Zulässige Reifengröße für Farmer 1 Z, Baujahr 1966

  • Hallo liebe Fendt Gemeinde,
    ich bin Neumitglied und seit Sonnabend stolzer Besitzer eines Fend Dieselross Farmer 1 Z, Baujahr 1966. Ich wollte heute bei meinem Hausschrauber durch die DEKRA eine neue HU durchführen. Alle o.K., bis auf die Tatsache, dass in im FZ Schein 10 Zoll Hinterreifen eingetragen habe und auf dem Trecker befinden sich 12 Zoll Reifen. Frage, sind die zulässig, oder muss ich mir die eintragen lassen. Plakette habe ich nicht bekommen.

  • Moin,


    die Spezis von uns, die so ein D-Ross haben, werden Dir bestimmt helfen können. Schau aber doch mal im alten TÜV Bericht was da vielleicht drin stand und frage den Vorbesitzer, ob diese Reifengröße schon vorhanden war. Ich fahre beim Farmer 2 auch 12er Reifen.

  • Vielleicht hilft dir das Datenblatt...
    Grundsätzlich muss das drauf sein, was im Schein steht! Sollte das nicht sein, muss man sich beim Fendt Händler melden, die fordern dann ein Gutachten an bei Fendt und damit dann nochmal zu Tüv / Zulassungsstelle

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    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


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  • Danke für die beiden Antworten. Es kam heute noch schlimmer. Als ich den Schlepper in Hamburg ummelden wollte, bekam ich ihn nicht angemeldet, da im alten Brief und Schein nicht Höhe, Breite und Länge eingetragen waren. Ich konnte also einen ordnungsgemäß angemeldeten Schlepper nicht auf mich umschreiben lassen. Angeblich verlangt das Datensystem des KBA diese Eintragungen. Ohne sie geht nichts. Ich musste mir also vom TÜV eine Bescheinigung über die zulässigenMaße einholgen (Kosten 30,10 Euro). Ich habe mir dann gleich die Reifengröße bescheinigen lassen. Als ich alles hatte, war die Anmeldestelle geschlossen. Also morgen noch einmal hin.


    Gruß D.H.