Trecker ohne Brief

  • Hallo Gemeinde,


    Vielleicht kann mir noch jemand einen Rat geben?


    Habe für meinen F20 GH Bj. 52 keinen Brief , hat der Verkäufer vom Vorbesitzer auch nicht. Habe nur meinen Kaufvertrag und den des


    Vorbesitzers mit dem Vermerk: Ein Fahrzeugbrief ist nicht vorhanden. Umfassende Nachforschungen über den Verbleib des F. sind erfolglos verlaufen. Der F. und weitere Papiere sind nicht mehr auffindbar.


    Das TüV Gutachten war ein Klacks gegen meinen ersten Besuch auf der Zulassungsstelle.


    Hat jemand ne Idee ???????????



    MfG


    Thomas

  • Nabend...


    da kann ich ein Lied von singen...


    Fgst.nr. notieren und damit zur Zulassungsstelle,die dort erkundigen sich beim Kraftfahrtbundestamt in Flensburg ob die Maschine gestohlen gemeldet ist...bekommst dann da bei der Zulassungstelle ein Beleg (wenn alles OK ist)...damit musst du zum Tüv die erstellen dann ein neues Datenblatt von der Maschine(gut wäre es wenn du eine Kopiertern Brief einer vergleichbaren Maschine hast spart Zeit und Geld beim TÜV)...mit dem Datenblatt musst du wieder zur Zulassungstelle und die erstellen einen Brief..fertig.



    MFG

  • Hallo,


    TüV Abnahme ist das Datenblatt zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Denke das ist Komplett. Also werd ich die Woche nochmals in die Spur. Beim ersten mal wollten Sie ne Eidesstattliche Erklärung von den Vorbesitzern mal sehen ob jetzt dieser Kaufvertrag mit den Unterschriften reicht.



    MfG