Na das mit der ABE für den Umgebauten Ladewagen wird sich Schon machen lassen
Den Eigenbau werd i schon irgendwie Loswerden - ich will mir ne,n kleinen Einachser Kipper kaufen
Beiträge von Oberbayer
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Hallo Uli
Danke für die Antwort - den vor 1960 gebauten Wagen darf ich dann nicht mehr auf Öffentlichen Straßen benutzen da er zwar Verkehrssicher ist aber kein Typenschild besitzt da er eben ein Eigenbau ist
Beim Umgebauten Ladewagen meinst du mit Sachverständigen wohl jemanden von TÜV oder Dekra oder ????
Werd aber mal beim Vorbesitzer nachfragen wegen der ABEDanke für deine Hilfreiche Antwort
Gruß aus Oberbayern -
Hallo ich bin Neu hier und hab eine Frage wegen der Betriebserlaubnis für meine Anhänger.
Der eine ist vor 1960 Gebaut worden und hat Nummernschild ( Grün ) und Beleuchtung ( Alles neu ) Ich hab hier Gelesen das ich den auch Weiterhin auf Öffentlichen Straßen nutzen darf
der andere Anhänger ist ein Ehemaliger Ladewagen beim dem das Pickup entfernt wurde ( Hat auch Grünes Nummernschild - Nummer ist vom Traktor und neue Lichter ) darf ich diesen Anhänger weiterhin auf Öffentlichen Straßen nutzen
Hab keine Papiere für den Hänger
PS: hab zwar keinen Fendt Bulldog aber ich hoffe das das kein Problem ist
Gruß aus Oberbayern