Beiträge von topstarcola

    jetzt geht's ein bisschen durcheinander. Ich denke, das Ursprungsthema ist beantwortet. Die andere Diskussion ist wie die Frage nach der Henne und dem Ei. Das kann nur eine dicke Reform lösen und nicht das Durcheinander, welches über 70 Jahre entstanden ist.

    hallo Harry,

    das System "Fahrzeugschein" ist aber leider nicht geeignet, diese Möglichkeiten abzubilden. Dadurch ist billigstem Pfusch, egal ob absichtlich oder aus Versehen, Tür und Tor geöffnet...ich sag nur Stufengutachten....auf einmal steht der 18jährige, der mit seinem Azubi-Gehalt einen umverbastelten Polo gekauft hat, in der Kontrolle und heult bald, weil seine Änderungen doch im Fahrzeugschein stehen und er jetzt zur Nachschulung muss, nur weil kein (Privat-)Mensch mehr durchblickt, was da eigentlich eingetragen ist.

    Die Zulassungsbescheinigung ist, egal wie viele Seiten sie hat, nicht geeignet, eine Kette von Änderungen rechtssicher abzubilden.


    Weder für den Halter, noch für die Kontrolleure, noch für Prüfer.


    Grüße

    Klaus

    Tatsächlich, es wird nicht einfacher:


    Beispiel:


    F.1= 4000 kg (technisch möglich)

    F.2= 3500 kg (im Zulassungsland gültig)


    Bei Fahrten im LoF-Zweck ist die FE-Klasse L ausreichend, unabhängig was die Karre wiegt. Hier geht es nur um Geschwidigkeiten.


    Haste aber KEINEN LoF-Zweck, zum Beispiel Sonntzagsausflug zur Eisdiele, Urlaubsfahrt,...reicht L nicht, hier kommt das Gewicht zum Tragen und da wäre B ausreichend, weil 3500kg nicht überschritten werden.... und schwarze Kennzeichen brauchste obendrein....

    Hängst du jetzt noch einen "größeren" Anhänger an (Umzugshelfer, Biogasanlagenbelieferung, Wohnwagen) der über 750kg wiegt (bis hier ist es auch noch ok) benötigst du BE. Also der 3to. Kipper mit dem Sofa drauf oder der Wohnwagen wäre zu schwer. BE müsste es sein.


    Für die Fahrerlaubnis ist nicht das tatsächliche Gewicht entscheidend sondern NUR die Eintragung im Fahrzeugschein.

    Hast du also einen 750kg-Anhänger dran, dann reicht B aus, auch wenn du statt den Anhänger mit 3000kg belädst. Das wäre nur eine (sauteure) Überladungs-Ordnungswidrigkeit, aber die Fahrerlaubnis passt trotzdem.

    Andersrum darfste natürlich keinen 3to-Kipper an deinen 2to.-Pkw hängen, selbst wenn beide leer sind und das Gespann aktuell tatsächlich nur 2,5 to. wiegt.

    Also wenn ich so etwas ablaste schreibe ich die alten Massen unter F1 und laste nur F2 ab aber das macht wieder jeder anders.


    Grundsätzlich beendet das * immer einen Prozess. Nach dem * wird wieder angefangen zu lesen.

    Bei Einzelabnahmen und den einhergehenden den Eintragungen im Fahrzeugschein ist es nur leider relativ kompliziert wenn man in den Bereich vom PKW-Tuning geht. Da lässt man eine Felge eintragen, dann kommt ein Fahrwerk, dann kommt ein anderes Fahrwerk und ein Lenkrad und so weiter. Am Ende hat man zwei Seiten vollgeschrieben, wobei 90% nicht mehr aktuell sind. Die Zulassungsstelle übernimmt nur einfach immer jeden Mist, der schon drin stand und fügt das neue dazu. Das macht es etwas unübersichtlich.


    Eigentlich sollte eine neue Eintragung auch immer die Löschung eines damit nicht mehr möglichen vorherigen Vorgangs beinhalten. Kein Mensch hat zwei Fahrwerke, 5 Radsätze, zwei Lenkräder, einen Sportauspuff in Verbindung mit offenem Luftfilter, usw.... in seinem Pkw verbaut. Der Fahrzeugschein sollte einen Ist-Zustand wiedergeben. Ansonsten braucht es noch nicht mal ein Stufengutachten um die Sache undurchsichtig zu machen. Wenn dann irgendein junger Kerl so eine verbastelte Karre übernimmt, hat man keine Ahnung mehr was eigentlich möglich/erlaubt/sicher ist. Da werden ganz wild die einzelnen Sachen durchgemischt.

    Das steht auf der Rückseite vom Fahrzeugschein, wo die einzelnen Unterpunkte erklärt sind.... F.2 ist im Zulassungsstaat genehmigt. Bauwagen hat Recht.


    Ein Sattelauflieger hat z.b. oftmals bei F.1 eine höhere Tonnage drinstehen, in anderen Staaten sind eben nicht die 40 Tonnen zGG das Maximum wie bei uns. Bei uns steht dann halt nur 24 Tonnen drin weil das z.b. über die Achslasten und die Sattellast die maximale zulässige Tonnage ist.


    Als losgelöste Beispiel:

    Wenn man also in Deutschland eine Ablastung auf 3,5 to. durchführt, z.b. um den Traktor noch mit Klasse B fahren zu dürfen, dann gilt diese Ablastung in Deutschland. Technisch zulässig wären aber natürlich 4 Tonnen.


    So was wird öfter gemacht bei Pkw-Anhängern, dass die Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger noch unterhalb 3,5 Tonnen liegt und somit auch "jüngere" Leute mit Klasse B den Anhänger fahren dürfen ohne extra die Klasse BE erwerben zu müssen.

    Soooo... vorläufiger Abschlussbericht:


    Druckloser Rücklauf ist angebaut.

    Da wollte mal ein Konstrukteur sein bei Bosch ganz lustig und hat in die Verschraubung oben ein KONISCHES!!! Gewinde mit M30x1,5 eingearbeitet.....M30x1,5 ist schon so unüblich, aber dann auch noch konisch?!?! Ich hab mir dann von zwei Hydraulik-Firmen neine Absage geholt, weil ein konisches M30x1,5 kein Maß ist, mit dem man was machen kann. Also wäre es entweder an die Leitung gegangen mit T-Stück. Aber das hätte ich nicht selbst machen können.

    Naja...ein metallverarbeitender Betrieb mit Drehbank und eine Konägdschn ;) tun's auch.


    Heraus kam ein Adapter, unten M30x1,5, oben M22x1,5. Dort rein eine Doppelverschraubung und drauf der Schlauch. Der Rest erklärt sich von selbst.


       


    Geht hervorragend. Und da ja eher kleine Stücke produziert werden sollen, wird das Öl auch durch das entsprechende Ventil am Häcksler etwas gebremst und rennt nicht in Lichtgeschwindigkeit durch.


    Für heute war eigentlich der erste Einsatz geplant. Leider hat der Himmel nochmal 3cm Schnee gebracht..... Entsprechend tief ist die Wiese, nachdem der Schnee jetzt in der Sonne geschmolzen ist. Es wird also noch bis Anfang der Woche dauern.


    Ich werde berichten.


    Ich möchte mich an dieser Stelle bei euch Tippgebern bedanken :thumbup::thumbup::thumbup:


    Grüße


    Klaus

    exakt wie Uli schreibt:

    mach mal alles ordentlich mit Lappen und Bremsenreiniger sauber und schraub vor allem mal das Abdeckblech da unten weg. dahinter sind wahrscheinlich dann mehrere Möglichkeiten, wo das Öl herkommen kann. Auf dem dunklen Bild sieht man es leider kaum :)

    Ich dachte auch, dass ich eine undichte Turbokupplung habe und nachdem alles sauber und offen war, war es plötzlich der Hydrauliktank.

    Vielen Dank, sowas habe ich mir gedacht...nur heißt das eine Teil ja SCHWENK-Verschraubung und das andere WINKEL-SCHWENK-Verschraubung. Das Schwenk ist ja in beidem drin. Das macht mich ja stutzig.


    Ich hätte gerne eine, die ich nach hinten ausrichten und festziehen kann. Schwenkbar soll die dann festgezogen nicht mehr sein.


    Es gibt ja auch reine WINKEL-Verschraubungen ohne SCHWENK ihm Namen, da ist es dann ein Zufall, wie das Gewinde geschnitten ist, in welche Richtung der Stutzen dann zeigt.

    So, es geht voran. Es kommt also der drucklose Rücklauf in diese Öffnung.


    Dann will ich eine Verschraubung anbringen und von da aus auf einen Schlauch gehen.


    Kann mir einer erklären, was der Unterschied zwischen einer Winkel-Schwenkverschraubung und einer Schwenkverschraubung ist?


    Sowas würde ich gerne anbringen um dann dort einen Schlauch anzuschließen. Ist aktuell für mich die leichteste Methode. Dann muss ich nicht mit abgewinkelten Rohrleitungen oder den 90°-Schlauchenden rummachen.

    Selbstverständlich ist der Rüben-Transport nix für 15PS. Das ist ja Getriebe-Tötungsabsicht mit Vorsatz.


    Aber wenn der Dreipunkt 750kg darf, dann belaste ich ihn doch auch mit 750kg (aber halt nicht mit 1300).

    Das muss er ja abkönnen. Wenn ich Angst drum habe, dann muss ich ein kleineres Anbaugerät oder einen größeren Traktor anschaffen.


    Falls ich finanzielle Mittel habe, dass ich einen Arbeits- und einen Vorzeigeschlepper habe, dann ist es ja auch kein Problem.


    Ich hab keine Angst um meine beiden Arbeitspferde. Wie die früher von den Landwirten hergenommen wurden und durchgehalten haben, da kann ich noch lange meinen Häcksler, meine Säge und den Spalter betrieben.


    Und wo früher 2x 8to. dranhingen, da hängen heute max. noch 1x 4to.


    Das ist der Vorteil, wenn es Hobby ist und kein Broterwerb.

    Es ist halt auch hier wieder die Frage der "Haupt"-Nutzung.

    Will ich das Fahrzeug zum Arbeiten, dann wird es eben auch rangenommen und verschleißt entsprechend...dazu ist es schließlich da.

    Es heißt ja nicht umsonst: "Wenn nix freckt, is nix gschafft".

    Man kauft sich ja keinen 1050er um eine kleine Bandsäge zu betrieben, nur dass bei der Nutzung auch kein Verschleiß entsteht.


    Soll es ein Show'n'Shine-Traktor sein, dann ist natürlich die absolute Vorsicht geboten. Dann scheiden aber auch bestimmt Arbeiten von vornherein aus.


    Ein goldener Mittelweg ist halt schwer, wenn die angepeilte Arbeite den Mittelweg in ein Extrem drängt.

    Wo liegt der unterschied zwischen der 85 und der 70 ? dürfte ich demnach dan meinen Reifen Wunsch anbringen?

    Beispiel:

    225/55 R 16

    Dabei stehen die einzelnen Codes für:

    1. die Reifenbreite in mm (hier: 225 mm)
    2. das Verhältnis der Höhe zur Breite des Reifens in Prozent (hier: 55 %)
    3. die Kennzeichnung der Bauart (hier: „R“ für Radialreifen)
    4. den Felgendurchmesser in Zoll (hier: 16 Zoll)

    85 und 70 ist also unterschiedlich in der Reifenhöhe, abhängig von der Reifenbreite


    Für deine Wahl:

    420mm x 0,85 (%) = 357 mm Reifenhöhe = Abrollumfang 448,7 cm

    480mm x 0,70 (%) = 336 mm Reifenhöhe = Abrollumfang 435,9 cm


    Für Highspeed nimmste also den 420/85 R30 ;) und dazu haste noch 2,1 cm mehr Bodenfreiheit für den Wald :thumbup:

    Hallo Bernd,

    es ist aber doch eher unwahrscheinlich, dass das Steuergerät (nach außen) deine einzige Undichtigkeit ist.

    Wenn der Spalter absackt, dann gehen da ja Liter irgendwo vorbei, wo sie nicht sollen und nach 3 mal absacken wäre dein Hydrauliktank leer. Von der Pfütze unterm Fahrzeug wollen wir mal nicht reden.

    Da dürfte also neben der Mini-Leckage nach außen zusätzlich irgendein Ventil oder eine Dichtung IM Kreislauf eine Undichtigkeit haben.

    All zu viele Stellen sind das ja aber nicht, wenn ich in die ETL schaue.

    Mein Steuergerät hatte auch so einen Ölverlkust und die Brühe ist runter in die Bremse gelaufen... frage nicht nach Sonnenschein. Daher habe ich das Steuergerät vom 108er in eine Hydraulik-Firma gegeben. Die haben es zerlegt, gereinigt, abgedichtet und gut isses. Dabei konnte ich dann wenigsten sicher sein, dass das Innenleben in Ordnung und nicht irgendwas verbogen oder eingeschliffen ist. Die Werkstatt kann ich nur empfehlen. Dort lässt laut Mitarbeiter auch der örtliche LaMa-Händler (BayWa) seine Hydraulikteile reparieren.

    Am Ende hab ich bei der Montage noch die O-Ringe zwischen die einzelnen Platten gedrückt. Trocken wie ein Wüstenfurz.


    Ich wünsche Euch einen schönen Sonntag


    Klaus

    Hallo,


    ich habe heute das gleiche Problem festgestellt.

    Die Turbokupplung saut Öl durch die Gegend.

    Füllstand in Turbokupplung und Verteilergetriebe: voll bis zum Rand.


    Reinigt man alles, kommt man direkt darauf, dass das Hydrauliköl davonfließt. Das ehemals halb volle Schauglas ist leer, Hubarme sind unten, es war auch kein Gerät angehängt, welches Öl gebunkert hat.


     


    Genau wie bei dir ist auch bei mir WeDi Nummer 26 undicht.



    Die Welle der Turbokupplung geht vom Verteilergetriebe durch den Hydrauliköltank.

    Das Hydrauliköl drückt sich an WeDi 26 vorbei, läuft dann nach hinten unten, wo es sich im Schutzgitter der Turbokupplung sammelt. Wenn diese dann rotiert, schleudert es das Öl rund herum und es sieht so aus, als ob dort die Undichtigkeit wäre.


    Ich habe das Problem nur dann, wenn ich die Hydraulik unten habe und der Tank voll ist.

    Wenn ich etwas angehängt hatte und die Hydraulik oben war, das Öl also im System und der Tank nicht so voll war, hat es nicht getropft.

    Ich werde mal probieren, welcher Füllstand ok ist.


    Ich stelle trotzdem mal die Frage aller Fragen, auch wenn ich die Antwort nicht hören will:

    Kann ich den WeDi Nummer 26 tauschen, ohne den Schlepper zu trennen?


    Viele Grüße

    Klaus