Zulassung für eine Einachsige Viehkarre ohne Bremse und Typenschild

  • Moin !


    Ich hole morgen eine Einachsige Viehkarre ohne Bremse und wahrscheinlich auch kein Typenschild dranne auf. Wie ist das mit dem Nummernschild an der Karre ? Ist das genauso wie mit meinem 500 kg Hänger hinterm Auto ? Versichern für´n paar € und Steuern ?


    Falls kein Typenschild dranne ist kann ich mir ein Blankoschild von einem Hersteller holen mit Wiegeschein und Leergewicht zum TÜV und die machen mit dem Straßenverkehrsamt den Rest und ich muß nur noch das Portemonaie aufmachen ?


    Es ist bei mir wie bei vielen anderen auch da ich keine Landwirtschaft habe muß ich ein Schwarzes Nummernschild haben und der Anhänger muß ja auch eins haben.


    Oder wie ist das ????


    Gruß Jürgen

  • Hallo,


    ja, im wesentlichen ist das so wie Du es schreibst. Ob es mit der Einzelabnahme, beim TÜC/Dekra, ganz so einfach geht kommt drauf an wie der Sachverständige drauf ist. Stell den Wagen den Leuten mal vor dann siehst Du schon wie die Reagieren. Evtl. kannst ja mal ein Bild einstellen auf dem man die wesentlichen Sachen erkennen kann. Wichtig sind u. a. die E Nummern auf den Beleuchtungseinrichtungen sowie deren richtige Anbringung. Dann einen Blick auf den Zustand der Reifen werfen, die sollten keine Alterungsrisse haben.
    Sollten z.B. auf der Achse und auf der Anhängevorrichtung auch keine Typenschilder drauf sein könnte es u.U. schwierig werden aber da mußt, wie geschrieben, mal bei den Sachverständigen "vorfühlen".


    Gruß Uli

  • Hallo Jürgen,



    so einfach ist das leider meistens nicht...



    Handelt es sich um eine selbst gebaute Viehkarre oder eine Marke? Sind noch Papiere dabei?


    Wenn es einen offiziellen Hersteller gibt und man noch den Typ des Hängers bestimmen kann und nur die Papiere verloren sind, würde ich mal beim Hersteller nachfragen wg Papieren. Meisten haben die die Unterlagen ja noch im Archiv.


    Ansonsten gibt es beim TÜV ganz klare Vorschriften und Bedingungen, wie ein "selbstgebauter" Anhänger aussehen muss und auch welche Voraussetzungen er erfüllen muss. Wenn der Hänger komplett neu zugelassen werden muss, z.B. bei einem Marke Eigenbau, gilt für die dann das aktuelle Recht, egal wie alt der Hänger ist und wie lange er vorher in einem LoF-Betrieb schon zulassungsfrei unterwegs war.


    Wenn der Hänger weder Papiere noch Typenschilder hat und auch auf den Achsen nichts mehr ist, wird es sehr schwierig...


    Mir hat der TÜV-Prüfer gesagt, ohne Typenschild an der Achse ist eine Zulassung fast unmöglich... Der Hänger muss -egal wie alt- den heute aktuellen Bestimmungen entsprechen in punkto Bremsen, es darf an dem Fahrgestell nur längs geschweisst sein und nicht quer, etc...



    Meines Wissens nach dürfen Anhänger nur bis 750kg zulässigem Gesamtgewicht ungebremst unterwegs sein.


    Bis 3,5t benötigt man dann zumindest eine Auflaufbremse.
    Habe vor einiger Zeit nämlich versucht, für einen 3,5t LKW-Umbau, ungebremst, Papiere (BE für 25 km/h Zulassung) zu bekommen...das war so gut wie hoffnungslos...habe den Kipper dann wieder verkauft...ich hätte eine komplett neue Achse mit Typenschild drunter bauen müssen und eine Auflaufbremse nach den neuen aktuellen Bestimmungen...er hatte zwar schon an der Deichsel den Kopf von einer Auflaufbremse, die allerdings nicht mehr dem ganz aktuellen Recht bzgl Auflaufbremsen entsprach...letztendlich wäre eine Zulassung dann wahrscheinlich noch daran gescheitert, das an der Deichsel 1 zusätzliche Querstrebe quer verschweisst wurde...



    Also...nach -zig Telefonaten hatte ich damals echt die Schn.... voll, das ich den Hänger einfach nur wieder los werden wollte und da stand für mich fest, NIE wieder einen Hänger ohne Typenschilder und ohne Papiere kaufen, der noch nie zugelassen war!



    Aber wie Uli schon sagt, ich würde an deiner Stelle auch einfach mal einen Sachverständigen befragen!


    Vielleicht verläuft die Zulassung bei Deinem Viehanhänger ja völlig problemlos bzw erfüllt er sowieso schon die aktuellen Bedingungen!

  • Hallo,


    bei solchen gebremsten und selbstgebauten Kippern ist das natürlich noch mal eine ganz andere "Baustelle". Bei einem ungebremsten Wagen kann es relativ einfach sein, aber wie geschrieben, beim Sachverständigen vorfühlen.


    Was die ungebremsten Anhänger, bis 25 Km/h, betrifft so gilt hier max. Achslast soviel wie das halbe Leergewicht des Schleppers welcher den Anhänger zieht. Die 750 Kg Regel gilt für Anhänger welche schneller als 25 km/h laufen dürfen.


    Gruß Uli