Hallo zusammen,
ich habe gerade die aktuelle Ausgabe (8-2012) der "Profi - Magazin für professionelle Agrartechnik" vor mir liegen.
Auf Seite 7 wird unteranderem auf eine Gesetzesänderung hingewiesen die das Fahren von Traktoren mit der
Führerscheinklasse L regelt. Diese gilt nur für Land- und/oder Forstwirtschaft.
Demnach dürfen nun mit der Klasse L auch Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
(statt bisher 32 km/h) gefahren werden. "Zusammen mit Anhängern oder gezogenen Geräten ist eine Höchst-
geschwindigkeit von 25 km/h nach wie vor einzuhalten".
Wichtig ist, das - wie oben erwähnt - diese Erleichterung nur für die Land- und Forstwirtschaft einschlägig ist.
Gruß,
Max