Heckhydraulik Schutzabdeckung Heckbetätigung Fendt Farmer 305

  • Hallo,


    weiss jemand wo es die Schutzabdeckung für den Hebel der Heckbetätigung gibt.


    Laut der Landwirtschaftlichen Versicherung ist der Pflicht da es schon mehrfach Unfälle gegeben hat wo jemand ungewollt mit der Jacke hängengeblieben ist und die Hydraulik betätigt hat.

    Tödliche Unfälle.


    Gruss Pintscha

  • Alter Schwede is das hässlich...


    Soll keineswegs die Ausführung schlecht machen, nicht falsch verstehen!!


    Aber so ein Brocken sieht an der Stelle immer falsch aus finde ich


    Gibts sowas grundsätzlich auch im Teilekatalog?


    Kommt aber zur Sicherheit mal in die Ablage "Copy/Paste".


    Vorher kommt aber noch der Kugelhalter dran :thumbup:

  • Mir is erst im Nachhinein der Eigenbau aufgefallen, entschuldige.


    Form follows function, das is zu dem Thema klar.


    Aber das ruiniert so dermassen die schöne Linie...




    Bei mir is es tatsächlich so dass der Hebel unglaublich stramm geht, kann mir gar nicht vorstellen wie der aus Versehen betätigt werden könnte.


    BG war auch erst da, ist darauf auch nicht eingegangen.


    Ich guck mal ob ich im Partsbook was finde.


    Blöde Frage, weil noch nie drauf geachtet:


    Fährt der Hebel mit wenn man in der Kabine das Hubwerk betätigt?

  • Servus,


    Wenn das Pflicht wäre würde mit einem 300er der die Betätigung hat niemand über den TÜV kommen...


    Bei mir am 300er liegt das Gestänge auch offen und es hat sich noch nie jemand beschwert...


    Im ET Katalog ist das zwar drin, aber ich hab das noch nie so gesehen darußen! (siehe Anhang)

  • Servus, ja tut er, ist direkt mit einander verbunden

  • Den Tüv interessiert das Ding null, da nicht für die StVO von Belang,

    Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hast und vei der BG Beiträge zahlst, dann sollte ca alle 5 Jahre ein Prüfer der BG zu dir kommen und deinen Betrieb prüfen.

    Da wird auf solche Sachen geachtet und ein entsprechender Mängelbericht geschrieben.

    Und nicht falsch verstehen- dieser Prüfer ist dein Freund und will Unfälle vermeiden helfen.

    Aber es ist wie immer im Leben- es ist deins und damit kannst du machen was du willst.

    Es sind halt schon mehrere tödliche Unfälle dadurch passiert, dass sich Landwirte z.b. nach Ankoppeln derZapwelle hochbewegt haben, mit dem Rücken den Hebel hochgeschoben haben und sich dadurch selbst zerquetscht haben.

    Ich möchte echt niemanden dazu animieren, so ein Ding zu montieren, ich hab nur auf Nachfrage meine zulässige Lösung gezeigt.

    Alles andere ist jedem selbst überlassen.

    Lg Armin

  • Hat die BG bei mir noch nie beanstandet, aber gut zu wissen!

  • Genau so ist es. Der TÜV ist für die Straßensicherheit zuständig. Deshalb interessiert den TÜV nicht, ob ein Schutz für die Außenbedienung der Heckhydraulik oder ein Umsturzbügel montiert ist oder nicht.

    Die BG wiederum kontrolliert nur die Maschine auf Arbeitssicherheit, nicht aber auf Straßenverkehrstauglichkeit.


    So hat jeder seinen Verantwortungsbereich und keiner "wildert" im Revier des anderen

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


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    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

  • Ältere Traktoren hatten keinen Schutz, bei neueren wurde es Pflicht. Ab welchem Baujahr weiß ich nicht. Müsste ab ca. 1990 sein. Ob die Alten nachgerüstet werden müssen weiß ich auch nicht, glaube ich nicht denn ich habe schon viele, auch andere Marken, ohne einen Betätigungsschutz gesehen.