Beiträge von uli0601

    Hallo Rudi,


    wie schon merfach erwähnt beträgt die Steuer für ein KFZ H Kennzeichen 192 Euro paschaul egal um welches KFZ (nicht Motorrad)
    es sich handelt.


    Da die normale Besteuerung nach zul. Gesamtgewicht (z.B. Zugmaschinen) geht gibt es eine Grenze bis zu der die Pauschalsteuer von den Kosten her Sinn macht.
    In meinem Falle wäre ich mit dem H günstiger dran! (210 zu 192 Euro).
    Vielleicht mach ich es noch irgendwann.
    Bei Nils Farmer 5 S wäre der Unterschied noch größer!


    Es ist immer eine Verhandlungssache mit der Versicherung welchen Tarif
    man bekommt. Wobei "Werkverkehr" nicht unbedingt die günstigste Variante sein muß! Hier heißt es auf jeden Fall nachfragen und evtl. dann sogar die Versicherung wechseln.(Auch bei Landwirtschaft)
    Meinen Anhänger habe ich trotz schwarzen Kennzeichen als "Landwirtschaftlicher Anhänger" versichert bekommen. Beim Schlepper ging dies jedoch bei meiner Versicherung nicht deshalb die Variante Werkverkehr.


    Gruß Uli

    Hallo Rudi,


    du wirfts hier einiges durcheinander ums mal milde auszudrücken!


    1. Es gibt keine unterschiedlichen Steuersätze für Traktoren bzw. deren Anhänger was deren Einsatz betrifft.


    Die kosten bei Schwarzen Kennzeichen (Kein H) immer das gleiche egal was Du damit machst!


    2.Was meinst Du genau mit "steuerlich als Oldtimer(Schwarze Nummer)?


    Es gibt hier nur die normale Zulassung mit Schwarzem Kennzeichen oder die Zulassung als Schwarzes Kennzeichen mit H.
    Es gibt zudem bei Schwarzem Kennzeichen keine verschiedenen Steuersätze für "Oldtimer" und "Normale" Fahrzeuge, dies geht immer nach dem zul. Gesamtgewicht!. Ich rede hier von unseren Traktoren und den Anhängern. Es gibt natürlich bei LKW noch eine Einstufung nach den Schadstoffklassen!
    Ausnahme siehe H-Kennzeichen.


    Eine H-Zulassung erlaubt allerdings Gewerblichen Einsatz nicht mehr!


    3. Selbstverständlich mußt du die Gesetzlichen Regeln einhalten um "Gewerblichen Güterverkehr" durchzuführen, dies hat aber nichts mit dem Steuersatz für das jeweilige Kraftfahrzeug/Anhänger zu tun.


    4. Deine genannten Einschränkungen betreffen weitgehenst die rote 07er Nummer! Hier Vorsicht! Auch Feld und Flurwege fallen unter "Öffentlicher Straßenverkehr".


    5.Gerade Versicherungtechnisch spielt es durchaus eine Rolle was Du mit Deinem Fahrzeug machst! Wie schon oben erwähnt läuft meiner
    unter "Werkverkehr". Ich darf damit keine Transporte für andere ausführen bzw. sind solche Transporte nicht Versichert d.h. im Schadensfalle könnte mich die Versicherung in Regress nehmen.



    Gruß Uli

    Halo F 12,


    jetzt kommt Licht in die Sache! Gibt es echt die Möglichkeit einen Schlepper so zu Versichern das er nicht mehr arbeiten darf also ich meine mit schwarzem Kennzeichen? (normal oder mit H)
    Also kein Anhänger etc......nur zum spazierenfahren!


    Was bringt das denn? Dies wäre doch dann ein klassischer Fall für ein rotes 07er Kennzeichen.


    Also nichts für ungut ;)


    mfg Uli


    P.S. Bei uns hats gerade kräftig angefangen zu schneien.. :D

    Hallo F 12,


    hast Du dies im Deutzforum gelesen?http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=12633


    Wenn Du gewerbliche Arbeiten meinst hast Du Recht ansonsten kann
    man mit seinem H-Schlepper machen was man will!(Warum schreibst Du
    einmal das der Trecker nicht mehr arbeiten dürfte und dann in der nächsten Zeile das doch keine Einschränkungen bestehen ?( )
    Es ist selbstverständlich eine Frage was man mit seiner Versicherung ausmacht, meiner läuft z.B. unter Werksverkehr(ohne H) d.h. ich darf nur für mich selbst Transporte ausführen jedoch nicht für andere damit habe ich einen günstigeren Tarif. Aber das würde mit H eh nicht anders gehen.


    Uli

    Hallo,


    welche Nutzungseinschränkungen bestehen denn mit H-Zulassung?


    Soweit ich weiß nämlich praktisch keine. Oder irre ich da?
    Das Fahrzeug muß sich im Originalzustand bzw. im restaurierten Originalzustand befinden.


    In der Regel bekommt man dann sein H-Kenzeichen mit einer Pauschalsteuer von 191 Euro?.


    Man muß in Zukunft jedoch verstärkt darauf achten das sich das Fahrzeug auch weiterhin in einem Zustand befindet der das H-Kennzeichen rechtfertigt. Da wird es in Zukunft bei manchen Oldtimer allerdings Schwierigkeiten geben da relativ viele Fahrzeuge ein H bekommen haben die Besitzer aber nicht weiter auf den Erhaltungszustand geachtet haben (z.B. Alltagsautos). Diesen Fahrzeugen kann dann durchaus das H wieder aberkannt werden. Vorallem beim Schlepper der auch mal noch Arbeiten muß heißt es dann schon Obacht geben das er einigermaßen erhalten bleibt.


    Uli


    P.S. oder meint Ihr mit Oldtimer Zulassung die roten 07 er Nummern?
    die sind allerdings für einen Schlepper der einigermaßen normal bewegt werden soll völlig ungeignet.


    Ich zahl für meinen 3 S ca. 210 euro Steuern.

    Hallo,


    wahrscheinlich kommt es dann auch noch drauf an mit welchen Passungstoleranzen die jeweilige Kupplung mit Welle damals montiert wurde. Auf jeden Fall tut es der Kupplung mit Sicherheit nicht gut wenn
    mann bei, versehentlich, noch eingelegten Gang die Fahrkupplung schnell kommen läßt. Genau dies ist mir vor kurzem mal passiert, da dacht ich dann im ersten Moment "Jetzt ist was kaputt gegangen" so einen "Rumbser" hat es da gegeben.


    Uli

    Hallo,


    sind die 10000 Betriebsstunden für alle Turbomatikschlepper ein Richtwert? Ist der Verschleiß dieser Verzahnung Bedienungsabhängig oder geht die so oder so irgendwann kaputt?


    Danke schon mal


    Gruß Uli


    P.S. Finde jetzt im Fendt Buch keine Angaben aber ist im 5 S auch der 3Liter (D208/4) Vierzylinder drin?

    Hallo F 12,


    Super, da hast auf jeden Fall schon mal geübt wenn es Euch dann doch mal einen halben Meter hinhaut! :D


    Aber der Gt ist von der Gewichtsverteilung her gesehen eigentlich ein idealer Frontladerschlepper, der hat mit einem halben Meter wahrscheinlich auch kein Problem, oder?


    Viel Spaß noch


    Uli

    Hallo Sepp,


    bevor Du bei Fendt anfrägts würde ich mal beim TÜV fragen ob die Reifengröße nicht schon im Datenbetand vom TÜV aufgeführt ist!


    Bei meinem Nachbarn war das so, da waren die Reifengrößen bereits im Bestand vorhanden, ein Anfrage bei Fendt, die u.U. Geld kostet, war damit nicht notwendig!


    mfg Uli

    Hallo,


    die "schmale" Schaufel war bis jetzt der Grund warum ich es noch nie probiert habe, da man ja den Schnee dadurch festfährt. Aber wie gesagt es funktioniert überraschend gut da die Schaufel bei richtiger
    Winkelanstellung selbst den festgefahrenen Schnee wegräumt.


    Uli

    Hallo Raf,


    gibt es eigentlich ein Bild auf dem Dein Favorit 3 neben Favorit 824 zu sehen ist? Also nur mal um den Größenunterschied der beiden Schlepper zu zeigen.


    Gruß Uli

    Schluck...... 8o,


    34" vorne, was hat der Schlepper dann hinten für Reifen drauf?


    Solche Geräte habe ich bei uns in Franken noch nicht gesehen!


    Grüße nach Belgien :)


    Uli

    Hallo F 12,


    Warum?


    Fendt ist Fendt, mich interessiert es z.B. schon was mit den Geräteträgern hier in diesem Forum am Laufen ist. ;)


    Uli
    P.S. Ich weiß selbstverständich das es auch noch andere Hersteller
    von Geräteträgern gab, mein Nachbar hat z.B. eine alten Eicher in seiner Scheune stehen, aber dafür gibt es doch schon die Ecke Fremdfabrikate.

    Hallo,


    schön das das Thema Öle angesprochen worden ist.


    Habe mir ein Reparaturhandbuch besorgt und darin gelesen das sich im Hydrauliköltank ein Saugfilter für das Hydrauliköl befindet!


    Dieser sollte auch regelmäßig gereinigt/gewechselt werden.


    Frage: Ist das ein wiederverwendbarer Filter?


    Da man für einen Wechsel/Reinigung wahrscheinlich das komplette Öl
    ablassen muß macht dann eine Spülung dieses Tanks einen Sinn?


    Danke schon mal


    Uli

    Hallo Peter,


    Wald und Forstwege fallen auch unter den Bereich "Öffentlicher
    Straßenverkehr"! Diese Wege darfts du damit nicht mit dem abgemeldeten Schlepper befahren.


    Schau Dir zudem mal das Bundeswaldgesetz an.
    (Gesetze im Internet)
    § 14 sagt z.B. das Wald jederman zugänglich ist. Dies gilt auch für Privatwälder!


    Auch der Privatwald ist damit Öffentlich! Dies ist also etwas anders als ein Privatgrundstück das nicht jeder einfach so Betreten darf. Auf einem Privatgrundstück kann ein abgemeldeter Schlepper jederzeit als
    "Hofschlepper" betrieben werden.



    mfg Uli


    P.S. Warum versucht Du nicht den Schlepper als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" laufen zu lassen. Da steht im Deutzforum einiges dazu drin.

    Hallo,


    wahrscheinlich hat es etwas mit dem Abgas zu tun, mir fällt gerade ein das ein Bekannter vor einiger Zeit "Zwitschergeräusche" bei seinem Hannomag Al 28 gehabt hat. Diese traten verstärkt nur unter Belastung auf. Wir sind dann auf eine leicht defekte Dichtung vom Krümmer zum Auspuff gestoßen.


    Uli