Führerscheinklasse T und schwarze Nummer

  • hallo,
    ich habe da mal wieder ne Frage und hoffe, dass ich auch mal ne Antwort bekomme!
    Also, wenn ich den Führerschein Klasse T mache darf ich ja Traktoren fahren.
    Ich möchte jedoch auch auf Oldtimertreffen fahren. Deshalb dachte ich, geht das nur mit einer schwarzen Nummer. Aber darf ich diese auch mit T fahren?

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

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  • Hallo,


    würdest Du die Suchfunktion benutzen hättest Du die Anwort auf Deine Frage! (Deutzforum)


    Aber nochmals: L und T gelten auserhalb der LOF Nutzung N I C H T.
    Ein Schleppertreffen ist in den allermeisten Fällen eben keine LOF Nutzung! Es könnte evtl. Ausnahmefälle geben wenn so ein Treffen unter Brauchtumsveranstaltung fällt.
    Der Schlepper muß zudem für solche Treffen Versteuert werden! Dazu kann der Schlepper auch ein grünes Kennzeichen haben wenn der "Nachversteuert" wird, d.h
    die Steuer für den Zeitraum der Nicht LOF Nutzung bezahlt wird. Dazu ist es dann auch Sinnvoll ein entsprechendes Schreiben, im Falle einer Kontrolle, vorweisen zu können.
    Für den Führerschein hat dies jedoch keine Bedeutung.


    Du benötigst für Nutzungen außerhalb der LOF die Fahrerlaubnisklassen, abhängig vom Fahrzeuggewicht und Fahrzeuggeschwindigkeit, B bzw. C1 oder mit Anhängern BE oder C1E.
    (BE bei Anhängergewichten über 750 KG)
    Ist das jetzt soweit Klar? wenn nicht Frage ruhig nochmal... ;)


    Gruß Uli

  • Wenn man aber einen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen aus welchen Gründen auch immer zu LOF Zwecken verwendet, dann darf man ihn mit T fahren (des führerscheinrecht is der größte Blödsinn ei xD ich muss da drüber lachen)

  • na wenn ich hier in solchen themen schon nen spezialisten habe, kann ich das ja ausnützen :D
    also, Frage 1: Wenn ich meinen momentan abgemeldeten Traktor im Juli Tüv machen muss, kann ich das dann auch ohne dass ich ihn anmelde?
    Frage 2: Ich will, wenn ich meinen T- Führerschein habe, immer zwischen meiner Mutter und meinem Vater pendlen (ca. 35km einfach) und auch manchmal meinen bauwagen dran hängen und auf ein oldtimertreffen fahren, dann geht ja die grüne, landwirtschaftliche Zulassung nicht. Was würdest du dann mir (16 Jahre, T- Führerschein) empfehlen???
    Frage 3: Kann ich einen Autoanhänger mit schwarzem Kennzeichen an einen Traktor mit grünem Kennzeichen dranhängen???


    Vielen Dank erstmal!
    gruß

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  • Hallo,


    Fragen werden immer gerne Beantwortet...auch wenn das alles im Deutzforum nachzulesen wäre...


    schadi, wenn Du bei einer Kontrolle nachweisen kannst das die Fahrt im Auftrag eines LOF Unternehmes stattfindet kannst Du mit dem T auch einen "Schwarzen" Schlepper bewegen.


    Bauwagen:


    zu 1. Es kommt jetzt darauf an ob der Schlepper nur Stillgelegt ist oder eine Neuzulassung/Neuabnahme braucht?
    zu 2. Du mußt warten bis du 18 bist und den B/BE machen kannst. Ansonsten würde ich Dir zu einem schönen Moped raten.... ;)
    Evtl. gibt es vielleicht auch die Möglichkeit das Du mit 17 den Schein machen kannst, das könnte dann unter dem "Begleitetem" Fahren laufen. D.h. Du brauchts einen Erwachsenen der dann immer Mitfährt!
    zu 3. Wenn der Schlepper über eine geeignete Kupplung verfügt, ja. Also auch mit 16 Jahren, aber nur im LOF Einsatz.


    Gruß Uli

  • also @ 1: es ist so, dass ich den traktor gekauft habe und der vorbesitzer den tüv gemacht hat und dann abgemeldet als er ihn verkauft hat. Nun muss man im juli tüv machen und ich will ihn aber erst später wieder anmelden, aber keijne neuabnahme machen. Deshalb tüv... kann ich das ohne anmelden?

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  • Hallo,


    also war der Schlepper noch nicht auf Deinen/Eueren Namen zugelassen.
    Dann kannst Du den Schlepper stehen lassen, so lange wie Du möchtset. Wenn Du den dann, auf Euch/Dich, zulassen willst müßt Ihr zur Zulassungsstelle.
    Dort erhälts Du dann, unter Vorlage einer Versicherungsnummer, sog. Ungestempelte Kennzeichen. Mit diesen Kennzeichen dürfen dann Fahrten zum TÜV durchgeführt werden. Mit dem TÜV Bericht geht es dann wieder zur Zulassungsstelle wo die Kennzeichen dann Gestempelt werden.
    Achtung: Ich weiß jetzt nicht ob solche Fahrten unter LOF fallen wenn der Schlepper "Grün" Angemeldet werden soll!!!
    Sollte der "Schwarz" Angemeldet werden dürfen solche Fahrten auf jeden Fall nur mit dem richtigen Führerschein unternommen werden!


    Also eine TÜV Untersuchung wäre jetzt, im Juli, nur mit unnötigen Kosten verbunden. Ihr müßtet Euch dafür sog. Kurzzeitkennzeichen besorgen. Das wäre völlig unnötig da Euer Schlepper bereits über die neuen Papiere verfügt und da reicht in jedem Falle, egal wie lange der Stehen würde, eine normale Hauptuntersuchung um den wieder Anmelden zu können. Dies gilt auch wenn der Schlepper noch über den alten Brief verfügt.


    Gruß Uli

  • @ uli0601

    schadi, wenn Du bei einer Kontrolle nachweisen kannst das die Fahrt im Auftrag eines LOF Unternehmes stattfindet kannst Du mit dem T auch einen "Schwarzen" Schlepper bewegen.


    Habe so allmählich den Durchblick in Sache der Führerscheinlage und Schwarze Nummer...
    Das ist für mich der größte Blödsinn.... Könnte mich den ganzen Tag darüber aufregen...
    Dachte aber bisher das Gennerell bei schwarze Nummer der T nicht mehr greift....
    Habe meinen 3S jetzt auch auf schwarze Nummer. Bin aber nur im Besitz der Klasse B und bin die ganze Zeit mit Anänger gefahren ohne es zu wissen (dachte wenn ich T habe darf mann alles an Tracktoren usw. Fahren)muss nu also auch noch BE haben...
    Und noch eine Sache :wacko:
    Der B gilt ja nur bis 3,5t zGM. Und wenn ich nu BE habe wieviel darf ich dann an Gewicht mitführen??? (z.B. 2 4,5t Kipper)
    Bei den PKWs gilt ja bis zur Leermasse des Autos...


    Mfg Daniel

  • Hallo,


    zu B und BE ließ Dir das mal durch:
    http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=11131


    Du darfst mit der Klasse BE an den Schlepper, wenn der bis max 3.5Tonnen zul. Gesamtmasse hat z.b. auch einen Zugelassenen Auflaufgebremsten 2 Achser mit einer zul. Gesamtmasse von 8 Tonnen hängen! Aber nur einen! D.h. hier bestimmen also auch die Gesetzlichen Vorgaben über die Bremseinrichtungen die Anhängelast.
    In der Regel sind die Anhängelasten bei Schleppern nicht limitiert, also was Gesetzlich möglich ist kann auch Angehängt werden. Dies spielt dann natürlich in der LOF eine wesentliche Rolle!


    Gruß Uli


    P.S. Das mit dem T und dem Schwarzen Schlepper muß wirklich "Wasserdicht" sein im Falle einer Kontrolle!

  • und was wenn ich die grüne nummer versteure?
    Dann dürfte ich doch eingentlich auch mit dem bauwagen als nicht Landwirtschaftlich fahren und mit der grünen nummer aber auch mit dem t-schein oder?

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  • Hallo,


    Man kann einen Grünen Schlepper Versteuern! Mit dem Finanzamt reden!!!
    D.h. der Schlepper darf dann für Fahrten welche, nicht dem LOF Zweck zugeordnet weden, benutzt werden.
    Die Führerscheinklassen L und T, im übrigen reicht für Eure Farmer in der LOF der L, gelten jedoch N U R wenn sich der Schlepper tatsächlich im LOF Einsatz befindet. D.h. Das sind alle Fahrten die im direkten Zusammenhang mit der Bewirtschaftung Eurer Felder und des Hofes stehen. Dafür und N U R Dafür wurde Euch die "Grüne" Nummer zugeteilt! Lies Dir dazu mal das Schreiben durch das Ihr dafür Unterschrieben habt!


    Sobald sich der Schlepper nicht mehr im LOF Einsatzt befindet wird der Steuerpflichtig U N D die Führerscheinklassen L und T gelten N I C H t.
    Auch gilt dann für Anhänger die sog. Folgekennzeichen Regelung nicht mehr! Die werden dann ebenfalls Steuer- und Zulassungspflichtig!


    Da gibt es jetzt leider praktisch keine Möglichkeiten dies irgendwie, Legal, zu Umgehen außer man Ignoriert das!!! Man sollte aber Bedenken das z.B. das Fahren ohne den richtigen Führerschein ein Straftatsbestand ist! Sollte dann noch irgendetwas Passieren kann dies, im schlimmsten Falle für den Rest Deines Lebens, erhebliche Konsequenzen haben!


    Ich weiß das dies für Dich, momentan, etwas schwer zu Verstehen ist, Du möchtest halt Schlepper fahren....Ich verstehe das....aber ich kann es für Dich nicht ändern.. ;)


    Gruß Uli


    P.S. Meinen, bis jetzt einzigen, schweren Unfall hatte ich mit dem Fendt!!! Ich wollte Links Abbiegen und wurde von einem Fahrzeug Überholt welches meinen Fendt gerammt hat. Ich hatte Blinker gesetzt, die haben auch Funktioniert, bekam aber trotzdem eine Mitschuld da ich die Besondere Sorgfaltspflicht als Linksabbieger (Nochmaliges Kopfdrehen unmittelbar vor dem Abbiegen) nicht beachtet hatte. Der Unfall geschah innerhalb von wenigen Sekunden. Gott sei Dank gab es nur Sachschaden!

  • naja, dann werde ich wohl nur "grün" zulassen und nach Ausreden suchen falls ich erwischt werde. Ich denke, dass der Strafbestand so noch nicht so schlimm ist wie wenn ich bei ner schwarzen nummer quasi ohne Führerschein fahre...
    Wie ist das mit dem H-Kennzeichen??? Das würde mein Farmer DE ja auch bekommen, darf ich dann sowas fahren?

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    Einmal editiert, zuletzt von Bauwagen ()

  • Hallo,


    Irtum, sollte Deine Ausrede nicht Akzeptiert werden kommen zu der Führerscheingeschichte noch die Verstöße gegen das Zulassungsrecht das Steuerrecht und das Pflichtversicherungsgesetzt dazu.
    Mein Rat: Mach soetwas N I C H T. Benutzte Deinen Schlepper so wie es Erlaubt ist und nicht Anders. Du kannst einen evtl. Unfall, den ich niemanden Wünsche, nicht mehr Rückgängig machen!!


    Gruß Uli


    P.S. Zum H-Kennzeichen:
    Den Schlepper darfts Du dann auch erst mit 18 Fahren, also B/BE. Das H hat den entscheidenden Nachteil das Ihr dann Eure Landwirtschaftlichen Anhänger nicht mehr dranhängen dürft, die werden dann Zulassungspflichtig. Die Folgekennzeichenregelung gilt N U R für "Grüne" Schlepper.

  • Was ist denn das für einen Blödsinn ?


    Also darf ich mit meiner Klasse B gar keinen Anhänger ziehen ?


    Habe Normale Zulassung,also Schwarzes Kennzeichen.Der Schlepper wiegt leer 2020 Kg und das zulässige Gesamtgewicht beträgt 2600 Kg.
    Dann dürfte ich also einen Anhänger bis 900 Kg zulässiges Gesamtgewicht dahinter machen,und käme dann auf die erlaubten 3,5 Tonnen ?


    Wenn dem so ist finde ich es nicht so pralle,da ich ja meinen Farmer gerade erst gekauft habe und wir dieses Jahr noch beim Ernte Umzug mitfahren wollen,da darf ich das gespann ja garnicht bewegen.


    Also wenn das wirklich so ist,werde ich umgehend für den CE Schein sparen.Die Leute die so ein Gesetz heraus gebracht haben,sind die größten Lumpen.

  • Hallo,


    Paddy, mit dem B darfts du ein Kraftfahrzeug bis 3.5 Tonnen zul. Gesamtgewicht fahren. Du darfst einen Anhänger mit max. 750 Kg dranhängen. Das Gespann wiegt dann max. 4.25 Tonnen. Das gilt auch für den Fendt.


    Für dich wäre eigentlich der BE ausreichend...d.h. Schlepper bis max. 3.5 Tonnen zul. Gesamtgewicht und E I N Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung (nur beim Schlepper!!!) bzw. nach den ges. Vorschriften bezüglich der Achslasten und Bremsanlagen.


    Aber jetzt zum Ernte Umzug. Erkundige dich bei deinem Landratsamts ob diese Veranstaltung unter "Brauchtum" läuf...Wenn dem so wäre würde die Führerscheinklasse L gelten. Damit dürftes du dann den Schlepper wie in der LOF fahren.


    Wie es jetzt genau aussieht mit dem schwarzen Schlepper und dem, wahrscheinlich, nicht zugelassenem ? Erntewagenanhänger muß ich noch mal kurz nachlesen aber ich glaube das würde in dem Falle (Brauchtum) zulässig sein. Bin mir aber nicht 100 % sicher.


    Gruß Uli

  • Hallo,


    also was die Brauchtumsveranstaltung anbelangt kann man dies hier nachlesen:


    http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=2157


    Demnach bleibt ein z.b. LOF Anhänger zulassungsfrei benötigt aber, wie jeder Anhänger in der LOF (Ausnahme vor Baujahr 1960?), eine Betriebserlaubnis.
    Der Schlepper benötigt ein eigenes Kennzeichen (Farbe egal)
    Der Führerschein L gilt bei Zugmaschinen bis 32 Km/h
    Für jedes Fahrzeug, also auch der Anhänger, muß eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorhanden sein, der Schlepper hat eh eine und für den Anhänger muß auch etwas vorhanden sein z.B. eine Deckungszusage einer Versicherung etc.
    Die Fahrzeuge verlieren ihre Betriebserlaubnis nicht wenn z.b. die Fahrzeugaufbauten nicht den Vorschriften (Abmessungen) enstsprechen solange die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist!!!


    Gruß Uli

  • Also ich habe auch nur Klasse B.Allerdings hat unsererr ein Grünes Kennzeichen,und damit fahre ich auch Anhänger.Man darf mit Klasse B ja auch Mähdrescher fahren,die 15 Tonnen wiegen,solange sie 25 kmh fahren.Desweiteren darf man mit Grünen Kennzeichen nur für LOF zwecke verwenden(Land oder Forstwirtschaftliche zwecke).Das heist keine Ausfahrten zum Treckertreff(kein LOF zweck).Mit einem Schwarzen Kennzeichen,darf man zwar rumfahren,aber keine LOF Arbeiten verrichten.Versicherungssache).In der Schlepperpost wahr ein Bericht,wo ein Landwirt mit Grünen kennzeichen zur Tanke fuhr,und ein Auto beschädigte.Die Versicherung zahlte nicht,weill kein LOF zweck vorhanden wahr(klingt komisch,wahr aber so).Also müsste man man mit einen Kannister zur Tanke gehn,und Diesel holen.Mit einen H Kennzeichen ist das auch so eine Sache.Da darf man auch nicht alles machen,was man sonst mit einen Schlepper macht

  • Hallo,


    Fendt 2 2D, mit dem B hast du auch automatisch den L erworben...
    Mit dem schwarzen Kennzeichen am Schlepper darf man sehr wohl LOF Arbeiten verrichten allerdings sind hier bestimmete Dinge, die u.A. den Güterkarftverkehr betreffen, zu beachten. (Siehe Deutzforum). Klar ist es natürlich auch eine Frage des Versicherungsschutzes. Was sehr haarig ist ist das "Aushelfen" mit dem eigenen schwarzen Schlepper bei einem anderen Landwirt wenn dabei zulassungsfreie Anhänger gezogen werden sollen. (Deutzforum)
    Das mit dem Tanken kann ich so nicht ganz glauben...da war sicher noch etwas anderes.
    Das H- Kennzeichen unterliegt so erstmal keinen Beschränkungen!! Wurde hier schon mal diskutiert. Einschränkungen kann es aber durch Versicherungsverträge geben welche bestimmte Nutzungen ausschließen.


    Gruß Uli


    P.S. In welcher Schlepperpostausgabe stand den der Bericht...das wäre schon mal interessant was da dran ist..natürlich möchte ich nicht dir hier irgendetwas unterstellen, ich glaube dir natürlich das dieser Bericht da drinnen steht!!!! nur ist es bei solchen Sachen relativ wichtig das man weiß um was es genau geht da dies ja nicht wenige betrifft, bei uns stehen die Schlepper auch an den Tankstellen, da viele Landwirte scheinbar keine Tanklager mehr auf ihren Höfen haben.

  • Tankanlagen sind ja auch verboten.Es sei den sie sind eingemauert,so das kein Diesel auslaufen kann(Wir bekammen vor 6 jahren diese Auflage)Welche Ausgabe der Schlepperpost wahr kann ich leider nicht mehr sagen,schaue nochmal im Ordner nach.Desweiteren bin ich für jede art von Kritik offen !!!