Beiträge von FendtRDietz

    ich bin Eigentümer eines Oldtimer Schleppers Fendt F 12 HL, Baujahr 1956. Den Traktor habe ich gekauft mit der Bereifung, vorne 5.00-15 AS und hinten 10-28 AS. Jedoch in dem Kfz-Brief I Nr. 8265880 ist die Bereifung eingetragen vorne 4.00-15 AS und hinten 7-30 AS. Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist vom 24.Oktober 1953 unter der Nr. 1178 durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, Nachtrag I. genehmigt.
    Ich habe beim Kraftfahrt-Bundesamt nach Nachträgen zur o.a. Betriebserlaubnis nachgefragt, um herauszufinden ob der vorgenannte Oldtimer Traktor F 12 HL auch mit der Bereifung vorne 5.00-12 und hinten -28 bzw. 9.5-28 gefahren werden kann. Das Bundesamt hat mir mitgeteilt, dass ich mich an die Fa. Fendt wenden muss. Diese hat mir bis heute kein Antwortschreiben übersandt.


    Falls keine Bereifung 9.5 o. 10-28 zugelassen wurde, müsste ich mir neue Felgen W 6 bzw. 7-30 zulegen, die jedoch teuer sind. Ein Felgen kostet ca. 350 EUR. Der Voreigentümer hat den Traktor mit 6 km Beschränkung gefahren. Damit war keine Zulassung erforderlich.
    Welche Erfahrungen habt Ihr in der Angelegenheit.