Posts by MZ-Freund

    Ich weiß nicht ob es Maße von Fendt gibt, ich hatte keine. In einem Lamalehrbuch stand 3mm Luft zwischen Graphitring und Druckscheibe ergeben rund 30mm Leerweg am Pedal, das kam auch so hin.

    Ich hab den Kupplungsträger abgeschraubt, da man ja eh den Planlauf der Druckscheibe überprüfen muß. Da kann man auch schön messen. Und an Motor und Getriebe hab ich die Trennfläche als Referenz genommen.

    Ob das Lehrbuchmäßig war weiß ich nicht, aber ging und hat funktioniert.


    Gruß René

    Ich rufe dich kommende Woche mal an, nur soviel, nicht falsch verstehen, L zweckgebunden sagen die genau so. Und zwar im absoluten Wortsinn. Wir telefonieren... 😁


    Gruß René

    Guten Abend,

    ich melde mich auch noch mal zu Wort.

    Ich würde meine vorherigen Beiträge in Klammern setzen, bis auf diese Passage.

    Also wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich da informieren, wo es auch die Dokumente gibt, dann hat man das im besten Fall schwarz auf weiß.


    Ich werde mich da auch noch mal an uli0601 wenden.

    Ich hab mich an unsere Landesführerscheinstelle gewandt wie schon gehabt, logischerweise mit meinem Fall, im Anhang Fahrzeugpapiere von Traktor und Anhänger, Führerschein sowie Darlegung des Einsatzzweckes als Selbstwerber.

    Antwort war, kurz gefasst, fällt in den Geltungsbereich der Klasse L, Klasse BE unnötig.

    Noch zwei Aussagen aus dem nachfolgenden Telefonat:

    Die Fahrt zum Bäcker (Beispiel): "Dafür sind diese Fahrzeuge nicht gedacht"

    ADAC sagt zum Beispiel, Traktor gilt als Kraftfahrzeug. "Alles auf dem Führerschein bezieht sich auf Kraftfahrzeuge"


    Also muß letztlich jeder selbst für sich entscheiden, wie er das handhabt...


    Gruß René

    Dann seh ich nur die Möglichkeit, die Muttern weiter drauf zu drehen. Müsste ja etwa 1:2 ankommen, also schon ordentlich. Vielleicht bekommst du die Gewinde unter den Hebeln noch etwas sauber, die sind ziemlich fein.

    Meine regenerierte Kupplung wäre rechnerisch auch im letzten Drittel des Pedalwegs gekommen, hab das im getrennten Zustand gemessen und nachgestellt.

    Grüße,

    hast du die Hohlwelle, sprich Kupplungswelle kontrolliert? Die sind gerne mal gebrochen bzw längs aufgerissen...


    Die Gabel samt Paßfeder könnte auch ausgeschlagen sein, falls sie locker sitzt.


    Gruß René

    Ich sag nicht, daß du was durcheinander bringst, es sind nur 2 Sachen. Es ging um das grüne Kennzeichen, das ist eine Steuersache, das andere eine Führerscheinsache. Ich kann und will dich auch nicht korrigieren. Es geht mir darum, daß ich das ganze mittlerweile anders vermittelt bekommen habe, nicht am Stammtisch, sondern vom Landratsamt.

    Also wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich da informieren, wo es auch die Dokumente gibt, dann hat man das im besten Fall schwarz auf weiß.


    Gruß René

    Von der Seite vom Bundesinnenministerium, falls man das so nicht verwenden darf, bitte um den Zaunpfahl, dann lösche ich es wieder.



    Da steht für was die B ist und da steht nichts von LoF Betrieben, sondern nur vom Verwendungszweck.

    Wie Uli sagt, auch ich will hir nichts und niemanden durcheinander bringen.

    Darum offiziell erkundigen, Recht hat wer Recht macht...

    Im dümmsten Fall kriegt jeder, der bei der Führerscheinstelle fragt, ne andere Antwort. 😂


    Gruß René

    Hallo Uli,


    glaub mir, den Bereich TÜV hier im Forum kenne ich sehr gut, die Geschichte aus meinem zweiten Beitrag kommt im Anschluß daran.

    Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten, entweder ich mach mich hier zur Feile es ist eben doch etwas anders.

    Was du tatsächlich etwas vermengst, ist der LoF-Zweck und das grüne Kennzeichen. Das hat nichts miteinander zu tun. Das mit der Kettensäge war logischerweise als Argument Käse, außer vielleicht sie läuft schon und hat ein sehr langes Schwert.

    Die Version die ich gesagt bekommen habe, erklärt auch das Vorhandensein der Zusatzzahl 174, die bei älteren Semestern dei L vom LoF Zweck entbindet.


    Gruß René

    Diese vielen Meinungen sowie meine eigenen "Recherchen" waren eben auch mein Problem. Ursprünglich war ich mit den Traktorpapieren, Anhängerpapieren und Führerschein bei einer Fahrschule, um dann die BE zu machen und damit das Gespann fahren zu dürfen. Der Fahrlehrer hat sich das angekuckt und meinte, BE kann ich machen, aber das Gespann darf ich auch jetzt schon fahren mit der Einschränkung, nur für LoF Zwecke.


    Da das ganz anders klang als mein "Wissensstand" bis dato, hab ich mich an die Führerscheinstelle gewandt um Klarheit schwarz auf weiß zu haben.

    Dazu 2 Fragen gestellt (jeweilige Zulassungen und Führerschein lagen denen vor): Darf ich mit der B diesen Traktor führen? - Nein, Begründung siehe mein erster Beitrag.

    Darf ich das Gespann Traktor-Anhänger mit der L fahren, wenn ich beide privat zulasse und als privater Selbstwerber Brennholz aus dem Staatsforst nach Hause fahre? - Ja, LoF Zweck ist erfüllt.


    Fazit: Wenn ich meinen Sohn mit dem Traktor vom Kindergarten abholen möchte, muß ich die Kettensäge zur Tarnung mitnehmen.

    Und du kannst gemäß der Definition der Klasse L wahrscheinlich dein Gespann auch einfach fahren, wenn du eine 25 hinten an den Anhänger machst und das Gas etwas zurück nimmst...


    Bitte weiter berichten, ich bin gespannt.


    Gruß René

    Hallo,

    ich hatte im Frühjahr allerhand Gespräche zu einem ähnlichen Thema, die 25km/h standen da allerdings nicht zur Debatte.

    Das ist ja die Geschwindigkeitsbeschränkung für ein Anhängergespann mit Führerschein Klasse L geführt. Ich wüsste nicht, daß man da drosseln muß, nur halt 25km/h fahren und ein 25er Schild am Anhänger.


    Aber was anderes, was ziemlich entgegen dem lautet, was man bei Internetrecherchen so findet.

    Die folgenden Aussagen haben übereinstimmend ein Fahrlehrer und ein Mitarbeiter unserer Führerscheinstelle getroffen, offiziell, schriftlich.

    Klasse B berechtigt zum Führen eines KFZ, daß zur Personenbeförderung zugelassen ist - keine Zugmaschine/Ackerschlepper.

    Dafür ist die Klasse L, gebunden an den LoF-Zweck ab irgendwann etwa 1999, vorher nicht, Zusatzzahl 174.

    Das heißt für mich, ich kann das Gespann F24 mit Anhänger mit 5T zGg fahren, aber nicht mit der neuen B sondern mit der L. Privat, schwarzes Kennzeichen, NUR zum Brennholz fahren oder für landwirtschaftliche Zwecke.

    Hat mit der Frage eingangs nur in sofern zu tun, als da von der BE die Rede ist. Die zählt für einen Schlepper grundsätzlich nicht...

    Gruß René

    Das verstellbare hat 4 Löcher, 2 Paar quasi. Ich kann morgen mal die Lochstiche messen.

    Die Zugmäuler sind umso leichter zu bekommen, je weiter die Brieftasche aufgeht. Typ 15.500 ist das, siehe oben.

    Gruß René

    Guten Abend in die Runde.


    Der Kipper zieht sich, aber die Abnahme hat er schonmal hinter sich. Der Vorbesitzer sagte, ich soll ordentlich Frontballast einplanen, da die Achse am Anhänger so weit hinten ist. Das muß ich probieren, ich kenne das Gewicht der originalen Frontgewichte nicht.

    Ich hab erstmal rd. 60kg fest verschraubt sowie noch 2x 30kg zum Anhängen, das kommt mir aber schon viel vor. Da werd ich mal etwas rumprobieren müssen, oder hat da jemand Erfahrungswerte?



    Der Anhänger bringt voll beladen eine Stützlast von 500kg, das Zugmaul sitzt knapp oberhalb der Hinterachse.


    Die vermutlich letzte Fahrt mit dem Autoanhänger...


    Eine umgeworfene Fichte, die sollte schnellstmöglich raus, eh der Käfer ausfliegt.


    Gruß René

    Hallo,

    hab das gleiche Instrument dran. Den Öldruckschalter am Motor weg, Bremsleitung aus Cu mit Ringanschluss stattdessen dahin. Am anderen Ende der Leitung ist ein Verteiler unterm Instrumentenbrett.

    Ein einfaches Stück Alu groß genug für 3 Anschlußgewinde und Befestigungsgewinde. Da dran Öldruckschalter, Leitung vom Motor, Leitung zum Instrument.




    6er Rohr hab ich Bremsleitung vom LKW.


    Gruß René

    Hallo,

    klingt nicht ungewöhnlich. Kennst du den Vorbesitzer halbwegs? Hier in Sachsen bräuchtest du in dem Fall eine eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer oder Erben über Besitzstand bzw Verlust der Papiere.

    Ein Vollgutachten macht hier die DEKRA, da gibts auch noch die Datensätze für solche Fahrzeuge. Vollgutachten ist hier notwendig, wenn es zum Fahrzeug noch keine aktuellen Papiere, also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gibt.

    Kontakt zu Fendt brauchts da meiner Meinung nach nicht.

    Sollte der TÜV wider Erwarten keine Daten haben, kannst dich ja nochmal melden.


    Gruß René