Fahrten mit Anhänger und Klasse B

  • Hallo,es geht um eine fahrt mit dem Schlepper Fendt Farmer 2 und einem Anhänger um Holz zu holen.Dieses soll und muss aus zeitlichen gründen ein College für mich erledigen,dieser hat allerdings die Klasse B.Alles ist auf Schwarzen Kennzeichen angemeldet.


    Fahren dürfte er dies wenn es sich um eine Lof nutzung handelt,da bin ich mir eigendlich ganz sicher,für alles andere würde man den großen Lkw Führerschein benötigen,von daher dürfte ich ja diese kombination nichtmal fahren.


    Nun die frage,da ich Selbstständig bin und meine tätigkeit für Service leistungen rund ums Haus eingetragen ist,darunter fällt auch die Garten Pflege.
    Könnte man das als eine Lof fahrt verbuchen,denn bei diesen Kunden wurde das Grundstück gereinigt und es ist noch ein ganze Anhänger mit alt Holz vorhanden denn ich endsorgen muss,natürlich nach mir geht für Brennholz.

  • Hallo,


    mit Klasse B darf man ein KFZ bis 3.5 Tonnen zul. Gesamtgewicht und einen Anhänger bis 750 Kg fahren, bzw. darf der Anhänger auch schwerer sein solange das zul. Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als die Leermasse des Schleppers ist und die Gesamtmasse des Zuges dann die 3.5 Tonnen nicht überschreiten.


    Der Farmer 2 hat nach meinen Angaben ein Leergewicht von 1805 Kg und ein zul. Gesamtgewicht von 2550 Kg.
    Daraus würde folgen: Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von ca 902.5 Kg + 2550 Kg Schlepper ergibt 3452.5 Kg wäre also mit dem B noch so zulässig!
    Zudem bräuchte dieser Anhänger, in dem speziellen Falle, nicht mal eine eigene Bremse.
    Die Anzahl der Achsen ist nicht beschränkt d.h. es dürfte auch ein 2 Achswagen sein.
    Soll ein schwerer Anhänger drangehängt werden ist, für den Farmer 2 der BE erforderlich!
    LOF ist dies aber in keinem Falle! Schwarze Kennzeichen und LOF passen nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen zusammen! Dein Kollege, oder auch Du,
    müßten dazu im Auftrag eines Landwirtes für dessen Betrieb unterwegs sein. Dafür muß ein entsprechendes Begleitpapier, auf Verlangen, vorzuweisen sein. Darauf muß z.b. stehen wo die Fahrt beginnt und wo die endet...siehe Deutzforum. Zudem müßte Dein Kollege, bzw. auch Du, bei dem Landwirt angeldet sein da er z.B. dann auch über die BG versichert sein muß...ist eine komplizierte Geschichte...siehe Deutzforum.


    Gruß Uli


    P.S. wenn Deine Tätigkeit bwz. Dein Gewerbe der Landschafts und Gartenpflege dient hättest Du u.U. Anspruch auf eine Grüne Nummer dann wäre das u.U. etwas anderes, das müßtest Du allerdings mit dem Finanzamt abklären da es ja auch die Möglichkeit gibt "Grüne" Schlepper zu versteuern, d.h. die können dann auch für private Fahrten eingesetzt werden.

  • Hallo,vielen dank für diese ausführliche antwort.Also gilt mein Schlepper als normales Kraftfahrzeug und fällt unter der 3,5 Tonnen begrenzung.Das ist nicht wirklich gut,da werd ich dann wohl fünfmal mit dem Pkw Anhänger fahren müssen.Da frag ich mich warum man diese Führerscheinklasse überhaupt dazu bekommt,dann hätte man es ja gleich so machen sollen das man ihn extra erwerben muss,da man ihn ja dann auch nur Beruflich nutzen darf,am besten noch eine Qualifikation wie beim Lkw Schein.


    Den tip mit der Grünen Nummer werd ich mal nachgehen,da mein Hauptgewerbe in dem bereich Garten und Landschaftspflege fällt.Aber denke das bekommt man nur genehmigt wenn man eine bestimmte größe an Land besitzt.

  • Hallo,


    welche anderen Klassen hast Du den noch?
    Was die Grüne Nummer anbelangt wäre das, im Falle der Landschaftspflege, evtl. nicht unbedingt an Landbesitz gebunden....wichtig dürfte da nur sein das ein bestimnmtes, zu versteuerndes, Einkommen mit der Tätigkeit erzielt werden kann, aber da kenn ich mich jetzt nicht aus, frag mal das Finanzamt oder einen Steuerberater.


    Gruß Uli

  • Hallo Domenic,


    ganz so ist das allerdings nicht wie Du schreibst. L und T gelten nur wenn sich der Schlepper in dem Einsatz befindet für den das Grüne Nummernschild erteilt wurde auch wenn Steuern für den Schlepper bezahlt werden! Und auch nur in diesem Bereich dürfen dann z.B. zulassungsfreie Anhänger, mít Folgekennzeichen, mitgeführt werden. (bis 25 Km/h)
    Für jede Nutzung ausserhalb des eigentlichen Einsatzgebietes gelten dann, trotz Grünem Nummernschild, die Regel als ob der Schlepper "Schwarz" angemeldet wäre.
    Solltest Du da andere Infos haben würde mich interessieren wo die herkommen bzw. wo man das Nachlesen könnte...


    Gruß Uli

  • Hallo Domenic,das wäre echt schön wenn das so gehen würde.dann wäre man alle Probleme los.


    Doch mal ganz ehrlich,wo kann man sich denn am besten vor Ort erkundigen ? Beim freund und helfer,oder beim Bürgerbüro,oder bei der Zulassungsstelle,denn die können es doch sicher zu 100% sagen und den nachweis schwarz auf weiß ausdrucken.


    Uli0601,also ich hätte da noch den C, C1 zu bieten,aber das nützt ja auch nichts,da mir ja das E fehlt,wie z.b BE CE usw.


    Ich werd auf jedenfall diese fahrt nicht mit dem Schlepper durchführen,werd es dann wohl gezwungener maßen mit dem Pkw abfahren,damit darf man ja glücklicherweise noch einen etwas größeren Anhänger fahren,so lange das Gesamtgewicht des Anhängers unter der leer masse des Zugfahrzeugs bleibt.


    Auch so ein fall:
    Man muss sich das mal überlegen.Die Klasse T kostet um die 1000 Euro.Mein Onkel hat seinen alten Führerschein umschreiben lassen,hat also jetzt den neuen in Karten format,hat nur Klasse 3,auf anfrage hat man ihn sogar die Klasse T zugeteilt.Ich bins ihm ja gegönnt,aber was ist das bitte für ein Gesetz ??
    Und jemand der die Klasse C hat und mit einem 15 Tonner durch die enge Stadt oder Autobahn fahren kann,der jenige darf Privat nichtmal einen Trecker mit 20 km/h und einen 4 Tonnen Anhänger fahren.Also mich macht das richtig sauer.

  • Hallo,


    was die Güne Nummer anbelangt so ist da einzig und alleine Dein Finanzamt zuständig!!


    Was den Führerschein betrifft....wie geschrieben dürfest Du mit dem Farmer und der Klasse B fast eine Tonne hinhängen, mehr geht beim PKW auch nicht, die Rechnung ist genau die gleiche! Auch beim PKW darf das Gesamtgewicht des Zuges nicht über 3.5 Tonnen liegen wenn der Anhänger schwerer als 750 KG ist.


    C und C1 nützen Dir relativ wenig wenn das E fehlt, da hast Du Recht...


    Dein Onkel hat, wenn er die Klasse 3 gehabt hat, auch den L 174 drinstehen, wenn er aufgepasst hat, damit darf er einen Schlepper bis 32 Km/h ohne Gewichtsbeschränkung und bis zu 2 zugelassene Anhänger fahren. Gewicht der Anhänger richten sich dann nach der vorhandenen Bremsanlage!
    Schlepper und Anhänger dürfen bzw. müssen, ausserhalb der LOF, Schwarze Kennzeichen haben!


    Was den T betrifft....gut der ist halt für die LOF Betreibe gemacht...wenn man sich diese Geräte anschaut, also ich würde mich ohne Ausbildung auf einen solchen 250 PS Schlepper mit 2 Druckluftgebremsten Anhänger setzen.


    Ich persönlich halte diese nue Regelung für viel zu kompliziert....wenn man da erst das Rechnen anfangen muß um herauszufinden ob man ein Gespann fahren darf oder nicht...also im Falle des B und des C1E...


    Gruß Uli


    P.S. ...das jemand, wenn er z.B. den T hat, so ein Riesengespann dann nur in der LOF fahren darf, privat jedoch nicht mal einen größeren Anhänger an seinen kleinen Schlepper hängen darf....ja, das ist in der Tat mit großen Fragezeichen zu versehen...wobei andererseits Dein Problem auch dadurch gelöst werden könnte wenn du für Deinen B ein E dazubekommen würdest...das kann doch gar nicht so teuer sein...oder?

  • Ja das wäre auch eine gute idee,das habe ich sowieso noch vor,aber das muss noch ein bißchen warten,denn die Klasse CE wäre am besten,dann darf man alles fahren,egal ob Privat oder Betrieb,dann braucht man auch nicht mehr herum rechnen.


    Einen Anhänger mit einem Gesamt Gewicht bis zu einer Tonne würde für unsere zwecke allemal ausreichen,nur leider gibt es solche Anhänger nur im Mini Format,man kann ihn nicht gut beladen.Wir verwenden bisher immer einen Pkw Anhänger,einen 750 kg,der hat aber so eine unpraktische Maße da geht fast nichts drauf.Jetzt haben wir noch einen 650 Kg,das wahr vom Vorbesitzer ein Selbstbau,dieser hat die Perfekten Maße,da geht ordentlich was drauf und ist auch sehr stabil,was natürlich hin und wieder zu folge hat das er Überladen ist.


    Mir hat jetzt schon zweimal für einen Schnäppchen Preis einen Gummiwagen angeboten,aber ich kann ihn nicht kaufen da ich den nicht ziehen darf,das ist echt zum heulen.


    So ein großer Schlepper ist natürlich eine ganz andere sache,obwohl man muss auch mit einem alten Fendt farmer umgehen können wenn man über wackelige Wege fährt mit steigungen und gefälle,so wie durch fahrten,da sollte dann auch keiner drauf sitzen der das nicht kennt und noch nie gemacht hat.


    Wie man richtig fährt habe ich mir auch abgeguckt beim Schlepper fahren,und mit den großen ist es genau so,in der fahrschule die Grundkenntnisse,aber ein Profi wird man erst durch erfahrung wenn man das ding einige Jahre durch viele Situationen gefahren ist.

  • Hallo,


    ja richtig...Schlepperfahren ist nicht ohne..!
    Übrigens habe ich bei meinem letzten Beitrag ein "nicht" vergessen... der Satz hätte lauten müssen: "also ich würde mich ohne Ausbildung nicht auf einen solchen 250 PS Schlepper... zumal das ja dann,in meinem Falle, auch Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre... 8o ...wenn ich auf öffentlichen Straßen fahren würde.. :whistling:


    Gruß Uli

  • Ganz ehrlich,ich würde das auch garnicht wollen,die großen Schlepper sind ja ganz interessant,aber den ganze Tag wollt ich da nicht drauf sitzen,wäre nicht mein ding.Die Oldie Schlepper sind ja eine ganz andere Welt und Kult objekte die ihren gewissen reiz haben.Was sollte man auch Privat mit einem Gebrauchten 20 Tausend Euro Schlepper,da kann man ja nicht viel dran machen außer herum fahren.Ich würde mir auch nie einen Oldie Schlepper zulegen der schon fertig restauriert ist,das wäre echt öde.Es ist ja eben der kick dabei wenn man ihn selber wieder fit gemacht hat.



    PS:Ich werd mich weiterhin mit meinen 750kg Anhänger begnügen,vieleicht einen extra Anhänger für meinen Schlepper bis 900 Kg,dann bin ich immer auf der richigen seite und brauche mir keine Gedanken machen,und besser für eine große Ladung 4 mal mehr fahren. :D

  • Hallo,


    interessieren würde mich das schon mal...mit so einem Riesenteil...mal sehen..


    Aber zum Anhänger noch eine kleine Rechnung:


    Wenn der Farmer 2 abgelastet werden würde, das geht, z.B. auf 2.2 Tonnen zul. Gesamtgewicht würde der 1. weniger Steuern kosten und 2. dürfte der Anhänger dann eine zul. Gesamtmasse von knapp 1.3 Tonnen haben, dann aber natürlich nur in gebremster Ausführung. 2.2 Tonnen vom Schlepper und 1.3 Tonnen Anhänger ergeben 3.5 Tonnen Gesamtgewicht das Gespannes!


    Das zul.Gesamtgewicht des Anhängers ist immer noch deutlich kleiner als das Leergewicht des Schleppers... und 1.3 Tonnen ist doch schon etwas...immerhin gute 2 Ster (Raummeter bei Euch...oder?) Holz


    Gruß Uli

  • Das wäre auch eine gute idee,da muss ich mich mal erkundigen was für so eine ablastung notwendig ist.Einen Anhänger mit1.3 Tonnen wäre auf jedenfall sehr gut,das wäre für meinen gebrauch ideal,vorallem bekommt man dann einiges mehr mit an Ladung.


    Mein Schlepper hat ein Leergewicht von 2020 Kg.Die zulässige Gesamtmasse beträgt 2600 Kg.Als erste müsste ich sicher kleinere Reifen haben,um die 28 Zoll,anstatt die jetzigen 12 4/11 32 Zoll.?

  • Hallo,


    mit den Reifen hat das Ablasten nichts zu tun....das geringere zul. Gesamtgewicht steht dann nur in den Papieren. Aber bei einem Leergewicht von 2020 Kg wird es schwierig. Es muß ja eine bestimmte Nutzlast übrig bleiben. Die beträgt momentan 580 Kg, ist eh schon nicht viel. Da müßtest Du mal mit einem Sachverständigen reden ob da ein zul. Gesamtgewicht von 2200 Kg eingetragen wird, da bleiben dann 180 Kg Nutzlast...mußt Dich mal schlau machen.


    Gruß Uli

  • Hallo Domenic,


    ist schon richtig das Ihr alles Fahren dürft. Die Versteuerte Grüne Nummer ist ja auch dazu da das man die Schlepper auch außerhalb des eigentlichen Einsatzgebietes einsetzten darf. Für den eigentlichen Einsatzzweck genügen dann natürlich der L oder T je nachdem wie schnell die Schlepper laufen. Vorsicht, Anhänger welche mit einer höheren Geschwindigkeit als 25 Km/h gezogen werden benötigen auch eine eigene Zulassung sprich Nummernschild (Grün).


    Für Fahrten ausserhalb des Einsatzgebietes gilt:


    Solange die Schlepper ein max. zul. Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen in den Papieren stehen haben genügt der BE. Anhänger die dann mitgeführt werden brauchen dann allerdings immer, also unabhängig von der Geschwindigkeit, eine eigene Zulassung!


    Gruß Uli

  • Ach man weckt keine schlafende Hunde! Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden?
    Auf jeden Fall nicht hoch, was wir wissen, man darf keine schwarzen Kennzeichen mit L und T fahren, ob man es trotzdem macht ist jedem das seine

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hallo,
    klar kanste mit schwarzen L und T fahren, sofehrn Du dich im LOF bereich bewegst.Haste noch Schlüssel Nr. 174 kanste fahren wo hin Du willst.




    Schlüsselnummer: 174




    Klasse L = gültig auch zum Führen von
    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
    von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
    Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
    geführt werden
    und, sofern die durch die Bauart bestimmte
    Höschtgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt,
    die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
    in der durch § 58 STVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind



    Grünes Schild nur für LOF also keine Fahrten zum Trecker treffen

  • Hallo,


    Bauwagen, die pauschale Aussage man dürfe mit Lund T keine Schwarzen Schlepper fahren stimmt so nicht ganz. Es kommt darauf an was mit dem Schlepper gemacht wird! Es ist sehr wohl möglich einen Schwarzen Schlepper z.B. in einem LOF Betrieb einzusetzen!


    Damit gilt dann, für diesen speziellen Fall, der L oder T. Allerdings braucht man auch ein entsprechendes Begleitpapier das man dann, auf Verlangen vorzeigen können muß! Siehe Deutzforum.


    Es geht hier im übrigen nicht um schlafende Hunde, mir ist klar was Du damit meinst.


    Mich hätte die pauschale Aussage, damals bei der Anmeldung meines Fendt (Schwarzes Kennzeichen) "Bis 25 Km/h sind die Anhänger zulassungsfrei" beinahe in erhebliche Schwierigkeiten gebracht....Die Aussage bekam ich auf der Zulassungsstelle....


    Gruß Uli