Fühererscheinklasse T

  • Moin
    Okay T und L habe ich verwechselt (schuldigung).
    L ist der kleine Führerschein aber es gibt eine Gewichtsbeschränkung ich meine 7,5t.
    Bei einem Bekannten wurde der Schlepper von 9t Gesamt auf 7,5t abgelassen damit der Junior fahren kann
    Klasse L u. T sind aber eigendlich Führerscheine für LOFfahrzeuge (Baumaschinen?????)
    Übrigens reden wir bei Schleppern mit schwarzen Kennzeichen über Zugmaschinen laut Gesetzgeber.
    Da muß man schon aufpassen ob man den Schlepper mit Anhänger meinetwegen auch bis 3,5t noch mit dem Autoschein fahren darf.
    Das Thema nimmt glaube ich entlose züge an.
    Werd mal den Tipp nachgehen mit dem Deutz Forum


    Gruß
    Dieselroßfahrer


    PS: Bin lernfähig (3,5t) ;)

  • Kennzeichenfarbe und Führerscheinklasse sind voneinander total unabhängig.
    Natürlich kann man auch mit schwarzem Kennzeichen LoF-Fahrten durchführen, man zahlt dann halt regelmäßig Steuern, die man nicht htte zahlen müssen. Aber die Fahrt mit L und T sind erlaubt.
    Ebenso kann man ein Fahrzeug mit grüner Nummer für mindestens einen Monat im Voraus versteuern, um damit gewerbliche Arbeiten durchzuführen. Man bekommt dann als Steuernachweis ein mitzuführendes Beiblatt ausgehändigt. Diese Arbeiten sind dann je nach Arbeit aber nicht mehr mit Klasse L und T durchzuführen; dann wird mindestens Klasse C/CE benötigt. Aber wenn man während des versteuerten Zeitraums auch LoF-Tätigkeiten durchführen möchte, so genügd wieder Klasse L/T.

    Zitat

    Fendt fahren ist mehr als nur Trecker fahren. Es ist das Erleben von Leichtigkeit, sogar bei Schwerstarbeit.

  • Wie schauts aus hab nen T-Führerschein, Fendt Favorit 1 mit grüner Nr das heißt er wird Forstwirtschaftlich eingesetzt dürfte ich dann wenn ich unseren Holzspalter oder die Seilwinde anhänge hin fahren wenns Treffen bei einer Werksvertretung ist

    :!: :!: Wenns Licht ausgeht, das Lenkrad zittert, dann hat der Johny den Fendt gewittert :!: :!:

    8) Alexander.Spring 8)

  • Des is Deutschland ,jeden wo ich kenn der Macht es so
    Was ich anhängen will häng ich ran uns was ich fahren will fahr ich
    Und genau so mach ich des einfach auch aus Ende mit dem schmarn da kennt sich eh keiner mehr aus ( Polizei scho gleich 3 mal ned )
    Des is mei Meinung

    ES giebt NUR FENDT ...
    aus Ende mit der Debatte
    es giebt nix anderes


    IST DER BAUER REICHER FÄHRT ER EICHER;
    HAT ER NUR 3 PONNY FÄHRT ER JONNY;
    DAS IST TROZDEM KEIN ARGUMENT, DENN ES GIEBT NUR FENDT!!!! :thumbup:

  • Naja eigentlich sollte man das nicht so locker sehen, aber wenn man echt jedes Kleine Gesetz beachtet, kommt man in unserer Bürokratie zu nichts mehr

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hallo,


    @dieselrossfahrer...wo kannst du das mit der Gewichtbeschränkung herauslesen?
    http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=11099
    zudem ist eine Zugmaschine immer eine Zugmaschinen solange das so in den Papieren steht!


    Fendt is live..so schwierig ist diese Angelegenheit mit diesen Führerscheinen nun auch wieder nicht..oder? Fahren ohne die richtige Fahrerlaubnis ist jedoch ein Straftatsbestand..also muß man da schon etwas Obacht geben!


    Prinzipiell kann man nur raten das wenn man sich auf so einen Schlepper (Zugmaschine) setzt und "nur" L oder T vohanden ist der Einsatzzweck der jeweiligen Fahrt eindeutigt dem LOF Bereich zugeordnet werden kann! Sollten da jedoch irgendwelche Zweifel vorhanden sein, also das die jeweilige Fahrt nicht einem LOF Zweck dient, sollte man Abstand nehmen...oder den entsprechenden passenden Führerschein einstecken haben...


    @Treckeralex..das eben geschriebene gilt auch für dein Anliegen...für die Fahrt zu einem "normalen" Schleppertreffen würdest du auf jeden Fall, solange das keine "Brauchtumsveranstaltung" ist, eine Fahrerlaubnis der Klasse B benötigen und zudem müßte der Schlepper versteuert werden...


    Gruß Uli


    P.s. bei Rüdigers Beitrag ist die Sache mit den 32 Km/h mitlerweile nicht mehr aktuell da der L nun bis 40 Km/h geht

  • Hallo,
    ich bin der Meinung,hier "dicht"zu machen.Der Themenstarter wirft mit Unwissen um sich,der eine meint das gehört zu haben,der andere das, mittlerweile ist solch ein Durcheinander geschrieben worden,daß man den Überblick verliert und es nur Verwirrung stiftet.Das Thema Führerschein wurde schon tausendmal diskutiert.Ich denke am besten wäre es auf die Gesetze zu verweisen bzw zu verlinken.