Überrollbügel kürzen oder klappen

  • Hallo!


    Meinen Fendt parke ich in meiner Garage.


    Zum fahren muss ich dann immer den schweren Bügel montieren
    bzw. demontieren.


    Hat von euch schon mal jemand den Bügel gekürzt bezw.
    klappbar gemacht, dass er ohne Demontage in die Garage passt?


    Könnt ihr mir davon eventuell auch ein paar Bilder mailen!


    Email: AK65OF@t-online.de


    Für eure Bemühungen möchte ich mich schon jetzt bedanken!



    Gruss


    A. Konrad

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    Einachser und Schlepperfeunde Mittenaar e. V.
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  • Hallo Andreas,


    unser Bügel ist gekürzt. Einfach abgesägt und neue Löcher rein. Bilder hast du ja bereits. Außerdem hast du glaube ein schwarzes Nummernschild. Da braucht man soweit ich weiß nicht mal einen Bügel.


    MfG Niklas

  • Hallo es gibt auch klappbare Bügel von der Firma Fritzmeier, einfach ab und zu bei Ebay schauen. Egal ob schwarze Nummer oder nicht, weglassen würde ich einen Bügel nicht, die sind ja nicht umsonst eingeführt worden. So ein Traktor ist halt doch schnell mal umgeworfen.


    Gruß Markus

  • Hi,


    habe den von meinen kleinen Ross auch um ein paar cm gekürzt, kein Thema.


    Bei schwarzer Nummer ist der Bügel tatsächlich keine Pflicht, ist aber einer Montiert muss dieser meines Wissens eingetragen sein - ebenso auch wenn dieser klappbar ist - also einfach montieren ist nicht (nach meinen Wissenstand - ohne Gewär)


    Ich würde auf dem Bügel nicht verzichten - sicher ist sicher !


    gruß Fendtman

  • ...eingentlich hätten die überrollbügel eingetragen werden müssen, weil sich dadurch die fahrzeugmaße (höhe) ändern. die wenigsten schlepperbesitzer haben das getan, ich habe nur einen schlepper, bei dem der bügel eingetragen ist. der tüv schaut im allgemeinen aber nicht danach. ein bügel ist eine forderung der landwirtschaftlichen berufsgenossenschaft. ein schlepper fällt in deren zuständigkeitsbereich, wenn der schlepper landwirtschaftlich (=grün) zugelassen wurde. meiner meinung nach muss es sogar von der berufsgenossenschaft genehmigt werden, wenn statt des normalen bügels ein klappbügel montiert wird, dabei muss die notwendigkeit (z. b. obstbau) nachgewiesen werden.
    noch was: lasst eure bügel drauf, sie können leben retten.

  • Ich hab mich bei der Dekra bezüglich Überrollbügel erkundigt. Für die Straßenverkehrszulassungsordnung ist kein Überrollbügel Pflicht, egal, ob schwarzes oder grünes Kennzeichen. Bei einem grünen Kennzeichen kann es "lediglich" Ärger mit der BG geben. Aber wenn man ihn stehen hat und sagt man baut ihn dran, sagt da auch keiner was. So die Aussage des Dekra - Prüfers.

  • ich habe ihn wegen der gleichen problematik um 10 cm gekürzt. sicherheitstechnisch noch ok. habe den Querbügel abgeschraubt und dann mit einem starken Trennschleifer (Überrollbügel ist aus Vollmaterial) abgeschnitten.
    Aufwand war ca 2 Std


    grutes Neues von Fandy