Fahrten mit Anhänger und Klasse B

  • also ich finde es schon gut, dass man mit 16 40 Tonnen fahren darf ;)
    Nee im ernst, die Führerscheinsache ist ein riesen Flop, aber da kann man nichts machen.
    Schon alleine dass man mit grünem Nummernschild mühelos alles fahren darf und sobald man ein schwarzes Kennzeichen angebracht hat darf man nicht mehr an´s Steuer, als ob die Fähigkeiten auf die Kennzeichenfarbe ankäme

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hmmm, wenn man den Bericht liest, hört sich das aber eher so an, als wenn das nur für Caravaan gilt. Also wäre für einen normalen Autoanhänger dennoch die Klasse BE nötig - ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass die den BE jetzt schon wegfallen lassen.

    Zitat

    Fendt fahren ist mehr als nur Trecker fahren. Es ist das Erleben von Leichtigkeit, sogar bei Schwerstarbeit.

  • Moin Moin



    Zitat

    Schon alleine dass man mit grünem Nummernschild mühelos alles fahren darf und sobald man ein schwarzes Kennzeichen angebracht hat darf man nicht mehr an´s Steuer, als ob die Fähigkeiten auf die Kennzeichenfarbe ankäme


    Also , Uli hats ja nu schon etliche Male prima erklärt : Es kommt nicht auf die Fähigkeit oder


    auf die Farbe an . Es ist eine reine Finanzsache , es geht nur um LOF Betrieb - Steuerbegünstigt -


    oder um Gewerbebetriebe - Besteuert - Die Abhandlung des Ganzen , da muss ich allen Recht


    geben ist schon etwas fragwürdig und kompliziert . Aber da darf jeder bei uns in Deutschland gute Verbesserungsvorschläge


    machen .


    Gruss Klauso

  • ja die bekommen ihre steuer doch egal wer fährt, dass man ein schwarzes kennzeichen brauch akzeptier ich ja, aber nicht, dass ich nicht fahren darf

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  • Hallo,


    @Klauso..das eine ist die Kennzeichenfarbe, wie Du schreibst. Das andere ist das Fahrerlaubnisrecht.


    Es ist also schon so das die Kennzeichenfarbe mit darüber entscheidet ob man ein Gespann bzw. einen Schlepper fahren darf oder nicht. Das ist in der Tat eine komische Angelegenheit.


    Gruß Uli

  • Also ich musste mich auch schon ausgiebig mit dieser mistigen Regelung beschäftigen, Habe meinen Schlepper bei einem Bekannten mit grüner Nummer angemeldet, fahre aber auch wirklich nur Mist weg und aufm Rückweg Heu+Stroh.


    Für unsere kleinen Ponys haben wir uns einen Einachsigen Viehtransporter umgebaut (erhöht + Trennwand) den wir dann ablasten mussten auf 1Tonne Ggg, unsere 2 Autos wiegen leer knapp über eine Tonne, passt also.
    wenn meine Frau und ich nen BE machen, ist das ja immerhin fast nen 1000er...


    Selbst in einer Polizeikontrolle mit beiden Autos und Anhängern haben sich die Grünen outen müssen, weil die keine Ahnung hatten, (Zitat: ach !?!, Sie haben ja beide keinen Anhängerführerschein...) die sich erst zu viert beraten mussten und dann zu Ergebniss kommen mussten, dass es i.O. ist


    Und das ist der Schwachsinn bei der Regel: laste ich den Hänger 300 Kg ab, darf ich ihn fahren, mach ichs nicht, ist es nicht erlaubt...


    Darum währe eine andere regelung bzw eine Regelung mit tatsächlichem gewicht anstelle ZgG eher sinnvoll...

  • Hallo,


    @rolyaTimiT..sicher wäre es möglich gewesen diese neue Führerscheinregelung so umzusetzen das es halt einfacher zu Verstehen ist.


    Erst gestern hatte ich mit einem Bekannten ein Gespräch, es ging u.a. um die Berechtigung der Klasse B...und prompt bin ich wieder unsicher geworden..Es ging darum ob eine Person ein Gespann aus KFZ 2 Tonnen zul. Gesamtgewicht, 1.5 Tonnen Leergewicht und 1.5 Tonnen zul. Anhängelast mit einem Anhänger zul.Gesamtgewicht 1.4 Tonnen (Wohnwagengespann) mit dem B fahren darf.....und darf Sie? (Die Frage geht natürlich an alle falls jemand Lust hat zu Antworten) :)


    Gruß Uli

  • Hallo Uli,


    ich bin der Meinung, das ist möglich, da die zulässige Gesamtmasse des Gespannes nicht über 3,5t ist und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht der Zugmaschine nicht übersteigt... ???!!!


    Habe dazu folgendes im Internet gefunden...


    Zitat: "Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:



    • Anhänger bis 750 kg zG


    • Anhänger über 750 kg zG
      wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t"
  • Hallo,


    richtig...Sie darf das Gespann fahren.. ;) rein rechnerisch.. 8o Bei meinem Kfz z.B. wäre das Beispiel in etwa zuftreffend, zul.Gesamtgewicht PKW 2110 Kg, Leergewicht 1535 Kg, Anhängelast 1500 kg. D.h. rein rechnerisch dürfte eine Person da einen Anhänger mit ca. 1390 Kg zul. Gesamtgewicht hinhängen (bei Ausnutzung der max. Zuladung des PKW)....wenn, ja wenn da nicht das zul.Gesamtgewicht des "Zuges" in den Papieren meines PKW auf 3310 Kg begrenzt wäre...d.h. die Person müßte bei meinem PKW wissen wie schwer der PKW und der Wohnwagen tatsächlich sind bevor es mit dem Wohnwagen in die Urlaubsfahrt geht... :wacko: aber das wäre mit dem alten 3er genauso der Fall....der Blick in die Fahrzeugpapiere ist immer notwendig...



    Die Frage ist trotzdem ob diese neue Führerscheinregelung insgesamt, obwohl die durchaus auch Vorteile bringt z.B. durch den Wegfall der Achsenbegrenzung, schlichtweg, und dazu noch unnötig, zu kompliziert ist. :?: Wenn man da erst das "Rechnen" anfangen muß bevor man sich an Steuer setzten kann....ich weiß nicht...


    Gruß Uli

  • hmm.Habe meinen Schein Klasse B seit letzten Jahr und ich darf Autos bis 3,5 Tonnen fahren(und Anhänger,wen sie die §,5 Tonnen nicht überschreiten.Desweiteren meine ich auch,das ich keine " Achs Anhänger fahren darf.Auch wen ich mein Gewicht nicht erreiche von 3,5 Tonnen.Zur Sache wegen den Treckern.Ich darf alle Maschinen fahren,die bis 32 kmh schnell sind.Egal wie schwer.Mit Hängern ist das so eine sache(§ jungle ).Ab 16(klasse T ) darf man
    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).Erst wen man 18 ist,darf man auch welche fahren,die schneller als 40 kmh sind.Ob das bei dem JCB Fasttrac auch so ist,weis ich nicht,da der Schlepper ja 80kmh fährt.

  • Also bei uns gibt es viele Fasttracs, die auf 65 begrenzt sind - vermutlich genau wegen dieser Regelung.
    Die 80 KM/H Bulldogs dürfen dann nur mit LKW schein gefahren werden, da kommen die Fahrer teurer

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