Führerschein B 17, begleitendes Fahren

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann jemand helfen: Mein Sohn (17 Jahre) hat kürzlich Führerschein B gemacht und darf nun unseren PKW mit Begleitung fahren. Wie sieht es mit meinem Fendt GT 225 aus ? Der Traktor ist mit schwarzer Nummer angemeldet. Der Traktor soll im Karnevalszug ohne Anhänger und ohne Personenbeförderung mitfahren. Das hat meine Versicherung auch genehmigt, sagt aber, dass auch hier die "begleitende" Regelung gilt. Die Fahrschule sagt, das begleitende Fahren gilt nur für die Führerscheinklasse B, also nur PKW. Was ist richtig ?


    Freue mich über Antworten


    Gruß


    winnie

  • Moin


    Soweit ich weiß gilt ein schwarz angemeldeter Trecker wie in eurem Fall als Auto also Klasse B, so ist es bei den Lohnunternehmen auch die sind nicht nur in der Landwirtschaft und müssen deshalb alle mit schwarzer Nummer und LKW Schein fahren.
    Ich lass mich gerne Korrigieren aber nach meinem Wissen ist es so.


    Gruß Tim


    Ps: wenn du einen Anhänger dranhängst, falls dein Sohn BE hat und du darauf mitfährst wäre es wieder legal aber denk dran man darf auf dem Hänger nur 8 Persohnen mitnehemen oder weniger wenn welche aufem Schlepper sitzen.

  • Hallo,


    in der FEV ist nicht explizit, beim ersten Lesen, von "PKW" die Rede! Da wird von KFZ gesprochen. Der Schlepper ist eben auch ein KFZ und wird, vorallem außerhalb der LOF, eben auch als KFZ behandelt. Demnach würde ich denken das eben auch für den Fendt GT 225 diese Regelung gilt da der ja normalerweise eben mit dem B gefahren werden darf. (ausser der hätte ein höheres zul. Gesamtgewicht als 3500 kg drinstehen..?? ) Natürlich müßte der Fendt dann über einen zus. Sitzplatz verfügen der es dem Begeiter zuverlässig erlaubt seine Aufgabe auszuführen!


    Da aber diese Fahrerlaubnisregelungen mitlerweile fast nicht mehr zu durchschauen sind würde ich sicherheitshalber mal bei der Verkehrsbehörde nachfragen!


    Gruß Uli

  • Ich dachte, da ja die Klasse B auch L enthält, und L darf ja ab dem 16. Lebensjahr gefahren werden. Somit wäre für dieses Fahrzeug eine Begleitung nicht erforderlich. So hat auch der Fahrlehrer argumentiert. Der Fendt ist bei meiner Versicherung auch als landw. Zugmaschine angemeldet.


    Es geht wirklich nur um den Traktor, also keine Anhänger und keine Personenbeförderung.


    Gruß


    Winnie

  • Moin


    Frag am besten die Verkehrsbehörde oder die Polizei, wenn der Karnevalszug auf nicht öffentlichen oder abgesperrten Straßen stattfindet würde ich mal beim Veranstalter fragen, weil man den Führerschein nur im öffentlichem Straßenverkehr braucht aber da es eine öffentliche veranstaltung ist würde ich mir keine Hoffnungen machen.


    Gruß Tim

  • Hallo,


    es ist immer entscheidend zu welchem Zweck der Schlepper verwendet wird, was die nötige Fahrerlaubnis betrifft! Es ist dabei unerheblich ob der nun auf Grün oder Schwarz läuft. Der L gilt ausdrücklich nur in der LOF! Eine Karnevalsveranstaltung ist in der Regel eher keine Veranstaltung die das Fahren eines Schleppers mit L oder T erlaubt also diesen "LOF Klassen".
    Hier kann aber nur die örtliche zuständige Behörde, bei uns wäre das das Landratsamt, weiterhelfen ob die Veranstaltung z.B. unter "Brauchtum" läuft den dann wäre u.U. das Fahren mit dem L erlaubt!
    Also unbedingt nachfragen!


    Gruß Uli

  • Danke für die Infos, werd mich mal bei der zuständigen Behörde erkundigen. Lassen wir mal den Karneval beiseite, wenn ich für mich privat Holz hole (vorn auf der Pritsche, ohne Anhänger) ist das dann LoF ? Muss ich dann als Begleiter mit ? Ich dachte immer, in Deutschland ist alles klipp und klar geregelt, anscheinend aber nicht.
    Gruß
    winnie

  • Moin


    In Deutschland ist schon alles Klipp und Klar geregelt, nur leider gibt es so viele Gesetzte und Ausnahmen das keiner mehr durchblickt, sind halt Leute ohne Ahnung die die Gesetzte erlassen, die haben halt ihre Berater und Lobbyisten die ihnen sagen was sie tun sollen. Was meinst du warum es so viele Führerscheine gibt, nicht nur wegen der sicherheit sondern hauptsachlich damit die Fahrschulen was verdienen, wir Können froh sein das wir für die LOF noch keinen Anhängerschein brauchen X(


    Gruß Tim