Hallo,
ich hatte im Frühjahr allerhand Gespräche zu einem ähnlichen Thema, die 25km/h standen da allerdings nicht zur Debatte.
Das ist ja die Geschwindigkeitsbeschränkung für ein Anhängergespann mit Führerschein Klasse L geführt. Ich wüsste nicht, daß man da drosseln muß, nur halt 25km/h fahren und ein 25er Schild am Anhänger.
Aber was anderes, was ziemlich entgegen dem lautet, was man bei Internetrecherchen so findet.
Die folgenden Aussagen haben übereinstimmend ein Fahrlehrer und ein Mitarbeiter unserer Führerscheinstelle getroffen, offiziell, schriftlich.
Klasse B berechtigt zum Führen eines KFZ, daß zur Personenbeförderung zugelassen ist - keine Zugmaschine/Ackerschlepper.
Dafür ist die Klasse L, gebunden an den LoF-Zweck ab irgendwann etwa 1999, vorher nicht, Zusatzzahl 174.
Das heißt für mich, ich kann das Gespann F24 mit Anhänger mit 5T zGg fahren, aber nicht mit der neuen B sondern mit der L. Privat, schwarzes Kennzeichen, NUR zum Brennholz fahren oder für landwirtschaftliche Zwecke.
Hat mit der Frage eingangs nur in sofern zu tun, als da von der BE die Rede ist. Die zählt für einen Schlepper grundsätzlich nicht...
Gruß René