß Martin

  • Hallo,


    nein, es gibt da keine günstigere legale Lösung wenn nicht ein LOF Betrieb angemeldet und Anerkannt wird. Aber man kann z.B. die Fahrzeuge technisch etwas Ablasten lasten lassen. Das kann sich beim Anhänger dann schon etwas auswirken. Der Fix 2 hat ja aber kein sooo großes zul. Gesamtgewicht, der ist Bezahlbar.


    Zu den Versicherungen steht einiges im Forum.


    Gruß Uli

  • Habe ich so befürchtet/verstanden. Trotzdem Danke!!


    Von ca 45€ Versicherung jetzt komm ich halt auf 300-400€/Jahr durch 2x Versicherung 2x Steuer. Vom TÜV für Hänger + dessen Zulassung mal abgesehen. DAs wird in Zukunft teueres Brennholz :(.
    .


    Meine Traktorversicherung hab ich angerufen, die hat nix gegen privat Holzholen, auch wenn der Rest komplett privat ist. Aber für das grüne Nummernschild ist ausschließlich das FiAmt zuständig??!!


    Gruß Martin

  • Hallo, :)


    ich weiß vieles zu diesem Thema wurde sicher schon mehrfach genannt.
    Ich möchte aber meine Erfahrung dazu auch einbringen.
    Ich habe festgestellt, das viel von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich behandelt wird.
    Mein grünes Kennzeichen bekam ich auf den Besitz einer größeren Fläche Wald, die es gilt zu bearbeiten und Holz zu holen.
    Dazu wurde alles beim Finanzamt berücksichtigt, wofür (1. heißt nur für Waldbewirtschaftung! 2. Mitglied zu sein in der Berufsgenossenschaft!).
    Damit ist sich die Behörde sicher das du deinen Anteil für den Erwerb der grünen Nummer erfüllst? Hinterfragt wird beim Finanzamt auch ob
    noch weitere gewerbliche Anteile (Landwirtschaft, Gartenbaubetrieb) bestehen!
    Ich denke all das verbunden mit der Mitgliedschaft in der dazu bestehenden Berufsgenossenschaft rechtfertigt dann die grüne Nummer.


    MfG
    Märzhase ;)

  • Hallo,


    @Märzhase..ja, das wird offensichtlich, noch, sehr unterschiedlich gehandhabt. Im Landkreis Neustdt/Bad Windsheim "geht" da allerdings gar nichts mehr. Selbst im Freilandmuseum Bad Windsheim laufen die Anhänger teilweise mit eigenem schwarzem Kennzeichen!


    @Martin..ja, das ist nicht mehr "lustig" was die Kosten betrifft.


    Ich habe es ja schon öffter mal angesprochen. Ich empfinde es als sehr große "Ungerechtigkeit" das so ein 25 Km/h Anhänger Zulassungspflichtig und damit auch Steuerpflichtig wird nur weil der hinter einem Schlepper mit Schwarzem Kennzeichen, damit meine ich ausserhalb der LOF, gezogen wird.


    Meiner Ansicht nach sollten alle Anhänger bis 25 Km/h zulasssungs und steuerfrei sein egal hinter welcher Zugmaschine die laufen.


    Evtl. würde ich mir noch ein Versicherungskennzeichen eingehen lassen um die Wägen zu versichern. Denn diese "Leicht" KFZ dürfen auch mit diesen Versicherungskennzeichen rumfahren.


    Gruß Uli

  • Holzmachen ist ja auch ne ziemlich sportliche Angelegenheit :D :D . Genau, ich übe für die Timbersports, ob das die zuständige Behörde berücksichtigt? :rolleyes: :rolleyes:


    Naja, werde wohl zu FA müssen und anfragen, aber es wird auf 2x schwarz hinauslaufen, wie es scheint. Ich geb Bescheid, wenn ich genaueres weiß, vielleicht nutzts ja dem einen oder anderem Bamberger.


    Gruß Martin

  • Hallo Peter, :)


    die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Hektarzahl. :) Ein Schelm wer da das genaue Ergebnis möchte? ;)
    Nun denke ich, sind es nicht gerade 1000,00€! Aber schon weit über einhundert Euro was ich zu zahlen habe. 8)
    Aber wenn du es für andere Vergleiche möchtest, dann sende ein PN!


    MfG
    Märzhase ;)

  • Moin,@ Märzhase, was ich woll wissen wolte :love: , zu beachten ist dann aber das alle arbeitsgeräte auch den bestimmunungen der BG entspechen müssen. spätestens jetzt rechnet sich meine schwarze Nr. für mich!
    Mfg Peter Lustig


    Hallo,


    genao so sehe ich es auch,die BG hat bei mir nix zu melden alles schwarz und fahren bedienen tus nur ich.
    Sobald ein anderer damit unterwegs ist siehts anders aus das gleiche gilt auch wenn z.b. sein Mitarbeiter damit arbeitet dann greift
    die BG wieder.


    Gruß


    Peter

  • Hallo Sportsfreunde, 8)


    ihr könnt schon richtig liegen mit der Sicherheit und den dazu genutzten Geräten!
    Ich weiß ja nicht wie es bei euch im Bundesland gehandhabt wird, aber hier ist man als Waldbesitzer,
    sobald man in einer FBG Mitglied wird, fast automatisch als Pflichtmitglied in der BG.
    Daher ist es für mich die Überlegung gewesen, wenn schon Plicht-Beiträge in der BG dann auch den Nutzen mit der grünen Nummer.


    Aber ich weiß auch, spätestens wenn ein Unfall passiert, egal ob mit MS oder Schlepper und Geräte wird es die Komplikationen,
    wie mit vielen Versicherungen (Arbeitsschutz dgl.) geben!


    Gruß
    Märzhase ;)

  • Moin Wilfried



    Zitat

    Aber ich weiß auch, spätestens wenn ein Unfall passiert, egal ob mit MS oder Schlepper und Geräte wird es die Komplikationen,
    wie mit vielen Versicherungen (Arbeitsschutz dgl.) geben!


    Vielleicht solltest Du mal über eine Betribshaftpflicht nachdenken , damit sind dann solche Unfälle mit abgesichert


    die mit Deinem Wald zusammenhängen und auch wenn Dir mal ein Kumpel zur Hand geht .


    Gruss Klaus

  • Daher ist es für mich die Überlegung gewesen, wenn schon Plicht-Beiträge in der BG dann auch den Nutzen mit der grünen Nummer.



    Was hat die BG mit einer grünen Nummer zu tun?



    Allein der Besitz von Wald reicht nicht für eine grüne
    Nummer, dein Wald muss einen Nutzen



    für die Allgemeinheit bringen also erst wenn du damit was
    erwirtschaftest und vom Gewinn



    Steuern abführst berechtigt das zur grünen Nummer oder sehe ich
    das falsch?





    Gruß
    Peter

  • Hallo,


    richtig Peter. Waldbesitz alleine rechtfertigt keine Grüne Nummer. Jedoch ist jeder Waldbesitzer/Eigentümer automatisch Mitglied in der BG und Beitragspflichtig was aber wiederum nicht automatisch eine Berechtigung zur Grünen Nummer nachsichzieht.


    Für die Grüne Nummer ist, wie schon mehrmals dargelegt, im Normalfall eine Teilnahme am Wirtschaftlichen Warenverkehr wichtig. D.h. das z.B. Holz aus dem Wald verkauft wird. Inwieweit das die jeweiligen Finanzämter kontrollieren ist da halt jetzt die Frage.


    Gruß Uli

  • Hallo, :)


    genau wie ihr sagt wird bei Waldbesitz und damit verbunden in BG sinngemäß eine Klausel mit einem Satz erörtert,.... mit Verlust oder Gewinn
    Holz zu veräußern...., verpflichtet zu einem Pflichtbeitrag.


    Da durch mir Waldflächen durchforstet, das Holz über die FBG veräußert und im Anschluss neu aufgeforstet wurde,
    sind auch Bedingungen für die Genehmigung der entsprechenden Fahrzeuge mit grüner Nummer beim Finanzamt gegeben!


    Übrigens ist man durch die Beiträge in der FBG und BG für Arbeiten in der Betriebshaftpflicht(auch Fremdarbeiter) mit abgesichert.
    Voraussetzung aber die AS-Bestimmungen werden eingehalten (also nicht in Sandalen mit der MS in den Wald wie man es in den AS Auswertungen
    oder auf Fotos, von Hobby Waldbesitzern kennt).Das nur am Rande Klauso ;)


    Ich wollte nur an meinem Beispiel aufzeigen, das es sicher in einigen B.Ländern auch andere Bestimmungen gibt oder anders gehandhabt wird.


    Gruß
    Märzhase ;)