• Hallo Fendt-Freunde,


    ich habe eine kurze Frage zu einer dauerhaften TÜV-Terminänderung?
    Ich habe seit Jahren ein Problem das ich genau im tiefsten Winter jedes 2.Jahr (Februar) die Fahrt zum TÜV mit dem offenen Schlepper unternehmen muß.
    Kann man den Zeitpunkt nur verschieben durch eine zwischenzeitliche Abmeldung (Stilllegung) mit erneuter Neuanmeldung und zeitlichen günstigerem TÜV-Termin?
    Also dann zum Beispiel auf einen Sommermonat datiert? Wobei dies bedeutet,das es nur mit zusätzlicher Geldausgabe zu machen ist?
    Uli, du kennst dich doch eigentlich immer mit solchen Dingen gut aus?
    Für eine Antwort wär ich dankbar!


    Beste Grüße
    Märzhase ;)

  • Also nach der neuen Regelung, wird die Prüfplakette nicht mehr zurück gesetzt.
    Man kann also schrittweise 2 oder 3 Monate überziehen, bis man nach 2 oder 3 mal gehen im Sommer landet.
    In der Zeit ist es dann eben am Sichersten, nicht zu fahren, weil ich nicht weiß, wie es dann Versicherungstechnisch aussieht.

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


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  • Nabend alle zusammen.
    Das mit dem überziehen würde ich nicht machen , wird jetzt glaube ich teuer und bringt Dir punkte .
    Wenn du jetzt hin must dann friere noch einmal und dann nächstes Jahr im Sommer ( nicht die 2 Jahre voll machen).
    M FG Lars


  • Das mit dem überziehen würde ich nicht machen , wird jetzt glaube ich teuer und bringt Dir punkte .

    Deshalb meinte ich - am besten während der Zeit nicht fahren.
    Bei der Fahrt zum Tüv mit Termin dürfte es nichts brauchen.


    Deine Methode ist allerdings zugegeben die bessere ;)

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  • Moin,


    Ja das stimmt, es kostet ordentlich wenn man Überzieht, denke auch das es am besten ist dann einfach mal früher zum Tüv zu fahrn...


    Oder man hat n guten Draht zum Prüfer und er lässt es durchgehn wenn man ma n paar Tage später kommt... je nach dem, zum Teil funktioniert die Sache ja auch elektronisch und der Prüfer selbst hat keinen Einfluss mehr...



    Grüße, Tobi


  • ist vom TÜV Nord


    Also bis vier Monate noch relativ problemlos. Es muss technisch in Ordnung sein(also das Fahrzeug muss eine HU bestehen können).
    Kommt ja auch immer rauf an wieviel man auf der Straße fährt.

  • Hallo,


    also Fahrten ohne gültige TÜV Plakette sind mit Vorsicht zu betrachten!. Wird man in einen Unfall verwickelt kann, muß aber nicht, das sehr unangenehme und teure Folgen haben, ich meine jetzt nicht wegen den Bußgeldern...die zahlt man immer.


    Ich hatte dieses "Problem" auch und bin halt ganz einfach, ein paar Montate früher, also schon im Oktober statt im Januar, zum TÜV gefahren. Ich habe halt damit einmalig ein paar Monate "verschenkt" mehr aber auch nicht. :) Bei dir ist das aber nicht mehr möglich da ja schon Januar ist...also entweder noch einmal warm Anziehen und dann beim nächsten Mal früher hinfahren oder "bewußt" überziehen...muß jeder selber wissen. Das mit dem Abmelden würde natürlich auch gehen und ist auch die sicherste Variante wenn man es unbedingt so haben will. Beim Überziehen zahlt man dann beim TÜV die erhöhte Prüfgebür beim An und Abmelden halt die entsprechenden Gebüren. Was da jetzt teurer ist ist die Frage. Teurer wird das Überziehen auf jeden Fall wenn man in eine Kontrolle gerät...von einem Unfall will ich gar nicht Reden.


    Gruß Uli

  • Also bevor man ihn abmeldet , kann man bedenkenlos später zum TÜV fahren! Das an und abmelden kostet ja auch nicht gerade wenig. In der Zeit kann man ja auch nicht auf der Straße fahren! Kannste genausogut angemeldet lassen und auch nicht auf der Straße fahren. War letztens beim TÜV mit unserem Case und da war nen Landwirt aus der Nachbarschaft der hat ca 3 Jahre überzogen. Ich meine ich habe 40€ bezahlt und er 50€. War also lächerlich.Die haben da ja irgendwas geändert, man bekommt ja jetzt auch immer 2 Jahre voll "gutgeschrieben".


    Ich will hier keinen anstiften ohne TÜV zu fahren!! Muss jeder selber wissen!


    Gruß Timm

  • Hallo,


    ganz so Bedenkenlos kann man das leider nicht sehen! Wenn man natürlich selbst so viel Fachmann ist das man den technischen Zustand seines Fahrzeuges nahezu 100%ig einschätzen kann dann kann man das so machen, also mit ungültiger Plakette, zum TÜV fahren. Man riskiert hier, auch im Falle eines selbstverschuldeten oder auch nicht verschuldeten Unfalles "nur" das Bußgeld oder Punkte je nach dem.
    Schlimmer wird es wenn man dann, mit ungültiger Plakette, z.B. wegen defekter oder schlechter Bremsen, einen Unfall verursacht. Besteht dann auch nur der geringste Verdacht das wegen dieser defekten Bremsen der Unfall verursacht worden ist wird es eng! Nicht jeder kann den Zustand seines Fahrzeuges wirklich so genau einschätzen! Verantwortlich für den verkehrsicheren Zustand ist man natürlich immer.
    Aber gerade bei Bremsen ist es oft der Fall das man sich an den schlechter werdenden Zustand "gewöhnt" und gar nicht mitbekommt das das Fahrzeug nicht mehr 100% ig bremst..deshalb geben diese regelmäßigen TÜV Untersuchungen u.a. ja auch Ihren Sinn.


    Die Versicherung wird dann versuchen sich Geld vom Unfallverursacher zu holen und das kann dann nicht wenig sein!


    Gruß Uli

  • Hallo Mannens, 8)


    ich danke erst einmal allen für die Ratschläge!
    Ich werde mir mit der Werkstatt und den TÜV Prüfer persönlich noch einmal kurz schließen.
    Um gerade diese Unannehmlichkeiten zu verhindern die doch entstehen könnten.
    Die Sache also nicht unbedingt verkacken und berichte euch im Anschluß dazu!


    MfG
    Märzhase ;)

  • Hallo, 8)


    also eine Antwort aus der Werkstatt habe ich schon einmal erhalten. ;)
    Es ist nach Aussage zur TÜV Prüfung so geregelt, das bis zu zwei Monate Überziehung des Termins, jetzt eine 20%ige höhere Gebühr für das Gutachten gefordert
    wird. Der Termin ab Vorstellung datiert wird.
    Ist doch erst einmal eine Aussage und ich denke damit komme ich langsam in die etwas wärmere Jahreszeit :) :?:
    Allen noch einmal ein Dank für die Hinweise!


    MfG
    Märzhase ;)

  • Nur zur Vollständigkeit:

    Zitat

    Kann man den Zeitpunkt nur verschieben durch eine zwischenzeitliche Abmeldung (Stilllegung) mit erneuter Neuanmeldung und zeitlichen günstigerem TÜV-Termin?


    Nicht vergessen, das du ohne TÜV nicht anmelden kannst.


    Also Kurzzeitkennzeichen-TÜV-anmelden. Das ist sehr umständlich.

  • Hallo,


    @Timm...das geht einfacher! Beim Wiederanmelden erhält man das Kennzeichen ungestempelt. Mit diesem ungestempelten Kennzeichen dürfen dann solche Fahrten, also z.B. TÜV Werkstatt, auch ohne gültigen TÜV, durchgeführt werden. Aber eben nur solche Fahrten. In der Regel hat man da ca. 1 Woche Zeit. Nachdem man den Prüfbericht hat geht es wieder zur Zulassung wo die Kennzeichen dann gestempelt werden. Selbstverständlich muß das Fahrzeug,für diese Fahrten, Verkehrsicher sein.
    Diese Sache mit den ungestempelten Kennzeichen gilt übrigens Bundesweit.


    Gruß Uli