Sicherheitsgurt, Anschnallpflicht Trakoren, StVo, Berufgenossenschaft

  • Hallo an alle,


    was mir aufgefallen, dass alle neuen Traktoren einen Sicherheitsgurt haben (Hab noch keinen Traktor neueren Baujahrs ohne gesehen).


    Besteht bei denen Anschnallpflicht????


    Ich war eigentlich der Meinung, dass es bei "Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft" keine Anschnallpflicht erforderlich ist.


    Da wir auch einen "neuen Claas Traktor" besitzen mit Sicherheitsgurt für Fahrer- und Beifahrersitz, würd mich interessieren ob des laut StVO bzw. von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist.

  • Hallo,


    soweit ich weis ist bei Arbeitsmaschinen ein "Personenrückhaltesystem" erforderlich.Wie das im Einzelnen aussieht wird glaub ich dem Hersteller überlassen,das kann zum Einen ein Gurt sein und zum Anderen auch nur ne Tür.



    Grüße aus der Pfalz 8)

  • nabend,


    ganz ehrlich, ne vollbremsung mit nem 939 vario auf der autobahn mit 40 tonnen hinten die schieben und dann von 60 auf 0 abbremsen, da möcht ich trotz abs und allem net ohne sicherheitsgurt fahren. wenn du da aus der scheibe fliegst bist wahrscheinlich hin, oder

  • bist du schonmal mit nem 939 auf der Autobahn gefahren? Ich hab noch nie nen Traktor auf der Autobahn gesehn, wär aber mal toll!

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  • Hallo,


    also das mit dem Vario auf der Autobahn hat mich auch gerade etwas gewundert. Fahrzeuge welche auf die Autobahn oder auf Schnellstraßen wollen müssen eine zul. Höchstsgeschwindigkeit von mehr als 60 Km/h in den Papieren stehen haben! Also haben z.B. Schwerlastautokräne Geschwindigkeitsschilder mit 62 Km/h draufkleben, nur dann dürfen die auf solche Straßen.(Natürlich nur wenns auch in den Papieren so drin steht)
    Es gibt aber Traktoren auf Autobahnen, so z.B. den JCB Fastrac, der läuft, glaub ich 80 Km/H. Allerdings bin ich schon mal einem Traktor auf einer Schnellstraße begegnet...ich hab noch zu meiner Frau gesagt...da vorne fährt doch ein Schlepper...dann bin ich, mit Anhänger hinten dran, in den Eisen gestanden..
    Das war knapp..es war ein Eicher welcher scheinbar auf "Überführungsfahrt" war... 8o


    Aber zurück zum Thema, schon ab Geschwindigkeiten von ca. 20 Km/h kann man einen stärkeren Aufprall, vor allem mit einem Schlepper, nicht mehr mit eigenen Kräften "Stemmen", geschweige denn bei Schleppern welche 40 km/h oder schneller laufen. Vor ein paar Jahren ist in unserer Gegend einer mit einem 40 km/h Schlepper in eine Gartenmauer gefahren..war relativ schwer Verletzt der Fahrer..


    Gruß Uli

  • Der 939 fährt schon 60, d.h. er darf auf Autobahn + Schnellstraße. Das Problem ist nur, dass du mit den meisten geräten nicht drauf darfst. Ich hab vor kurzem eien auf der A23 gesehen 8o :!: :thumbup:
    mvg

    Beste Grüße
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    Fehlt dem Auspuff seine Klappe,
    war der Ast wohl nicht von Pappe!

  • Hallo,


    also nur der Ordnung halber..hier der Text aus der STVO..
    § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein


    Nach den techn. Daten die mir vom 939 vorliegen..siehe Fendt.com..erreicht der Schlepper max. 60 Km/h, dies reicht also nicht aus um auf die Autobahn/Schnellstraße zu dürfen. Zudem ist das Fahrzeug mit 2.75 Meter Breite deutlich zu breit! ;)


    Gruß Uli

  • Hallo an alle,


    danke für die Hinweise. Werd auf Landstraßen dann doch nen Gurt anlegen, wobei ich des laut StVO 35a (2) net wirklich klar drinsteht ob des für Zugmaschinen gilt.


    Zu dem Fendt 936. Der darf nicht auf der Autobahn fahren, zumal er schneller als 60 Km/h laufen muss. Der Fendt 936 läuft aber nur 60km/h. Und er darf nicht breiter sein als 2,55.
    Auf der Landstraße dürfen die breiter sein, sogar bis über 3m mit Sonderbescheinigung.


    Auf der Autobahn dürfen alle Fahrzeuge nicht breiter sein als 2,55m sein. Nur für ganz spezielle Schwertransporter, mit ennormen Auflagen, wie zum Beispiel mit zusätzlichen Fahrzeug die auf den Schwertransport hinweist, oder wo die Polizei dann davor und dahinter fährt und sogar dann die Autobahn gesperrt wird. Diese Ausnahmegenimigung bekommt der 936 bestimmt gar nicht, zumal des sehr teuer ist.


    Von Fendt durfte, so viel ich weiß nur der Fendt EVO 726 oder EVO 828 auf der Autobahn fahren. Macht aber nicht so viel Sinn, da wie oben schon gesagt die Anbaugeräte keinesfalls breiter als 2,55 m sein dürfen.

  • Fendt GT Sammler: Es geht um den 939.


    Gesetze hin oder her - meine Augen können trotz -4 dioptrien noch einen 900er erkennen, zumal ich normalerweise 'ne Brille trage :D.


    Aber letzendlich ist es auch sch...egal.


    mvg, schöneen Abend noch

    Beste Grüße
    --------------------------------------------
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