Tüv vollgutachten

  • Hallo basi,


    wenn die alten Papiere, also der Fahrzeugbrief etc, noch vorhanden sind wird bei einer neuen Inbetriebnahme "nur" eine Begutachtung nach §29 durchgeführt., also eine normale TÜV Untersuchung.


    Allerdings verliert der bisherige Brief seine Gültigkeit und es wird von der Zulassungsstelle die sog. Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.



    mfg Uli

  • danke für eure antworten.der brief is vorhanden.dann dürfte dem tüv nichts mehr im wege stehn.nur die blinker spinnen noch die funktionieren nicht so wie sie sollten.weis da jemand an was das liegen könnte oder woher man einen schaltplan bekommen könnte.



    gruß basi

  • hallo basi,


    der ist normalerweise in der Betriebsanleitung mit drin.


    Ich hatte vor kurzem auch ein Problem mit den Blinkern, da hat es an der Anhängersteckdose gelegen. (Ist so eine Art Knotenpunkt für viele Kabel)


    Es kommt allerdings darauf was die Blinker machen oder auch nicht, kannst Du das mal genauer beschreiben?


    mfg Uli

  • besitze leider keine betriebsanleitung,deshalb habe ich auch keinen schaltplan.die vorderen blinker machen gar nichts udn die hinteren blinken beim warnblinken ganz normal und beim normalen blinken leuchten die blinker dauerhaft.


    gruß basi

  • Hallo basi,


    also wegen einer Betriebsanleitung bzw. Schaltplan würde ich an Deiner Stelle mal im Forum gezielt suchen da hat bestimmt jemand einen, ansonsten mal bei einer Baywa nachfragen.


    Zum Blinker: Hast Du alle Glübirnen auf Funktion getestet?
    Sind alle Sicherungen drin?
    Hat Dein Fendt schon rote Bremslichter oder sind das noch
    die gelben also die kombinierten Brems- Blinkleuchten?
    In welchem Zustand ist Dein Kabelbaum prinzipiell?

    Hast du mal probiert die vorderen Blinklampen direkt
    anzusteuern? also ob Leitungsbruch vorhanden oder nicht.


    Sind alle Massepunkte in Ordnung?


    Du kannst versuchen mal ein anderes Blinkrelais
    einzubauen, ändert sich dann etwas?
    Ist das Relais prinzipiell richtig angeschlossen?
    Du findest z.B. Die Klemmenbelegung bzw.bezeichnungen
    im Internet (Google: z.B. Klemmenbelegung KFZ etc.)

    Hinweis: Vor ein paar Wochen hatte mein Nachbar an
    seinem Fendt folgendes Problem: Beim Betätigen
    des Blinkers haben auf der jeweiligen Seite die
    Lampen auch dauerhaft geleuchtet, allerdings
    beide, also vorn und hinten.
    Da war eindeutig das Relais defekt.


    Langer Rede kurzer Sinn: Spinnende Blinker sind zum davonlaufen!


    Systematisch alles durchprobieren dann findet man meistens den Fehler ;)


    mfg Uli

  • danke für eure antworten.
    birnen und sicherungen sind in ordnung.das war das erste,das ich durchgepiepst habe.
    auf das masseproblem bin ich auch schon gekommen,allerdings habe ich bis jetzt die massepunkte noch nicht gefunden.
    ist es möglich das realle auch durchzumessen?oder ist das nicht möglich?


    dann muss ich mich am sa mal mit den blinkern befassen.



    danke im vorraus.



    gruß

  • Hi...


    Dann gehst du zum Straßenverkehrsamt gibst den die Daten(Fgstnr..Daten von Typenschild)die schauen im Computer nach und bei der Polizei wegen diebstahl und so.Wenn alles Ok ist bekommst du von den ein art Datenblatt,damit gehst du zum TÜV und lässt dort eine Voillabnahme machen der TÜV Onkel stellt dir dann einen Neuen Brief für dein Schlepper aus!.
    Nimm aber wenn du die Vollabnahme machen lässt eine Briefkopie mit von einem gleichen Schleppertyp wegen der Daten...spart auch Geld und deine Nerven ;) =)



    Gruß
    Arne

  • Hallo,


    @Arne, prinzipiell richtig was du schreibts, allerdings stellt der TÜV keine neuen Papiere aus. Der TÜV stellt nur das Gutachten aus. In diesem Falle wahrscheinlich nach § 21.


    Mit diesem Gutachten stellt dann die Zulassungsstelle die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II aus. Teil II ist der Ersatz für den früheren Fahrzeugbrief.


    Uli

  • Meint ihr echt das das so einfach geht????


    Ich hoffe das!!!! Aber was ist wenn der Schlepper aus der EU kommt ,wäre das egal??? Also gebaut und ursprünglich zugelassen war er in Deutschland!!!!


    Vielen Dank für die antworten

    Irgendwas is ja immmer!!!



    Fendt F250GT
    Fendt 614s
    Claas Celtis 446RX
    Claas Senator
    Kramer Allrad
    Atlas 1302D

  • Hallo,
    soetwas ist bezahlbar!


    Ich würde Dir raten mal bei der TÜV Stelle vorbeizuschauen und mit dem Prüfer zu reden. Der sagt Dir mit Sicherheit welche Unterlagen Du benötigts und ob sich der Schlepper prinzipiell in einem zulassungsfähigen Zustand befindet. Also z.B. Beleuchtung evtl. Anbauteile die in Deutschland nicht zulässig wären etc. etc.
    O.g. Unterlagen kannst du Dir dann mit Sicherheit größtenteils selbst besorgen falls welche notwendig wären. (ABE etc.)
    Das sind alles Kosten die Du Dir dann beim TÜV sparst.
    Du kannst auch mal gerne Bilder von Deinem Schlepper einstellen vielleicht sieht das ein oder andere Forumsmitglied etwas.
    Also z.B so Sachen das der Schlepper Kotflügel vorne benötigt wenn er schneller als 25 Km/h fährt.


    Uli

  • Das mit den Kotflügeln wusste ich auch noch nicht!!!!
    Ist ja echt lustig!!!!! Woher weiß man denn so etwas????


    Also wenn irgentjemand zufällig einen 614s hat und mir eine Kopie vom Brief zukommen lassen könnte dann wäre ich schon sehr dankbar???


    Ok, das Licht und Elektrik funktionieren muß klingt logisch , und das der Schlepper in einen TÜV fähigen Zustand sein sollte ist auch klar, aber wie ist es mit Ölnasen unterm Motor!!! Also es leckt nicht aber es hängt mal ein Tropfen drunter!! Na liegt wahrscheinlich an der Laune des Prüfers!!!!


    Eune "Neuabnahme" heißt hoffentlich nicht neuer Zustandt und aktuelle Abgaswerte oder????


    Gruß

    Irgendwas is ja immmer!!!



    Fendt F250GT
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    Atlas 1302D

  • Hallo,


    die Sachen was alles dran sein muß stehen in der STVZO und in der FZV. Das meiste findest Du im Deutzforum. Aber auch hier im Fendtforum wird Dir gerne geholfen.


    Das mit der Beleuchtung meinte ich anders. Du sagtes der Schlepper kommt aus einem EU Land, damit gehe ich davon aus das der noch nie in Deutschland zugelassen war. Wenn das so ist kann es sein, muß aber nicht, das sich am Schlepper z.B. Beleuchtungseinrichtungen befinden die u.U. in Deutschland nicht zulässig sind, die müßten dann umgerüstet werden.
    Ein Vollgutachten ist auch nichts anderes wie eine TÜV Untersuchung nur das ein erhöhter Aufwand entsteht durch das Zusammentragen der Daten für den Schlepper und das damit verbundene Ausfüllen von Datenblättern. Der schlepper muß sich in Verkehrsicheren Zustand befinden. Abgasgrenzwerte werden bei Schleppern nicht gemessen. (Keine AU Prüfung notwendig)
    Ölverlust ist ein heikles Thema, Ölnasen sind mit Sicherheit kein Problem solange er nicht deutlich auf dem TÜV Gelände Spuren hinterläßt.


    Uli

  • Also der Schlepper ist in Deutschland gebaut und zugelassen worden!! Ist dann vor ein paar Jahren nach Italien gewandert hat dort nur auf einen Fabrikgelände gearbeitet!!!


    Dann hater unbeachtet in der Ecke gestanden bis ich ihn gekauft und geholt habe!!!


    Also es ist ein echter "Deutscher" !!! :-)))


    Aber ich habe keine Papiere oder ähnliches nur einen Kaufvertrag aus Italien mit Fahrgestellnummer, Motornummer und Getriebenummer!!!


    Der Schlepper ist noch komplett original, sogar die ersten rücklichter sind noch montiert und der erste Lack!!!!

    Irgendwas is ja immmer!!!



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