Wie Restauriert man? Wie besorgt man Papiere?

  • Erstmal Hallo zusammen. Ich bin neu hier im Forum. Ich habe zum 18. Geburtstag diesen schönen Traktor von einem bekannten Geschenkt bekommen. Der Favorit 3 (FW150/11) stand über 18 Jahre trocken in einer Scheune. Sofort hab ich ein paar Liter frischen Diesel besorgt und nach mehreren Startversuchen erwachte er aus dem Winterschlaf. Er fährt und bremst. Ich möchte versuchen ihn so gut wie alleine zu Restaurieren, dabei sollte man trotzdem sehen, dass er von der Zeit gezeichnet ist. Er soll am Ende nicht mehr glänzen wie bei der Auslieferung :)

    So jetzt mal zum komplizierten Teil. Wie muss ich vorgehen? Was ist wichtig?


    Zu erwähnen ist, dass gute Ding nach 18 Jahren keine Papiere mehr auffindbar sind. Somit weiß ich auch das Baujahr nicht (keine Einstanzung im Typenschild). Ich habe nur einen Schenkungsvertrag.


    Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten und freue mich in Zukunft hier mit anderen zu kommunizieren!

  • Moin und herzlich willkommen!

    Zunächst mal Glückwunsch zu deinem Schlepper!

    Wenn du bereit bist, die Fahrgestellnummer deines Schätzchens mitzuteilen, können dir die Spezialisten in diesem Forum bestimmt das Baujahr mitteilen.

    Als erstes würde ich mir, an deiner Stelle, eine Betriebsanleitung und einen Ersatzteilkatalog besorgen.

    Gibt`s bei Theopold-parts.de .

    Anfangen würde ich mal mit einem Öl-und Filterwechsel im Motor, den Getrieben und Achsen, sowie der Hydraulik.

    Grüße aus Nordhessen

    Frank

  • Hallo,


    ich würde mich erst um die Papiere kümmern, da Du unter Umständen sonst ganz tief in die Röhre schaust! Der Weg zur Zulassungsstelle ist dabei der Anfang. Hier nimmst Du ein Foto vom Typenschild und die Schenkungsurkunde mit. Wahrscheinlich verlangen die dann auch noch eine eidesstattliche Versicherung, dass der Brief verloren gegangen ist. die kann auf der Zulassungsstelle selbst oder von einem Notar angefertigt werden. Hierzu muss aber Der- oder Diejenige anwesend sein und unterschreiben, der den Brief als letztes pysisch in der Hand hatte. Wenn da schon keiner mehr lebt wird es schwieriger bzw. aufwändiger. Aber wie geschrieben, erst schlau machen und dann Geld investieren.


    Gruß f18h-doc

  • Der Besitzer des Fahrzeugbriefs lebt nicht mehr. Ist die Wiederbeschaffung von diesen Fahrzeugpapiere überhaupt noch möglich?

    Wenn der Erbe des Vorbesitzers bereit ist, bei der Zulassungsstelle eine Eidestattliche Erklärung zum Verbleib/Verlust der Fahrzeugpapiere abzugeben, ist das problemlos. War bei meinem Schlepper auch so.

    Die Gebühr für die Eidestattliche Erklärung war glaube ich irgendwas um 60€. Es wurde dann eine neue Zulassungsbescheinigung erstellt.

    Am Besten sprichst du vorher mit der Zulassungsstelle, welche Papiere und/oder Unterlagen benötigt werden.

    Grüße aus Nordhessen

    Frank

  • Ein Verkauf ohne Papiere ist nicht zulässig. Deswegen sind schon so manche Beamten blöd geworden wenn es um die Austellung neuer Papiere ging. Etwas anderes ist es wenn du die selber verloren hast. Dann muss aber im Kaufvertrag stehen das du die Papiere mit dem Fahrzeug erhalten hast ;)

  • Ein Verkauf ohne Papiere ist nicht zulässig. Deswegen sind schon so manche Beamten blöd geworden wenn es um die Austellung neuer Papiere ging. Etwas anderes ist es wenn du die selber verloren hast. Dann muss aber im Kaufvertrag stehen das du die Papiere mit dem Fahrzeug erhalten hast ;)

    Das ist doch total falsch!!!

    Weiter oben wurde schon mehrfach geschrieben, wie es abläuft wenn keine Papiere vorhanden sind.

    Ich selber habe schon so schon vier Fahrzeuge wieder zugelassen.


    Gruß Harry

  • Das ist doch total falsch!!!

    Weiter oben wurde schon mehrfach geschrieben, wie es abläuft wenn keine Papiere vorhanden sind.

    Ich selber habe schon so schon vier Fahrzeuge wieder zugelassen.


    Gruß Harry

    Nicht falsch sondern eine andere Möglichkeit. Natürlich ist es immer besser wenn man vorher bei seiner zuständigen Zulassungsstelle nachfrägt. Hier gibt es zum Teil große unterschiede zwischen den Landkreisen. Ich hatte mal den Fall das ich zusammen mit dem Vorbesitzer (Pflegefall) Persönlich erscheinen musste. Da wäre die von mir erklärte Variante deutlich einfacher gewesen.

  • Dann erkläre mir doch mal den Sinn eines Fahrzeugbriefs. Nur wer die Papiere hat ist offiziell der Besitzer. Kann der Besitz nicht bewiesen werden darf man es nicht verkaufen. Könnte ja sein das der Brief bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt ist usw. usw.

    Als Käufer eines Fahrzeuges ohne Papiere, sollte man natürlich dafür sorgen, das der Verkäufer eine Eidesstattliche Erklärung unterschreibt, dass er die Papiere verloren hat ect.

    Macht er dies, und es stellt sich heraus, dass die Papiere doch vorhanden sind und wie du schreibst z.B. bei einer Bank hinterlegt sind, macht der Verkäufer sich strafbar, und der Kaufvertrag ist ungültig.


    Harry Vorjee