EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC

  • Hallo an alle,


    so wie es aussieht, habe ich wohl ein Problem zu lösen. Eigentlich wollte ich nach neuem TÜV morgen meinen Fendt Fix 2 neu zulassen. Allerdings ist der seit 2004 abgemeldet gewesen - also länger als die magische 7-Jahres-Grenze! Meines Wissens werde ich wohl eine EG-Überinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug vorlegen müssen. Nur leider habe ich das Papier nicht. Wie komme ich also da ran? Das Fahrzeug steht in der Werkstatt - muss ein Gutachter oder dergleichen dort hin? Muss ich den Hersteller kontaktieren? ?( Helft mir auf die Sprünge!


    Bitte um hilfreiche Rückmeldungen!


    Feldwegkreuzer

  • Hallo zusammen,


    habe etwas tiefer im Netz gegraben und etwas herausgefunden. Laut Wikipedia (wie verlässlich das auch immer ist!?), sind EG-Übereinstimmungsbescheinigungen nur für eine bestimmte Gruppe von Fahrzeugklassen notwendig, dabei fehlt die Klasse T, zu der mein Fendt aber gerechnet wird:


    Die EG-Typen-Zulassung wird ab 2012 für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3 gelten.[1]


    Man verweist auf eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes:


    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02007L0046-20140101&qid=1400874080725&from=EN


    Darin heißt es auf Seite 8 unter Artikel 2, Geltungsbereich, (2):


    "Diese Richtlinie gilt nicht für die Typgenehmigung oder die Einzelgenehmigung folgender Fahrzeuge:


    a) land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (...) ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und Anhänger, die speziell dafür konstruiert und gebaut sind, von einer solchen Zugmaschine gezogen zu werden."


    Meine Folgerung: Für den Fendt Fix 2 benötige ich wohl keine EG-Übereinstimmungserklärung, da die besagte Richtlinie laut Artikel 2 "nicht gilt". Habe ich das korrekt interpretiert?


    Ich werde also morgen mit einem Ausdruck der EU-Richtlinie im Gepäck auf das Bürgeramt marschieren und mal auf mich zukommen lassen, was so kommt.


    Bitte lest den Kram mal durch und teilt mir mit, was ihr so darüber denkt.


    Feldwegkreuzer

  • Hallo Feldwegkreuzer und Sven


    ... ich hab noch garnicht gehört, dass es soetwas überhaupt gibt. Das selbe Problem hätte ich mit meinem F17 auf gehabt. Wie gut, dass es das Forum gibt.
    Wieder etwas gelernt, Danke.

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


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    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

  • N´Abend zusammen,


    habe die Anmeldeprozedur hinter mir und berichte nun darüber.


    Die Zulassung war problemlos. Meine Vermutung, dass Traktoren von den betreffenden Regelungen nicht betroffen sind, war korrekt. Die nette Dame an Schalter 5 wusste Bescheid und innerhalb weniger Minuten war die Angelegenheit vom Tisch. Entscheidend waren nur die normalen Fahrzeugpapiere sowie das aktuelle TÜV-Gutachten, dass der Fendt "ohne Mängel" ist.


    Was mich betrifft ist die Angelegenheit für den Moment also vom Tisch. Ich werde das Thema aber im Blick behalten. Denn sollte sich etwas ändern, so hätten wir es mit einem beachtlichen Aufwand und entsprechenden Mehrkosten zu tun.


    Man liest sich


    Feldwegkreuzer