Führerscheinklasse T und schwarze Nummer

  • Also der Case Maxxum 5140 (Fahren wir bei uns im Betrieb) hat LAUT Internet(wusste das nicht mehr) 170 Tank.Original hat der 110 Ps.Unserer ist offen,kommt so auf 140 Ps.das heist-einenTag mähen(Tanken-)Einfahren-Tanken-Der schüttet sich schon Ordentli ch was rein.Man muss auch sagen,das wir mit dem Nachrarn mähen.Insgesammt haben wir beim 2 Schniit über 100 hektar eingefahren.Ein Fiatagrei+Deutz Fahr Agrotron 160+case Maxxum 5140+ >Fendt 930+ich meine noch ein Fendt 936(Lohnunternehmen Kausemann)

  • Tag an Alle!


    mit dem B darfst du ein KFZ bis 3.5 Tonnen fahren, dabei ist es vollkommen egal was das ist, also LKW, Schlepper oder Personenwagen jeweils mit einem Anhänger bis 750 Kg! Dies geht allerdings erst mit 18 Jahren!
    Die neue Führerscheinregelung unterscheidet nicht mehr zwischen diesen Fahrzeugtypen, das sind immer KFZ! Wichtig ist auch das hier immer nur 1 Anhänger angehängt werden darf im Gegensatz zur LOF!


    mit der alten Klasse 3 darf man Unimog fahren, sogar bis 80 km/h, sofern der Unimog unter 7,5 to ist.Auch mit einem Einachsanhänger.Klasse B bis 3,5 to.so schnell wie er läuft. Bei Zweiachsanhänger ist Klasse 2 fällig.
    Bei Lof Nutzung also alles grüne Nr. darfst sogar 2 Anhänger mit 25 km/h mitführen . Mit dem T Schein und über 18 J sogar 2 Anhänger zugelassen bis 60 km/h und bis 40 Tonnen.


    So wie uli0601 u. 1E Fahrer es geschildert haben, klingt für mich am plausibelsten!
    Das würd heißen, dass ich den Unimog U 401 mit der Klasse B fahren dürfte?!

  • Hallo,


    @ Fendt GT Sammler, ja so sehe ich das. Man muß nur Obacht geben was man dranhängt. D.h. Sollte der Unimog Schwarze Kennzeichen haben sind "Grüne" Anhänger, egal ob bis 25 Km/h (Zulassungsfrei) oder über 25 km/h (Zulassungspflichtig mit eigenem Kennzeichen) zurerst mal tabu! Außer die Geschichte ist 100 % wasserdicht, d.h. die notwendigen Begleitpapiere müssen vorhanden sein. (Siehe Deutzforum)
    Da der Unimog nur 53 Km/h läuft und wenn der grüne Kennzeichen hätte und zudem als Zugmaschine eingetragen wäre und der T vorhanden wäre dürftest du damit auch "Grüne" Anhänger im LOF-einsatz ziehen! Das halt nach den entsprechenden Vorschriften!


    Gruß Uli


    P.S. Hast du dir die Geschichte mit dem § 50 Fahrzeugverordnung angeschaut?

  • Tag an Alle!


    Hast du dir die Geschichte mit dem § 50 Fahrzeugverordnung angeschaut?


    uli0601: schau mal hier: http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142570.htm


    Diese Übergangsbestimmungen galten von 01.03.2007 - 10.02.2011. Hier gibt es die aktuell gültige Verordnung = http://www.buzer.de/gesetz/9619/index.htm


    Um des alles zu verstehen, muss man wahrscheinlich Jurist sein ?(

  • Hallo,


    das it schon richtig....nur wenn ich auf den Link zur aktuellen Fassung klicke ist auch in der neuen Fassung der §50 aufgeführt und der Absatz 1 ist gleichlautend..und gilt ab 11.2.2011!!!! Da wurden anscheinend andere Paragrafen in der neuen Fassung geändert....


    Gruß Uli


    P.S. Es wäre auch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, vor allem für die Besitzer solcher Wägen, um da noch eine Betriebserlaubnis zu erhalten.
    Praktisch wird das in den meisten Fällen gar nicht gehen, fehlende Typenschilder etc,. etc.
    Zu dem gibt es auch "Bestandschutz" für Dinge die mal erlaubt waren, die kann man nicht ohne weiteres im nachhinein rückgängig machen. So ist es z.B. bei meiner Seilzugbremse am Anhänger gewesen. Allerdings wurde da auch in die Zulassungsbescheinigung ein Erstzulassungsdatum 1.1.1981 eingetragen! Die Geschichte mit diesen alten Wägen erledigt sich eh praktisch von selbst da die nach und nach verschwinden...

  • Wie gesagt das mit diesen scheiß vorschriften ist in meinen Augen nur Geldmacherrei.Früher haste dei klasse für 50ccm gemacht.Automatisch haste dan auch die kleine Treckerklasse.Heute musste dafür auch nochmal extra Geld bezahlen.Wie gesagt,man findet im inet so viele Vorschriften zum Fahren mit klassen.Ich fahre mit meiner b Klasse Autos bis 3,5 Tonnen und Landmaschinen(Unimog-3,5 Tonnen) bis zu 32 kmh,mit Anhänger 25 kmh(Genau wie Mähdrescher und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen)

  • Hallo,


    Fendt 2 2D, da haste schon Recht..früher war das etwas einfacher. Allerdings haben die neuen Klassen auch den Vorteil das diese teilweise Begrenzung auf 3 Achsen aufgehoben wurde. Ich werde demnächst meinen alten Führerschein umschreiben lassen....


    Wenn der Unimog, als Zugmaschine, eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 32 Km/h hat, ist das doch in Ordnung...also wenn du den in der LOF mit Anhängern fahren willst. (Bestimungen für Klasse L)


    Gruß Uli

  • Sehe ich auch so, es ist alles ein einziges Demokratenwirrwarr
    Also als ob es einen Unterscheid machen würde, ob man mit grüner oder mit schwarzer Nummer fährt... Fahren können muss man doch immer gleich, aber man brauch einen anderen FÜhrerschein nur weil man was anderes geladen hat, so ein müll

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • So ist es !!Es gibt auch KEINE Vorschrift zum fahren mit Frontlader.Also ob Schaufel oder Gabel gekippt werden soll,oder Schwinge hoch oder runter ??Habe sogar beim Tüv angerufen.Dei wussten das auch nicht.Im Inet findet man viele Antworten.Der eine sacht ganz hoch und der andere 1 meter übern boden !!!Also was den nun ??

  • Hallo,


    das wesentliche an dieser Geschichte ist ganz einfach die Tatsache das die "LOF" mit seinen ganzen Begünstigungen und Sonderregelungen ein eigener Bereich ist.
    Ich hab das am Anfang auch nicht verstanden aber das ist nun mal so...mich betrift das auch! Kein Kipper mehr vom Nachbarn, kein 2 Anhänger hinter meinem und und und.. nur weil mein Schlepper ein schwarzes Kennzeichen hat und ich dann auch noch einen angemeldeten "Miststreuer" haben muß...


    Gruß Uli

  • Echt super link,aber höhe bis 4 meter einhalten,also so hoch wies geht den Lader ??Dan kommt unser Nachbar aber Locker bis zur Ampel,besser gesagt der reist die ab.Also ich fahre unseren Fronlader auch über agenhöhe,aslo nicht ganz hoch.dan schwingt er auch nicht bei schlaglöcher.Aber nochmals danke für den link :D

  • Hallo,
    man darf aber auch mit abgesenktem Frontlader fahren. Der Lader darf aber nicht mehr als 3,5m ab Lenkradmitte nach vorne hinausragen .Das gilt natürlich auch für die Anbaugeräte und spitze bzw scharfe kanten dürfen nicht vorhanden sein,dann muss der Lader hoch gefahren werden. Forke und Palettengabel würde ich immer nach unten abkippen wenn hyd. Gerätebedienung vorhanden ist.

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • Hallo an alle,


    diese Broschüre ist von 2008! Es gibt hiervon auch neuere Ausführungen welche aber etwas kosten.
    Wesentliche Dinge dürften sich aber eigentlich nicht geändert haben. Einfach nach "Landwirtschaftliche Fahrzuege im Straßenverkerhr" googeln und man kommt dahin wo man sich diese Broschüre bestellen kann. Für Leute die täglich mit LOF Fahrzeugen zu tun haben ist die mit Sicherheit wichtig.


    Gruß Uli