Fühererscheinklasse T

  • Hallo,


    hört das eigentlich nie auf.... :cursing: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftatsbestand....wenn da auf der Fahrt zu Treffen etwas passiert ist es schnell vorbei mit dem "Geduldet"..lieber Fendt626LS...mit allen Konsequenzen für den "Fahrer". Hier wird immer wieder zu solchem Verhalten animiert...unglaublich!


    Gruß Uli

  • okay, wusste das nicht so genau, weil wir selbst keinen Hof daheim haben.
    Kann schon sein, dass man den auch schon mit 14 machen kann

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Uli: was ist da fahren ohne Führerschein? mit ner schwarzen Nummer kann man machen was man will.Auch Spazieren oder Einkaufen fahren.
    Deswegen zahlt man ja einen Haufen Steuern dafür.Das ist ja der Hintergrund. So hat es die Versicherung meinem Kumpel erklärt (Schwarze Nummer)und so ist es. Keine Landwirtschaft also keine Grüne Nummer nimmt man also die Schwarze. Also Führerschein vorhanden und schwarze Nummer also alles klar. Auch Schleppertreffen. Wüsste nicht was da anders sein sollte macht sonst auch keinen Sin. Aber lasse mich gerne belehren.

    Fendt Favorit 610 S
    Fendt Favorit 822
    Fendt GTA 395
    Fendt Dieselross F15 H6


    In Gedenken: Fendt Favorit 626 LS www.Favorit 626 LS.com

  • Wie gesagt lasse mich gern belehren mir ist neu das man mit ner schwarzen Nummer wenn man noch nicht 18 ist nicht fahren darf. Höre ich das erste mal. Was soll das bringen Traktor ist Traktor hab noch nie was gelesen das es da ne Ausnahme gibt.

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  • Hallo,


    Fendt626LS, scheinbar hast Du auch nicht gelesen was ich am Anfang geschrieben habe. Nochmals allgemein... Einen Schlepper darf man mit L oder T nur dann bewegen wenn der sich im LOF (Land- oder Forstwirtschaftlicher Einsatz) Einsatz befindet. Für alle anderen Fahrten benötigt man die entsprechende Fahrerlaubnis welche auch für ein "normales" KFZ benötigt würde. D.h. da geht es dann nach dem Fahrzeuggewicht. Für einen Schlepper mit max. 3.5 Tonnen zul. Gesamtgewicht reicht dann z.B. die Klasse B. Dabei ist es zuerst mal unerheblich welche Kennzeichenfabe vorhanden ist. D.h. das Alter von 18 spielt da auch keine Rolle, es muß halt die entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden sein, d.h. im Falle des "Begleitenden" Fahrens könnte man dann auch schon mit 17, mit dem B, fahren.


    Es ist also entscheidend was mit dem Schlepper gemacht wird. Werden allerdings "Schwarze" Schlepper im LOF Einsatz bewegt, was durchaus zulässig ist, hat man noch andere Bestimmmungen zu beachten:


    http://www.vsz.de/contenido/cms/front_content.php?idcat=96


    Der "Schwarze" Schlepper darf dann auch mit L oder T bewegt werden, der "Grüne" sowiso. Wird der "Grüne" zweckentfremdet, also z.B. für eine Spazierfahrt, benötigt man dann: 1. die enstsprechende Fahrerlaubnis...siehe bereits Geschriebenes (Fahrzeuggewicht), 2. hat man den Schlepper für diese Fahrten zu Versteuern...was geht.


    Dies alles läßt sich z.b. im Deutzforum nachlesen...


    Gruß Uli

  • Um hier einiges richtig zu Stellen:
    Fahren mit Anhänger und Klasse B: Alle Anhänger, deren Zulässige Gesamtmasse max. so groß wie das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist und die Summe aus Zul. Gesamtmasse von Anhänger + PKW kleiner als 3,5to. ist. Wenn das Zugfahrzeug 3,49to. zulässige Gesamtmasse hat, ist das Anhängen eines 750kg-Hägers erlaubt.
    D.h. bei einem Leergewichts eines 12er Fendts (1150kg laut Traktorlexikon) darf noch ein Anhänger mit 1150kg mit der Klasse B bewegt werden.


    Sondergenehmigung ist und bleibt eine Sondergenehmigung für die man einen besonderen Grund braucht (z.B. Versterben des Vaters + viel (Traktor)arbeit auf dem Hof und nicht genügend Personen dafür verfügbar), und ich habe noch keinen angetroffen, der mir mit 14 mal seinen Führerschein als Beweis scannen wollte. Desweiteren beinhaltet dieser Führerschein sowieso NUR landwirtschaftlich notwendige Arbeiten auf dem kürzesten Weg!
    Ich habe extra am Landratsamt für diese Infos nachgefragt! Es war nichtmal möglich eine Sondergenehmigung für einen besonders beschwerlichen Schulweg 6 Wochen eher Klasse B zu bekommen. Zusätzlich ist immer eine MPU und sonstiger Käse von Nöten, d.h. Normale Kosten Klasse T x2, die wohl kaum einer wegen einem Jahr investiert.


    Oldtimertreffen sind in der Regel keine Brauchtumsveranstaltung(bei der man mit Klasse T ab 18 Jahren einen Traktor fahren darf)! Diese müssten extra gemeldet werden. D.h. wer mit grünem Kennzeichen unterwegs ist und dies nicht als versteuerte Fahrt angemeldet hat begeht Steuerhinterziehung. Wer nicht mindestens Klasse B im Geldbeutel hat begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wer einen Anhänger mit Folgekennzeichen mitführt, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich damit strafbar. Wer Personen mitführt verteuert diese Strafe noch zusätzlich (diese dürfen nur bei Brauchtumsveranstaltungen oder zur Sicherung der Ladung auf dem Anhänger sein).
    Die letzten beiden Aspekte kosteten letztes Jahr einen Fahrer in Oberfranken mit einer Gartenbank auf seinem Anhänger wohl richtig Geld.

  • Also ganz so kann ich nicht zustimmen.
    Man darf mit Klasse B auch mehr als 3,5 Tonnen bewegen!
    Schließlich ist in Klasse B auch Führerscheinklasse L inbegriffen. Man darf also Landwirtschaftlich so viele Tonnen bewegen wie man möchte, sofern der Traktor nicht schneller als 40 läuft und der Anhänger auflaufgebremst ist.

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  • Hallo,


    @Bauwagen...deine Aussagen sind teilweise so nicht richtig bzw. verwirrend.


    Ja. mit Klasse B darf man mehr als 3.5 Tonnen bewegen nämlich genau max. 4.25 Tonnen also ein KFZ mit zul. Gesamtgwicht von 3.5 Tonnen + 750 Kg Anhänger und dann ist schluß!


    Ja, der B beinhaltet L jedoch ist dies dann eine komplett andere Baustelle nämlich der LOF Bereich!


    Nein, man darf "Landwirtschaftlich" nicht so viele Tonnen bewegen wie man möchte weder mit L oder T! Um bei dem L zu bleiben so darf die Gesamtzugmasse max. 40 Tonnen betragen! Das war beim alten L schon so und ist auch beim neuen L so.
    Die Anhänger müssen immer die dem Fahrzeuggewicht entsprechenden Bremsen haben d.h. die können auch Druckluftgebremst sein. (zul. Gesamtgewicht des Anhängers über 8 Tonnen)


    Beim alten L und beim neuen L ist entscheidend das das Gespann nicht schneller als 25 Km/h bewegt wird d.h. die Anhänger dadurch auch zulassungsfrei bleiben, wobei auch ein zugelassener oder zugelassenene Anhänger angehängt werden dürfen solange die Fahrgeschwindigkeit von 25 Km/h nicht überschritten wird! (wenn ich das richtig nachgelesen habe)


    Gruß Uli

  • Hallo,


    ..ist schon richtig, jedoch darf dann die Gesamtmasse des Gespannes nicht mehr als 3.5 Tonnen betragen...das ist der Unterschied, wie Fendt Heinz auch schon beschrieben hat. Also dürfte man an ein KFZ mit Leergewicht 1500 Kg und einer zul. Gesamtmasse von 2100 Kg durchaus einen Anhänger mit zul. Gesamtmasse von 1400 Kg ziehen wenn das die Anhängelast des KFZ zuläßt und zudem die zulässige Gesamtmasse des Gespannes, welche oft in der Zulassungsbescheinigung steht, nicht überschritten wird! Das andere Beispiel wäre dann z.b. ein Landrover mit zul.Gesamtmasse von 3.5 Tonnen der darf dann nur den max. 750 Kg Anhänger dranhängen, mit Klasse B, jedoch beträgt dann die Gesamtmasse des Gespannens mehr als 3.5 Tonnen bzw. darf mehr als 3.5 Tonnen betragen...ist durchaus verwirrend und meiner Ansicht nach auch unnötig diese Regelung so relativ kompliziert zu machen, wie ich schon geschrieben habe.


    Also muß man sich als Inhaber der Klasse B merken:


    Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg dann darf die Gesamtmasse des Gespannes max. 3500 Kg betragen.
    Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 750 Kg oder weniger dann darf die Gesamtmasse des Gespannes mehr als 3500 Kg betragen.


    Gruß Uli

  • Ja, und falls jetz noch irgendeiner hier durchblickt, was ich allerdings bezweifel, gibt es ja wie in Deutschland üblich noch Ausnahmen, zb. darf der unter 18 jährige mit der klasse T eine Werkstattfahrt vornehmen, auch darf er mit Ackerschlepper, grünen Kennzeichen, einen Tieflader fahren um einen anderen Schlepper der nocht mehr fahrbar ist in die Werkstatt zu holen, geschieht dies allerdings nicht auf kürzestem bzw direktem weg, so.......


    Kurz gesagt, man kann das ewig weiter spinnen und am ende weiß doch keiner genau bescheid, aber interessant ist das Thema auf jeden fall...



    Grüße vom Neuling Tobi ;)

  • Darf man Werkstattfahrten nicht auch mit 16 und T machen?

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  • Guten Morgen zusammen,


    also irgendwann müssen wir mal eine Art Musterbeitrag erstellen der quasi offiziell von einem Fahrlehrer oder einer ähnlich fachlich kompetenten Instanz "freigegeben" wird und auf den (den Musterbeitrag) wir dann immer wieder verweisen können. Das Thema wurde in den einschlägigen Traktorforen mittlerweile zu Erschöpfung jedesmal mit mit den gleichen "Wenns" und "Abers". Ausnahmslos kommt man nach einiger Zeit zum gleichen Ergebnis - nämlich dem Stand wie es per Gesetz geregelt ist. Auch wenn ich mich an der Diskussion jetzt nicht beteiligt habe finde ich das auch für die Teilnehmer die immer fleissig antworten - stellvertretend seien hier Uli0601 & bauwagen genannt - sehr ermüdend und auch ein bisschen nervenaufreibend. Vielleicht sollten wir in so einem Fall wenn die Diskussion wieder auf das alte Thema kommt auf einen der bereits zahlreich vorhandenen Beiträge hinweisen und die Leute erstmal den lesen lassen. Sollten dann noch Fragen bestehen kann man das gerne diskutieren.


    Grüße und weiterhin gute Diskussion,


    daMax

  • Hallo,


    ...@daMax...sehe ich genauso wie Du. Es bedürfte hier eines Moderators der solche Threads mehr oder weniger sofort schließt und z.B. auf das Deutzforum verweist, dort sind die Klassen eindeutig und richtig beschrieben. Allerdings ist es für Neulinge, mir gings es am Anfang auch so, realtiv schwierig das Forum zu "blicken" und z.B. die Suchfunktion zu bemühen zu bestimmten Themen.


    Was das Thema Fahrlehrer betrifft so ist das auch so eine Geschichte für sich...am Wochenende lag bei uns in der Post ein Flyer einer Fahrschule ..mit einem Fehler in der Klassenbeschreibung BE! Es ist nicht einfach dieses Thema.. :) obwohl man das ja eigentlich alles in der Fahrschule "gelernt" haben müßte..


    Gruß Uli