Trecker wird nicht gelifert,Händler weigert sich!!!!

  • Hallo,
    wir haben bei einem Händler am 25.6,2015 einen Fendt 108 angesehen und haben mit den Händler mit Handschlagvertrag geschlossen. Absprache was, das wir ihn gegen einen Bobcat 721 tauschen, und noch etwas drauflegen. Seit dem hat er schon mehrmals versprochen, dass er uns den Trecker vorbei bringen wird. Leider ist aber immer nicht erschienen. Und geht nur sehr sporadisch an sein Handy. Drauf hin haben wir ihm eine E-Mail geschrieben, und ihn gebeten, dass er sich bitte bei uns melden soll um einen Liefertermin abzumachen. Das hat er auch nicht gemacht. Als wir gestern den Händler aufgesucht haben meinte er, dass er keine Zeit für uns hätte und das Geschäft nach der E-Mail von gestern für ihn geplatzt ist. Wir sollen unsere Maschine wieder abholen. Oder unser Recht auf Erfüllung des Vertrages einklagen.


    Bobcat abholen
    Oder versuchen unser recht einzuklagen
    Was meint ihr, was sollen wir machen?


    Lukas Lanz

  • Hi,
    eine "Rechtsberatung" darf ja auf diesem Weg nicht erfolgen.
    Da ich auch nicht weiß, was der Inhalt der email war, ist auch eine Aussage schwer zu treffen. In der Regel gilt auch ein mündlicher Vertrag, mit Zeugen um so besser.
    Ich würde aber trotzdem kein Klageverfahren einleiten. Es kostet Euch eine menge Zeit und Nerven, der Ausgang ist auch nicht abzusehen, dann stehen Euch womöglich noch die Kosten für RA und Gerichtsgebühren ins Haus.
    Holt den Bobcat wieder ab und schluckt diesen "kleinen" Ärger runter.
    Es sei denn, der F 108 wäre einen Rechtsstreit wert. Aber da würde ich den ersten Schritt über die zuständige Schlichtungsstelle des betreffenden Händlers gehen.
    Wenn der F 108 zwischenzeitlich schon einen anderen Interessenten gefunden hat, d.h. verkauft wurde, wird es noch komplizierten. Da müsst Ihr dem Käufer auch noch mit reinziehen und Eure Erstansprüche geltend machen.


    Also, vergesst es und Ihr lebt ruhiger.


    Gruß Peter

  • es gibt verträge die durch konklutendes verhalten abgeschlossen sind - in diesem Fall ist das so!!!
    der händler hat mit dir einen Vertrag geschlossen an dem er gebunden ist . da wird dir jedes Gericht der Welt recht geben.
    was du brauchst (natürlich) ist jemand der dieses Verhalten bezeugt - da ich nicht davon ausgehen will, dass der händler zu seinem wort steht!!!



    Gruss berny

  • Ich würde schon aus Prinzip rechtliche Schritte einleiten und wenn es nur ein nettes Schreiben von einem Anwalt ist, das reicht schon meistens!!!
    Man muss auch ab und zu mal die Schultern breit machen und nicht immer klein beigeben!!!

    Das Dieselross sprach zu seinem Sohn: ,, Nun lauf mein Vario, du schaffst das schon!"



    Momentaner Traktorbestand:
    FW 237 - FL 17 - FWA 150/7 - TS 65 ( FWA 269 S ) - F20 - FW 150/11 - FW 150
    DEUTZ: D 25 - 4506 Allrad - 5206 - 6206 - 8006

  • Ich würde den Schlepper auch wieder abholen und es dabei belassen.
    Wenn es zum Rechtstreit kommt, bis du eh in der Beweispflicht. Hättest du gleich einen schriftlichen Vertrag gemacht (so wie es sich bei Fahrzeugkauf/verkauf eh gehört), hättest du das Problem nicht.
    Aber so.... Außerdem hätte ich dann immer, wenn ich mit dem Schlepper fahre, diesen Streit im Kopf. Und ich möchte soetwas schönes wie Oldtimer fahren nicht mit Stress und Ärger assoziieren.


    Wenn du das alles ganz anders siehst als ich, nur zu 8)



    LG


    Fabian