Führerscheinklasse T und schwarze Nummer

  • also beim Fendt Vario 820 sind es 340 liter im Rapsöltank und 100 liter zusatzdiesel


    Quelle: http://www.fendt.com/int/de/sc…chnik_technischedaten.asp
    ;)

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hallo,
    wenn ich es jetzt richtig weiß darf man Kleinmengen zu Hause lagern, bei Diesel sind das bis zu 1000 Liter, und Benzin bis 200 Litern.Natürlich im Doppelwandfaß soweit ich weiß.
    Meine dies gelesen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • Wer Klasse B besitzt darf an trator alles und jedes Gewicht bis max. 32km/h fahren mit Anhänger 25 km/h.
    Gewicht spielt dabei keine Rolle! Hatte erst nettes Gespräch mit den grünen Freunden diesbezüglich bei einer Kontrolle!

  • Nochmal zum erntefest.. da kann man sich 100derte genehmigungen besorgen das man die auf dieser abgesprochenen strecke fahren darf. Aber nur mit Papier.. so einfach anhänger fertig machen und so ist nicht mehr. Bei mehr als 7 leute brauchst du ein personen beföderungsschein und die leute müssen alle sitzgeölegenheiten haben und die bordwände müssen mind. 1.50 m hoch sein. und bla bla bla...


    Zu der schwarzen nummer.
    Ich hab letztes jahr mein T schein gemacht und ich darf auch schwarze kennzeichen fahren bis 40kmh. bin jetzt 17. Ich fahre bei uns jeden trecker mit schwarzen nummern und mein fahrlerhrer hat gesagt ich darf die fahren solange ich ein land oder forstwirtschaftlichen auftrag habe. Also bin ich zum farmer rüber und hab mit ihm abgesprochen wenn mich die rennleitung anhält sage ich das ich döner holen soll oder den besen vom stall mitbringen soll.. Wenn ich jetzt zu meiner freundin fahre mitn trecker und die rennleitung mich dabei erwischt muss ich sagen das ich auf dem rückweg den besen mitbringe, in diesem falle handelt es sich um ein landwirtschaftlichen einsatz. Also bin ich im Recht und die können mir eigentlich nichts. Eigentlich.... Die finden aber irgentwas.. aber haltet eure auflaufbremsen in topform. Kostet etwa 115 euro wenn die euch damit sehen das sie nicht geht..



    Zu B lappen
    Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
    Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.


    Zu T lappen
    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

  • Hallo,


    den Link find ich nicht...aber macht nichts...


    Ganz kurz: Der Anhänger benötig, immer, eine Betriebserlaubnis. Ausnahme gibt es nur in der LOF für Anhänger die vor 1960? erstmals in Verkehr gekommen sind.
    Diese müsssen aber trotzdem der Straßenverkerszulassungsordnung entsprechen.
    In der Regel gab und gibt es für LOF Anhänger eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom Hersteller.
    Mit so einer ABE kannst du dann zum z.B. zum TÜV welcher dir dann ein "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis" austellt.
    Bevor zu zum TÜV fährst kannst du dir bei der Zulassungstelle "Ungestempelte" Kennzeichen für den Anhänger holen. (Versicherungsnummer notwendig)
    Mit dem Gutachten vom TÜV geht es dann wieder zur Zulassungsstelle wo das Kennzeichen dann gestempelt wird.


    Schwieriger wird es bei sog. Eigenbauanhängern welche, in der Regel, auch keine Betriebserlaubnis haben.


    Solche Anhänger müssen mittels Einzelabnahme vom TÜV geprüft werden. Dies geht auch wenn für alle relevanten Bauteile, also Achsen, Bremsanlage und Zugeinrichtungen entsprechene Typenschilder vorhanden sind. Auf jeden Fall immer vorher mit dem TÜV Mann reden!!!


    Sollten keine Typenschilder vorhanden sein wird die Angelegenheit in der Regel relativ schwierig....


    Gruß Uli

  • Tag an Alle!


    Der Anhänger benötig, immer, eine Betriebserlaubnis. Ausnahme gibt es nur in der LOF für Anhänger die vor 1960? erstmals in Verkehr gekommen sind.


    Das stimmt leider so nicht mehr, der §18 StVZO, wo dieser Satz drinstand, wurde gestrichen. Das heist, dass jetzt jeder Anhänger, auch die ganz alten vielleicht noch selbergebauten Anhänger eine Zulassung und ABE benötigen.



    Zur Klasse B fällt mir noch ein Beispiel ein:


    Der Unimog U 401 hat ein zul. Gesamtgew. von 3150 kg u. läuft 53 km/h. Kann ich den mit Klasse B fahren oder nicht? War deshalb schon bei der Polizei und wollt mich erkundigen. Denkste! Können mir auch nicht weiterhelfen, Sie wissen es einfach nicht!

  • ich tippe auf Nein, man darf ja nur bis 32 Km/h ohne Hänger und 25 Km/h mit Hänger fahren. Der Unimog fällt als Landwirtschaftliches Fahrzeug aus denke ich...


    WAS??? Du gehst ganz freiwillig zur Polizei???

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hallo,


    Fendt GT Sammler, bezüglich dieser Regelung, das Anhänger vor Baujahr 1960? (genauen Stichtag weiß ich nicht) keine BE benötigen, habe ich vor ein paar Tagen mit meinem Landratsamt telefoniert. Die Aussage war, das diese Regelung nicht aufgehoben wurde. Die nette Dame hat mir dazu 3 Paragrafen genannt die ich leider nicht mitgeschrieben habe... :S . Diese Regelung gilt nur für LOF Anhänger!! Jeder Anhänger der eine normale Straßenzulassung erhalten soll benötigt natürlich eine BE ohne die ja eine Zulassung mit eigenem Kennzeichen nicht möglich wäre.
    Hast du da andere Infos bekommen, also bezüglich dieser 1960? er Ausnahme für LOF Anhänger?


    Was den Unimog betrifft so denke ich das man den mit B fahren darf da ja in der neuen Regelung immer von KFZ die Rede ist. Auch darf mit B eine Zugmaschine, ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, gefahren werden, auch mit Anhänger, in dem Falle 750 Kg. Die Beschränkung die Bauwgen genannt hat gilt nur für den L.
    Zumindest lese ich das so aus meinen Unterlagen!
    Eine sehr gute Auskunftsquelle sind da übrigens die Verkehrsbehörden am Landratsamt!


    Gruß Uli


    P.S. Bauwagen, es ist immer besser mit diesen Führerscheingeschichten auf Nummer sicher zu gehen!! Unwissenheit schütz nicht vor Strafe!

  • P.S. Bauwagen, es ist immer besser mit diesen Führerscheingeschichten auf Nummer sicher zu gehen!! Unwissenheit schütz nicht vor Strafe!

    Da hast du auch wieder recht

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hallo an alle,
    hab mal nachgeschaut,
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    alte STVZO:


    Quelle: http://www.amicars.de/par18StVZO.html
    § 18 StVZO - Zulassungspflichtigkeit
    (1) Kraftfahrzeuge mit einer .......
    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind........
    (3)Fahrzeuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist.
    Ausgenommen sind
    .....
    .....
    Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor, wenn die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder der Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen ist,
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Neue STVZO:
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet…desrecht/stvzo/gesamt.pdf
    oder http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm#1

    II.
    Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
    § 18
    (weggefallen)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    WAS??? Du gehst ganz freiwillig zur Polizei???

    wollt a mal Polizist werden, hab bei denen a mal a praktikum gemacht, alles halb so wild. Wenn es jemand wissen muss, dann doch die am ehesten!



  • Hallo,
    Fendt GT Sammler, ich will hier nicht unbedingt Recht haben aber es hat, glaube ich, etwas mit diesem Paragrafen der Fahrzeugverordung zu tun.


    § 50 Übergangsbestimmungen
    (1) Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei.
    (2) Kennzeichen, die vor dem 1. März 2007 nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugeteilt worden sind, bleiben gültig.


    und da war dann noch eine anderer den mir die Dame vom Landratsamt genannt hat....den weiß ich aber nicht mehr..


    Gruß Uli

  • Muss man für die unimogs die schneller als 60 angemeldet sind nicht LKW haben? Ich darf mit T bis 40kmh fahren. Mit L darf ich nur bis 32kmh. Also wer drossel seinen Unimog auf 32?? Niemand. Also darfst du den Unimog nicht mit B fahren. Es ist ja eine Landw. Zugmaschiene. Mit schwarzer nummer weiß ich es nicht. Denke da muss dann der LKW herhalten.

  • so dachte ich das auch - anscheinend ist es anders.
    Über 60 braucht man IMMER LKW

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hallo,
    mit der alten Klasse 3 darf man Unimog fahren, sogar bis 80 km/h, sofern der Unimog unter 7,5 to ist.Auch mit einem Einachsanhänger.Klasse B bis 3,5 to.so schnell wie er läuft. Bei Zweiachsanhänger ist Klasse 2 fällig.
    Bei Lof Nutzung also alles grüne Nr. darfst sogar 2 Anhänger mit 25 km/h mitführen . Mit dem T Schein und über 18 J sogar 2 Anhänger zugelassen bis 60 km/h und bis 40 Tonnen.

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • ja, aber dann darf der Unimog auch keine 80 laufen

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hallo,


    @123Schlüter321, du darft jetzt hier LOF und normalen Straßenverkehr nicht durcheinanderwerfen! Es ging doch um die Klasse B oder?


    Nochmals, mit dem B darfst du ein KFZ bis 3.5 Tonnen fahren, dabei ist es vollkommen egal was das ist, also LKW, Schlepper oder Personenwagen jeweils mit einem Anhänger bis 750 Kg! Dies geht allerdings erst mit 18 Jahren!
    Die neue Führerscheinregelung unterscheidet nicht mehr zwischen diesen Fahrzeugtypen, das sind immer KFZ! Wichtig ist auch das hier immer nur 1 Anhänger angehängt werden darf im Gegensatz zur LOF!


    Der L und T ist eine andere "Baustelle" die nur für LOF die gilt! Hier kommen jetzt die Anhänger und Geschwindigkeiten ins Spiel und da gibt es dann bestimmte Vorschriften für diese Zugmaschinen, die bekannt sein dürften..oder? L und T dürfen bereits mit 16 Jahren gemacht werden, der B hingegen frühestens mit 18!
    In der Regel liegt LOF nur vor wenn die Zugmaschine ein Grünes Kennzeichen hat und auch entsprechend eingesetzt wird!!! Mit schwarzen Kennzeichen wird das schwierig!!!


    Nochmals, die neue Regelung unterscheidet nicht mehr die Fahrzeugtypen! So gilt dann z.B. der C1 für KFZ, egal welches, bis 7.5 Tonnen mit Anhänger 750 KG..
    Ansonsten gilt auch noch das was 1E Fahrer gesagt hat!


    Wichtig ist in dem Zusammenhang auch noch zu beachten wann LOF vorliegt und wann nicht! D.h. Eine Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen darf nur in sehr begrenzten Fällen z.B. 2 Anhänger mitführen! Hier sind sehr spezielle Vorschriften zu beachten! Siehe dazu das Deutzforum. Dies gilt für die neuen Klassen genauso wie für die alten Klassen!


    Gruß Uli