Anhängelast GT230

  • Hallo,


    als grobe Richtlinie kannst du Annehmen das ein Fahrzeug, Bauartbedingt vmax 25 km/h, nach ca 6-8 Metern, aus 20 km/h, zum Stehen gekommen sein muß! Dies gilt auch dann wenn Anhänger mitgeführt werden. Laut Stvzo ( §31) sind ungebremste 2 Achsanhänger nicht zulässig...dein Anhänger hat doch eine Auflaufbremse..oder?


    Natürlich gelten die 6-8 Meter nur auf entsprechendem griffigen Untergrund!


    Problematisch kann dein Gespann auf abschüssigen Wegen werden da, wenn die Pritsche auch noch beladen ist, die Hinterachse entlastet wird und zudem dann noch der Anhänger von hinten schiebt...wenn dann die Auflaufbremse nicht 100% funktioniert... 8o


    Gruß Uli

  • Hallo Uli,


    Der Anhänger hat keine Auflaufbremse,er hat eine von Hand zu betätigende Bremse welche ich aber auch bei der Fahrt betätigen kann. Ich habe es auf abschüssiger Straße getestet und die Bremse hat den Traktor mit gebremst. Ich habe jedoch nicht die Erfahrung und will natürlich eine Gafahrensituation vermeiden deshalb die Frage nach der Anhängelast. Ich habe bis jetzt nicht gewusst dass ein zweiachsiger Anhänger nicht erlaubt ist.

  • Hallo,
    also zur Rechtslage bei Ungebremsten Anhängern !
    Ein Uúngebremster Anhänger darf hinter einem Schlepper mitgeführt werden wenn der Anhänger einschließlich Ladung nicht mehr als die hälfte des Eigengewichts des Schleppers hat. (25km/h)
    D.h. Ein Schlepper mit Eigengewicht von z.B. 3t darf höchsten Anhänger einschließlich Ladung mit einem Gewicht bis zu 1499 kg mitführen.
    Auflaufgbremste Anhänger(Einschließlich Ladung höchst. 8t ) dürfen hinter alle Schlepper bis 60km/h mitgeführt werden(aber nur 25km/h mit gefahren werden )


    Alle Anhänger über 8t müssen Druckluft gebremst sein


    Angabeb meines wissens falls was falsch ist korrigiert mich bitte !


    Aber solange der Anhänger mit Ladung nicht sehr viel mehr wiegt als dein Gt würde das gehen (Meiner Meinung ) !
    evt. Auflaufdeichsel Montieren ???


    MfG
    Marcel

    Wer Fendt fährt, führt !


    Fendt Fix 2 18 Ps Baujahr 1963-----Neu-----
    Fendt F 230 GT 30 Ps Baujahr 1966
    Fendt 103 S 50 Ps Baujahr 1978
    Fendt 103 LS 52 PS Baujahr 1979
    Fendt 308 LSA 78 Ps Baujahr 1986
    Fendt 309 LSA 86 Ps Baujahr 1984
    Fendt 612 LSA 125 Ps Baujahr 1984
    Fendt 612 LSA 135 Ps Baujahr 1985
    Fendt 514 C 145 Ps Baujahr 1995
    Unimog U 1000 100 Ps Baujahr 1977


    Ohne Bauern keie Zukunft :thumbup:

  • Hallo,


    @Marcel...da muß man den Gesetzestext genau lesen...das mit den ungebremsten Anhängern gilt für Einachsige Anhänger oder für 2 Achsige wenn deren Achsabstand weniger als 1 Meter beträgt! ;) Was die Auflaufbremsen betrifft so findest du dies hier im Forum oder im §41 der StvZo...das kommt u.a. auch drauf an ob die Bremse auf alle Achsen wirkt oder nicht was die zul. Höchstgeschwindigkeit betrifft!


    Was den betreffenden Anhänger hier jetzt betrifft so ist dieser als gebremst anzusehen das es für diese Bremsen einen Bestandschutz gibt! (Solange der Wagen eine Betriebserlaubnis hat bzw. ,falls vor Baujahr 1961, erkennbar fachgerecht hergestellt wurde also z.B. ein Typenschild einer Anhängerfirma etc. besitzt..)
    Wenn sich die Bremse also vom Schlepper aus, über ein Zugseil, bedienen läßt ist das so erstmal in Ordnung! Und wenn die Bremsen dann noch so gut wie Beschrieben funktionieren paßt das schon.


    Gefährlich wird es halt immer dann, egal bei welchen Bremsen, wenn der Untergrund rutschig wird...aber das ist etwas was man als Schlepperfahrer einfach lernen muß, also diese möglichen Gefahrensituationen zu erkennen.


    Wieviel Tonnen du da genau dranhängen kannst ...nun..einen Auflaufgebremsten 8 Tonnen Wagen (beladen) würde ich nicht unbedingt dranhängen wenn ich mit dem Gespann im Wald, auf bergigen Wegen, unterwegs wäre..einfach aus dem Grund das Bremsen auch versagen können. Bei deinem Wagen, also so bis 3 Tonnen Gewicht, hätte ich jetzt weniger Bedenken, jedoch ist Vorsicht immer angesagt. ;)


    Gruß Uli

  • Hallo zusammen,


    Als erstes möchte ich mich für die Beiträge bedanken. Ja Typenschild ist so ne Sache. Ich habe den Anhänger von einen Fußball Kollegen bekommen dessen Vater mit dem "Wagner" aus dem Dorf diesen Anhänger gebaut hat. Ich weiß nicht wie alt der ist aber ich denke auf jeden Fall über 50 Jahre da sich mein Fußball Kollege nicht mehr daran erinnern kann und er ist 53. Der Anhänger hat als gebremste Achse vorne eine Hinterachse von einem heckbetrieben Auto ich denke mal Opel. Daß ich mit dem Anhänger nicht normgerecht unterwegs bin ist mir jetzt klar ich denke jedoch wenn man vorsichtig ist müsste die Bremse welche ich über eine Kette vom Traktor aus ziehen kann ok sein. Ich werde mich aber auf die Suche nach einen einachsigen auflaufgebremsten Anhänger machen wenn einer ein Grundgestell hat bitte schreiben. GRUSS aus eckersdorf.