Hallo Fendtgemeinde
ich besistze einen Farmer 102s FL135
leider finde ich keine angaben über die zul. Anhägelast
vielleicht kann mir jemand hier aus dem Forum helfen
viele grüße uwe 01
Hallo Fendtgemeinde
ich besistze einen Farmer 102s FL135
leider finde ich keine angaben über die zul. Anhägelast
vielleicht kann mir jemand hier aus dem Forum helfen
viele grüße uwe 01
Hallo,
Anhängelast steht bei fast keinem Schlepper drin, aber da du bestimmt keine Druckluftanlage hast begrenzen 2 auflaufgebremste Anhänger mit je 8 Tonnen die Anhängelast auf 16 Tonnen.Aber das reicht auch .
Hallo,
und u.U. kann auch die vorhandene Fahrerlaubnisklasse eine Rolle spielen..
Gruß Uli
und u.U. kann auch die vorhandene Fahrerlaubnisklasse eine Rolle spielen..
richtig, und wie angemeldet mit grünem oder schwarzem Kenzeichen.
Grüße aus dem Schwabenland
Peter
Hallo,
in dem angefügten Auszug sind die Anhängelasten aufgeführt.
Grüße aus Hessen
Jochen
und wieviel darf ich an meinen 270P mit Druckluftanlage anhängen 40 Tonnen oder hab ich die Liste falsch verstanden ?
Hallo,
wenn von 40000kg das Eigengewicht vom Traktor abgezogen wird, das ist
die Anhängelast. Also der Traktor z.B. 4000kg dann kannst du 36000kg
anhängen bei Anhängern mit durchgehender Bremse. Das ist unrealistisch denn
der Traktor ist damit überfordert.
Grüße aus Hessen
Jochen
wenn von 40000kg das Eigengewicht vom Traktor abgezogen wird, das ist
die Anhängelast. Also der Traktor z.B. 4000kg dann kannst du 36000kg
anhängen bei Anhängern mit durchgehender Bremse. Das ist unrealistisch denn
der Traktor ist damit überfordert.
muß ich das bei Anhängern mit Druckluftbremse abziehen?
Ich geb Dir volkommen Recht das ist zu viel aber laut Gesetz möglich, mit dem Unimog geht das doch auch und keiner macht sich einen
Kopf deswegen.
Gruß
Peter
Hallo,
...das mit den Achslasten und dem zul. Gesamtgewicht ist im §34 StvZo geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html
Im wesentlichen heißt das das ein Zug, also ein KFZ mit Anhänger oder Anhängern max. 40 Tonnen wiegen darf. So wie ich das verstehe würde also im Falle einer Überprüfung folgendes geschehen:
Es würden also einmal die einzelnen, tatsächlich vorhandenen, Achslasten ermittelt und mit den zulässigen verglichen und dann zudem das tatsächlich vorhandene Gesamtgewicht des Zuges ermittelt und mit dem zulässigen verglichen.
D.h. man sollte u.a. wissen wie schwer den das Zugfahrzeug tatsächlich ist, wie schwer die Anhänger, vom Eigengewicht her, sind daraus ergiebt sich dann was zugeladen werden darf um zum einen die Zul. Achslasten und zudem das zulässige Gesamtgewicht des Zuges einhalten zu können.
Gruß Uli
P.s. wichtig ist auch zu wissen das N U R hinter Z U G M A S C H I N E N zwei Anhänger mitgeführt werden dürfen! Es ist also im Falle des Unimogs entscheidend welche Fahrzeugart da in den Papieren steht. Läuft der als LKW ist nur ein Anhänger zulässig wenn ich die Gesetzte richtig verstehe. Zum anderen dürfte beim Unimog zudem die Anhängelast begrenzt sein..
Hallo @ Uli,
du hast Recht. In der Zeit wo ich noch beim Lohner war hatten wir auch Unimogs und da war tatsächlich in den Papieren die Anhängelast eingetragen, in unseren zum Beispiel 22000 kg.
Bei uns sieht man aber desöfteren auch LKW s die mit 2 Anhängern unterwegs sind.Aber scheinbar sind diese dann auch wohl als Zugmaschine angemeldet.
P.s. wichtig ist auch zu wissen das N U R hinter Z U G M A S C H I N E N zwei Anhänger mitgeführt werden dürfen!
Stimmt nich ganz, Schausteller dürfen das auch.
Hallo, @ Fendt Trucker
und die Schausteller haben ihre LKW s und Unimogs auch als Zugmaschine zugelassen!
Du verwechselst das mit dem ,das Schausteller auch mit nicht zugelassenen Anhängern fahren dürfen aber nur bis 25 km/h wie in der LoF.
Hallo,
geregelt ist das ganze im §32a StvZo..
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32a.html
Gruß Uli
Du verwechselst das mit dem ,das Schausteller auch mit nicht zugelassenen Anhängern fahren dürfen aber nur bis 25 km/h wie in der LoF.
hast Recht, auf eine Sattelplatte kann ich auch eine Balastpritsche setzen, ohne Aufliger ist es ja eine Zugmaschine
und somit kann ich an einer Sattelzugmaschine 2 Anhänger mitführen, und mit zugelassenen sogar auf die Autobahn damit.
Gruß
Peter
Hallo,
das sollte, theoretisch, gehen. Allerdings werden die wenigsten Sattelzugmaschinen ein entsprechendes Zugmaul haben..oder? Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt übrigens (Stvo §18/2), auch auf Autobahnen, für Zugmaschinen mit 2 Anhängern 60 Km/h...
Gruß Uli
Allerdings werden die wenigsten Sattelzugmaschinen ein entsprechendes Zugmaul haben..oder? Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt übrigens (Stvo §18/2), auch auf Autobahnen, für Zugmaschinen mit 2 Anhängern 60 Km/h...
Stimmt haben fast nur Zugmaschinen die im Schwertransport eingesetzt werden, oder bei Baufirmen.
Bin mal Schwertransporter gefahren,war ne schöne Zeit aber halt nur Nachts fahren.
ps. über 78Tonnen ist auch nur 60 Kmh angesagt wenn ichs noch richtig weis.
Hallo @ Fendt Trucker,
dann waren wir ja mal Kollegen, habe die letzten Jahre auch vorm Bett gesessen, aus dem Fenster geguckt und am Rad gedreht. Man kam viel rum und man musste schon aufpassen das man nicht als Landstreicher verhaftet wird, haha