Zulassung eines selbstgebauten Anhängers

  • Hallo Community!


    Mein Großvater hatte einen landwirtschaftlichen Betrieb und einige Anhänger, die mit grünen Kennz. mitgeführt worden sind. Die Anhänger wurden nach meinen Infos auf einem Pferdewagen-Gestell aufgebaut. Diese besitzen keine Angaben zur Stütz- bzw. Last allgemein.


    Kann man diese auch auf schwarze Nummern (mit angemessenem Aufwand) anmelden?

  • Hallo, der „§ 18 StVZO – Zulassungspflichtigkeit“ ist erloschen.


    An dessen Stelle tritt die „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr ( FZV)
    hier giebt es viel zu lesen.
    FZV - § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
    > Es ist nicht einfacher geworden...


    Hier ist ein interessanter Link, auch zu diesen Thema.
    http://www.hls-rotthalmuenster…agen_wissen/linkurl_6.pdf

  • Hallo,


    das Thema wurde hier schon mehrmals behandelt!


    Kurz: Ahhänger mit grünem Folgekennzeichen hinter Schlepper mit "Schwarzer" Nummer geht nur in wenigen Ausnahmefällen. (Z.b. man fährt im Auftrage eines Landwirtes mit einem Anhänger, welcher ein Folgekennzeichen eines Schleppers des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Schleppers hat, im echten LOF Einsatz. Beachten das man das, im Falle einer Kontrolle, nachweisen können muß! )


    Wenn sich an deinen Anhängern Typenschilder (Achsen, Bremsen und Zugeinrichtungen) befinden würde ich mal einen Sachverständigen von TÜV oder Dekra fragen ob die Möglichkeit besteht diese Anhänger abzunehmen. Befindet sich nichts dergleichen an den Wägen so wird sich, wie schon gesagt, kein Sachverständiger finden der an den Wägen etwas abnehmen wird.


    Beachten: solche Wägen dürfen, ohne Betriebserlaubnis, auch mit Folgekennzeichen (LOF) nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden! (Ausnahme nur wenn die vor 1960 erstmals in Verkehr gebracht wurden und verkehrssicher sind)


    Gruß Uli