Anhängerkugelkopf

  • Kugelköpfe für die Ackerschiene haben keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr !

    Ich warne ausdrücklich vor deren Einsatz ! Für den Betrieb gibt es keine allgemeine Betriebserlaubnis.

    Somit ist der Betrieb unzulässig und es besteht keinerlei Versicherungsschutz !

  • Hallo,


    da bist in erster Linie und zuallererst Du selbst am Zug! Von Fendt gab es dazu nichts und im Zubehör ist mir nichts bekannt. Da heisst es erst mal Aufnahmepunkte am Traktor ausloten. Vielleicht kann man an die Punkte ran, wo sonst das Zugpendel dran ist und eine sehr solide Platte anfertigen, an deren Ende dann ein Kugelkopf geschraubt wird. Oder man baut sich eine Vorrichtung, die dann an Stelle der AHK in deren Aufnahme gesteckt wird und an die man dann den Kugelkopf schraubt. Auf alle Fälle ist hier vor jeglichen Massnahmen der Kontakt zu einem TÜV Ingenieur zu suchen und sich beraten zu lassen. Denn ohne eine Einzelabnahme ist das Ding wertlos und im dümmsten Fall kann Dir noch Vorsatz unterstellt werden, der dann noch ein wenig heftiger geahndet wird. Lass Dich jetzt nicht entmutigen aber so schnell mal "da muss es doch was geben und jetzt bitteschön her damit" ist definitif nicht! Natürlich kann man was bauen - aber bitteschön richtig und mit Abnahme. Zunächst musst Du wissen, was das Ding für eine Stützlast und Anhängelast kriegen soll. Dann kannst Du am Traktor schauen, wo man sinnvollerweise was macht und dann wird ein Termin beim Sachverständigen zur Vorbesprechung vereinbart. Du kannst natürlich auch in einer Qualifizierten Werkstatt nachfragen, ob die Dir so was incl. Abnahme machen.


    Gruß f18h-doc

  • Ein Zugpendel ist eine Einrichtung für gezogene Anhängegeräte z. B. eine Hochdruckballenpresse. Das Zugpendel selbst hat aber als Anhängekupplung keine Zulassung im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung. Deshalb muss eine Montage einer Kugelkopfkupplung in ein Zugpendel auch von einem Sachverständigen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.