So schaut es bei mir auch aus, hier ist es die BayWa in Kronach.
Altteile kommen überwiegend von Bracht Landtechnik, welche dann aber auch in Ordnung sind.
Anruf, Mail oder Fax genügt und wenn man gleich die Teilenummer mit angibt, läuft die Sache auch.
Augschburger
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wenn ich die Teilenummer nur wüsste....oder gibt es da einen Trick???
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Moin
Einfach ne Mail mit dem gebrauchten Teil als Bild....
Oder tatsächlich, was wir hier machen,fur das jeweilige Fahrzeug eine Ersatzteilliste anschaffen.... -
ja, eine Ersatzteilliste müsste man haben...die hätte ich auch gerne! Der Händler muss mir jedes Mal ein Fax schicken, ob ich auch wirklich das meine, was ich beschreibe...
Welcher edle Spender kann mir eine besorgen? -
Moin
Für den 275S gibt es eine E -teilliste online unter Fendt.com.
Aber,man,muß sich registrieren lassen,das kann nur ein Fendt Dealer...Also da mal vorsprechen und bitte bitte sagen..... -
Moin
Für den 275S gibt es eine E -teilliste online unter Fendt.com.
Aber,man,muß sich registrieren lassen,das kann nur ein Fendt Dealer...Also da mal vorsprechen und bitte bitte sagen.....ist eine feine Sache hab so einen Zugang, kann da auch direkt Teile besellen.
Gruß Peter -
Jetzt muss ich doch nochmals fragen. Wie gesagt habe ich ja einen 40kmh Trekker.
Ich besitze die Führerscheine A1, A, B, C1, BE, C1E und CE bis 12000kg, M und jetzt kommts:L mit Einschränkung 174
und
TS mit Einschränkung 181 (also kein T)Nun gab es doch die Neuregelung, dass die Einschränkung 174 (sprich 32kmh) nicht mehr gilt, sondern alle 40kmh Traktoren gefahren werden dürfen.
Sind diese Einschränkungen 174 und 181 dann automatisch hinfällig?
Darf ich den 40kmh jetzt auf der Straße fahren oder nicht????? -
Hallo,
wenn du CE hast kannst du doch alles fahren seit wann ist der begrenzt ?
und wenn dein Schlepper hat doch nur 3,5TGruß Peter
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Moin
Dein Trecker ist doch Schwarz angemeldet, also gilt für dich sowieso der CE weil der T ja nur für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke ist.
Gruß Tim
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Hallo Tim,
mit dem alten3er kann er ihn auch fahren geht doch bis 7,5 t aber er hat doch CEGruß Peter
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Moin
Ist richtig, der C1E würde gewichtstechnisch ja auch schon reichen, ich wollte damit ja auch nur sagen das der T nur für Landwirte ist und er ja seinen Trecker als Zugmaschiene angemeldet hat und somit im C bereich unterwegs ist.
Gruß Tim
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Merci Leute!
Hatte heute mit einem guten Kumpel diskutiert. Wollte nur Gewissheit haben. Ich sagte,er hatte den Traktorfüherschein für 40kmh extra nachgemacht...Deswegen wurde ich stutzig. Danke! -
Jetzt muss ich doch nochmals fragen. Wie gesagt habe ich ja einen 40kmh Trekker.
Ich besitze die Führerscheine A1, A, B, C1, BE, C1E und CE bis 12000kg, M und jetzt kommts:Vorsicht! Welche Einschränkung hat der CE? Bis 12000 kg ist komisch. Steht da nicht über 12000 kg? Ich habe auch einen CE mit Einschränkung und zwar 79. Das bedeutet ich darf Züge der Klasse C1E über 12000 kg fahren aber nur mit L<=3, also nicht mehr als 3 Achsen, Ausnahme Tandem. Das Ganze dann bis 18 t. Also mit CE darf man nur "alles" fahren, wenn er keine Einschränkung hat. Der alte 3er Führerschein wurde auf den CE umgeschrieben, meistens mit Einschränkung 79.
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Vorsicht! Welche Einschränkung hat der CE? Bis 12000 kg ist komisch. Steht da nicht über 12000 kg?
Du hast recht! Ja!
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aber vielleicht hilft diese Übersicht ein wenig.
Hab im Netz gelesen, dass ab 2013 die Klasse L bis 40kmh geht: zum Beispiel hier
http://gartenbau-rlp.de/compon…80%93-schlepper-bis-40-kmoder hier
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Du hast recht! Ja!
Ups wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)))
Willkommen im Club kannst so viele Nullen an die 12000Kg dran hängen wie du möchtest fahren darfst du sie mit dem richtige Fahrzeug dafür
privat. Gewerblich brauchst du noch die 5 Module alle 5 Jahre sprich 35h absitzen und zuhören abgefragt wirste nicht.Gruß Peter
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Du hast recht! Ja!
Ahja, dann kommen wir der Sache näher. L und T gelten nur für Land- und Forstwirtschaft. Das hatten wir in einem anderen Beitrag ausführlich.
Du musst also aufpassen, dass dein Zug mit C1E und CE79 abgedeckt ist. Einen "CE" im vollen Umfang hast du nicht, sondern nur den alten 3er, der in den CE79 überführt wurde. Da dein Schlepper aber bei 3,5 t liegt, sollte mit C1E fast alles abgedeckt sein. Bei Anhängern dann beachten, dass eine Zulassung nötig ist. Haben wir auch mal in anderen Beiträgen beleuchtet. -
Ja,
das ist ein leidiges Thema, die wenigsten werden sich da auf "Abruf" sicher sein was zu wem usw. gehört.Aber selbst die Vollzugsbeamten müssen sich da oftmals erst "einlocken" und die Informationen abrufen.
Man sollte sich wirklich bei solchen und ähnlichen Sachverhalten die Frage stellen, welcher kranke Geist hat sich hier ausgetobt hat.Der Weg für eindeutig über Brüssel, der Psychatrischen Verwaltungsanstalt für Europa.
In dieser Anstalt wird der kranke Geist nicht geheilt, nein da wird er auf Hochform gebracht.
Für die Kosten des Heilverfahrens muss der Bürger einstehen, ein modernes "Perpetuum mobile ".Sorry, ich musste das mal loslassen .
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Der Weg für eindeutig über Brüssel, der Psychatrischen Verwaltungsanstalt für Europa.
In dieser Anstalt wird der kranke Geist nicht geheilt, nein da wird er auf Hochform gebracht.
Für die Kosten des Heilverfahrens muss der Bürger einstehen, ein modernes "Perpetuum mobile ".Sorry, ich musste das mal loslassen .
Bin ganz deiner Meinung! vielleicht sogar noch krasser...