Führerscheinklasse T und schwarze Nummer

  • Hallo


    Woher weiss ich welchen Anhänger ich an meinen Schlepper anhängen darf . Also welche Grösse und Gewicht usw.


    Farmer 308 , Grünes Kennzeichen , alte Führerscheinklasse 3 , jetzt das neue Eu Plastikkärtchen . in meinem


    Fahrzeugzeugschein hab ich nichts gefunden .


    Gruss Klauso

  • Hallo,


    die Anhängelasten sind bei den allermeisten Schleppern ncht begrenzt. d.h. es steht dazu nichts im Schein. Diese Anhängelasten sind jedoch durch die vorhandenen Bremsanlagen und durch max. zul. Achslasten bei Anhängern begrenzt, wenn das Gespann im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Das findest du hier irgendwo, wurde schon mal beschrieben oder im Deutzforum.
    Was du Führescheinrechtlich fahren darfts findest Du in der Broschüre, Link siehe Beitrag vom 10.8. hier, auf den Seiten 10-13..., also in deinem Falle, mit grünem Kennzeichen, wird hier der L gelten außer die hätten dir auch den T mit eingetragen.


    Gruß Uli


    P.S. Hier der Link zum Deutzforum wegen den Bremsen also den zulässigen Anhängelasten..
    http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=13895

  • Ich habe da jetzt auch mal eine Frage.


    Ich habe mir einen F 12 gekauft den ich auch gerne Anmelden möchte.


    Habe ich das denn jetzt richtig verstanden das wenn ich den Schlepper mit Schwarzer Nummer anmelde und da einen Anhänger hinter hänge muß der ein extra Nummernschild haben ?


    Ich plane mir einen Einachsigen Anhänger selber zubauen, dann muß ich für den Anhänger doch auch ein Typenschild und einen Brief haben ? Oder wie ist das ?


    Blankotypenschilder bekommt man ja an jeder Ecke, aber wie ist das mit dem Schweißen und ich habe auch keine Bremse an der Achse und das Zugmaul von meinem F12 ist nicht drehbar.

  • Hallo,


    Turbomatik, ja der Wagen benötigt ein eigenes, Schwarzes, Kennzeichen. Der Wagen benötigt immer eine Betriebserlaubnis.


    Man kann sich solche Wägen schon selber bauen, die müssen jedoch im Zuge einer Einzelabnahme, §21 Stvzo, beim TÜV geprüft werden.


    Wenn du so etwas machen möchtest würde ich mich vorher mit einem TÜV Sachverständigen, in den neuen Bundesländern macht das die Dekra, in Verbindung setzten und dieses Vorhaben, auch bezüglich der Kosten, besprechen.


    Was die Bremsen betrifft so gilt bei ungebremsten Anhängern, unter 30 Km/h folgendes: zul. Achslast max. halbes Leergewicht des Schleppers (max. 3Tonnen). Das zul. Gesamtgewicht des Wagens errechnet sich dann aus dieser Achslast plus der Stützlast an der Deichsel. D.h der Wagen dürfte in deinem Falle max. etwa 1 Tonne wiegen. Alle Bauteile wie Achsen Zugösen Beleutungseinrichtungen benötigen eigene Prüfzeichen. Der Wagen benötigt ein Typenschild.
    Was das nicht drehbare Zugmaul betrifft so hat dein Schlepper da "Bestandschutz" bzw. kannst du mal im www.deutzforum.de suchen, da wurde das mal diskutiert.


    Gruß Uli