Zitat von uli0601
Eine Holzzange welche ich mir ausschließlich ! für den Eigengebrauch bauen würde fällt doch damit nicht unter die CE Verordnung..oder täusche ich da?
Das größere Problem sehe ich da bei der BG. Sollte mit dem Gerät ein Unfall passieren dh. kein CE Kennzeichen, kein GS Zeichen kein Tüv, dann stellt sich die BG mit Sicherheit quer den verursachten Schaden/Personenschaden zu bezahlen!