Steuern für Fendt Farmer 3s?

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand berichten, was für einen Fendt Farmer 3s, Baujahr 1966, an Steuern fällig wird? Stehe kurz vor dem Kauf, weiß aber nicht, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist. Dankbar wäre ich außerdem über einige Meldungen zu Versicherungstarifen. Werde den Traktor wohl sinnvollerweise auf ein normales schwarzes Kennzeichen zulassen. Bei dern Versicherungstarifen gibt es die unterschiedlichsten Aussagen. Wer glaubt von sich, einen günstigen Tarif zu haben, und kann mir sagen bei welcher Versicherung er wieviel zahlt?


    Vielen Dank


    Johannes


    Fendt fahren und sich fendtastisch fühlen

  • Hallo Johannes,
    der Farmer hat 3,5 Tonnen zu. Gesamtg. , ich zahl dafür 210 Euro.
    Bei einem Leergewicht von 2.5 Tonnen bleiben also ca. 1 Tonne "Nutzlast". Ich hab schon mal mit dem Gedanken gespielt meinen
    etwas ablasten zu lassen. Muß da aber nochmal mit dem TÜV reden.


    Versicherungstechnisch wäre die AXA evtl. interessant, da kostet meiner momentan 115 Euro im Jahr. Wobei ich da noch mal nachhaken werde. Ist allerdings auch ein Tarif ohne Einschränkungen außer der gewerblichen Nutzung.


    Die Zulassung auf "Schwarz" ist auf jeden Fall sinnvoll wenn nicht eindeutig die Vorrausetzungen für eine Steuerbefreiung gegeben sind.
    Also Vollerwerbsbetrieb oder Nebenerwerbsbetrieb da sonst erhebliche Nachzahlungen drohen. Bei uns in der Region fahren immer mehr "Schwarze" Schlepper rum. Die Sache hat allerdings auch den Nachteil das der Anhänger auch Zulassungs- und Steuerpflichtig wird falls man einen eigenen hat. Das Ausleihen von "Grünen" Anhängern ist mit Vorsicht zu geniesen da es den "Ausleiher" in Schwierigkeiten bringen kann. (Ich mach das seit "Fendt Forum" nicht mehr.)



    Gruß Uli


    P.S. Was hat der Fendt für eine Fahrgestellnummer? Siehe auch unter Umfragen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Moin
    Die Steuern lassen sich einfach berechnen,und zwar so:
    Pro Tonne Gesamtgewicht des Fahrzeugs bezahlt man 60 Euro.
    Die Versicherung macht´s uns leider nicht so Einfach,da muss man nachhaken,leider.

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

  • Hallo Fendt-Fahrer,


    die Steuern für Zugmaschinen bis einem zul Gesamtgewicht von 3,5 t berechnen sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht in 200 kg Schritten und in drei Gruppen:


    Für das zulässige Gesamtgewicht bis 2.000 kg sind für jede angefangene 200 kg jeweils 11,25 Euro/Jahr fällig.


    Für den Bereich über 2000 kg bis 3.000 kg sind pro angefangene 200 kg jeweils 12,02 Euro/Jahr fällig.


    Für den Bereich von über 3.000 kg bis 3.500 sind es pro angefangene 200 kg 12,78 Euro/Jahr.


    Die Gesamtsumme der Steuer wird auf den nächsten glatten Euro-Wert abgerundet.




    Daraus ergeben sich die fälligen Steuern gem. der folgenden Tabelle:


    [Blockierte Grafik: http://www.porsche-diesel-classic.de/clear.gif]1.000 kg 56,25 €/a 56,00 €/a


    1.200 kg 67,50 €/a 67,00 €/a


    1.400 kg 78,75 €/a 78,00 €/a


    1.600 kg 90,00 €/a 90,00 €/a


    1.800 kg 101,25 €/a 101,00 €/a


    2.000 kg 112,50 €/a 112,00 €/a


    2.200 kg 124,52 €/a 124,00 €/a


    2.400 kg 136,54 €/a 136,00 €/a


    2.600 kg 148,56 €/a 148,00 €/a


    2.800 kg 160,58 €/a 160,00 €/a


    3.000 kg 172,60 €/a 172,00 €/a


    3.200 kg 185,38 €/a 185,00 €/a


    3.400 kg 198,16 €/a 198,00 €/a


    3.500 kg 210,94 €/a 210,00 €/a




    Eine Methode die Steuern legal zu senken ist die Herabstufung des zulässigen Gesamtgewichtes mit Eintragung in den KFZ-Brief. Dabei ist das Leergewicht anzunehmen und für jeden Sitzplatz (auch für den Fahrer) ein Gewicht von 75,0 kg. anzunehmen.



    Nachteil der Methode: Das Ziehen eines Anhängers kann problematisch werden (Achslast), ebenso der Einsatz des Schleppers zu seinem eigentliches Zweck.



    Will aber jemand seinen Schlepper wirklich nur auf der Straße legal bewegen können - zum Beispiel zu einer Ausfahrt - ist es sicherlich eine Möglichkeit.



    Man sollte aber beachten, daß der Gewinn durch die Steuerersparnis nur verhältnismäßig niederig ausfällt, bei einem Standard 218 (Eigenwicht = ca. 1.347 kg + (2*75,0 kg) = 1.497 kg) beträgt die Steuer also 90,00 Euro, bei der normalen Anmeldung 136,00 Euro.



    Ein Fahrzeug, welches das 30. Jahr nach der ersten Zulassung abgeschlossen hat, kann auch als historisches Fahrzeug zugelassen werden.



    Diese Fahrzeuge dienen in erster Linie der Pflege Kultur der Verkehrstechnik und des Fahrzeugbaues.



    Die Steuer für diese Fahrzeuge beträgt einheitlich 191,00 Euro/Jahr, ohne Berücksichtigung des zul. Gesamtgewichtes.



    Voraussetzung ist die Erhaltung des Fahrzeuges in der damals gebauten Form, dieses wird aber nicht so eng ausgelegt, sondern dient zum Schutz der Finanzbehörde vor Leuten, die ein altes Auto vollkommen umbauen, ändern und erneuern, um es dann als historisch zuzulassen. Einige Zulassungsstellen verlangen ein Gutachten eines Sachverständigen zur historischen Bedeutung des Fahrzeuges.



    Beste Grüße aus Bremen


    Klaus

  • Muste meine 3S auch auf schwarze Nummer anmelden...
    Habe noch einen Anhänger der mit 25 km/h läuft...
    Diese sind doch Zulassungsfrei brauchen also kein Nummernschild oder?
    Und wenn der Trecker eine zul. Gesammtmasse von über 3,5 t hat darf mann diesen dann mit der Klasse B fahren?
    Und dann auch noch OHNE Anhänger? Dann muste ja die Klasse BE haben?
    Bin auch im Besitz der Klasse T aber dieser bringt mir ja nix wenn der Trecker auf schwarze Nummer läuft...


    Das doch alles total Unübersichtlich.... :cursing: