Moin
Wie gesagt gibt es dazu nur noch Bestandsschutz der mit dem Verkauf des Fahrzeugs erlischt.
Gruß Tim
Moin
Wie gesagt gibt es dazu nur noch Bestandsschutz der mit dem Verkauf des Fahrzeugs erlischt.
Gruß Tim
Moin
Wie gesagt gibt es dazu nur noch Bestandsschutz der mit dem Verkauf des Fahrzeugs erlischt.
Gruß Tim
Wo genau steht denn das? Ich würde mich über eine Rechtsgrundlage freuen. Ich kenne es nämlich anders.
Was Tim erzählt ist völliger Quatsch!
Nicht erlischt bei Verkauf oder Ähnlichem. Eine Betriebserlaubnis ist Fahrzeug bezogen und nicht anders. Da er hat mal wieder etwas falsch gelesen oder verstanden.
Gruß
Lars
Was Tim erzählt ist völliger Quatsch!
Nicht erlischt bei Verkauf oder Ähnlichem. Eine Betriebserlaubnis ist Fahrzeug bezogen und nicht anders. Da er hat mal wieder etwas falsch gelesen oder verstanden.
Gruß
Lars
Sind deine Schlepper denn überhaupt auf 6 Km/h gedrosselt und diese max. Höchstgeschwindigkeit ist auch im Brief eingetragen?
Mfg
Ich glaube zu diesem Thema wird es ewig andere Meinungen geben und auch Streitereien.
Mein Versuch mich mal schlau zu machen lief auch gegen die Wand, vielleicht noch der sicherste Weg, mal die DEKRAer oder TÜVler fragen.
Im Landtreff, hier der Link http://www.landtreff.de/kennze…cht-anhaenger-t96830.html
steht auch etwas zu diesem Thema Altfahrzeuge / Bestandsschutz etc.
Wer weiß was es dazu auch noch für Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländer gibt, ich denke da nur an grüne Kennzeichen.
Was hier schön wäre, eine eindeutiger Gesetzestext
moin. Hab da auch ne Meinung. Der Schlepper muss gesperrt sein, sonst gibts das sechs km/h Schild nicht. Muss vom TÜV abgenommen sein. Dann aber solange wie erwünscht. Habe mich mit jemandem unterhalten der die Boot bei uns zieht. Mfg. Km
Schriftlich habe ich es nicht.
Hi,
heute fährt noch viel mit 6kmh spazieren, vermutlich nicht einmal die hälfte zulässig.
Bei jedem Fahrzeug wurde ermittelt, welcher Gang maximal gefahren werden kann um bei voller Motordrehzahl die 6kmh nicht zu überschreiten.
Dann wurde eine mechanische Sperre am Getriebe / Schaltkulisse eingebaut, welche die Verwendung der höheren Gänge ausschoss. Diese Sperre wurde entweder verschweißt oder verschraubt und mittels Plombe gesichert.
Die Dekra/Tüv etc. hat diesen Spaß dann abgenommen und ein Gutachten darüber erstellt, in diesem wurde u.a. die Ausführung der Sperre vermerkt und die ermittelte Höchstgeschwindigkeit im Fahrversuch. Das Gutachten ist eigentlich die Betriebserlaubnis, weitere Papiere wie Schein/Brief gab es somit nicht mehr. Letztere sind ja Papiere für die Zulassung - und wir reden von Zulassungsfreiheit.
Bei meinem 114er wurde z.B. ermittelt, dass maximal im 3V gefahren werden kann und hier bei Vollgas maximal 4,x km/h erzielt werden, die "große Gruppe" musste ganz gesperrt werden (4V war bereits zu schnell). Der Gruppenhebel hat dazu ein Eisen angebruzzelt bekommen welches am Getriebegehäuse verschraubt war und dies mittels o.g. Plombe vom Tüvler "besiegelt" wurde.
Im Gutachten ist dann zusätzlich noch die Anbringung des 6 km/h Schildes und die Anbringung des Namen u. Anschrift des Eigentümers am Schlepper vorgeschrieben. Beleuchtungsanlage muss für die Teilnahme im Straßenverkehr immer noch ausreichend und funktionsfähig sein.
Wurde "manipuliert" um die höheren Gänge nutzen zu können, war der ganze Spaß hinfällig.
Bin mir nicht sicher, glaube aber mit seiner Haftpflicht/Betriebshaftpflicht musste (sollte) man den Spaß auch noch abklären.
Eine Rechtsgrundlage kann ich leider nicht angeben, soweit ich weiß sind durch Änderungen der StvZo diese Fahrzeuge aber grds. nicht mehr angedacht und nur noch Altlasten welche den o.g. Spielregeln noch entsprechen haben Bestandsschutz.
moin Fendtman. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat...........! Klasse beschrieben. Eigentlich auch logisch soweit. Mfg. Km
Moin
Da hat Lars recht, die Betrieberlaubnis bleibt beim Fahrzeug,Tim.
Ob man das Ding nach dem Kauf versichert bekommt, ist ne andere Frage...Da siehts duster aus...Tüv und Versicherung nimmt solche Umschreibungen von Treckern nicht mehr vor.....vorbei die Zeit.
Eine Rechtsgrundlage kann ich leider nicht angeben, soweit ich weiß sind durch Änderungen der StvZo diese Fahrzeuge aber grds. nicht mehr angedacht und nur noch Altlasten welche den o.g. Spielregeln noch entsprechen haben Bestandsschutz.
Ja, so kenne ich es auch!
Das sich durch Verkauf etwas ändert, hätte mich sehr gewundert. Wenn man natürlich "entdrosselt" ist das etwas anderes.
Moin
Gut dann hab ich das falsch verstanden, aber das Ergebnis bleibt gleich.
Gruß Tim
Sind deine Schlepper denn überhaupt auf 6 Km/h gedrosselt und diese max. Höchstgeschwindigkeit ist auch im Brief eingetragen?
Mfg
Fahrzeuge mit 6 km/h gaben keine Zulassungsbescheinigung. Fahrzeugbrief gibt es nicht mehr, schau mal rein.
Gruß
Wenn ich mir hier die ganzen Kommentare zur BE, Zulassung und möglichen Bestandsschutz durchlese,
drifte ich ab.
Geht es einem Rentenantragsteller nicht auch schon so ,
bis da alles geklärt ist ist seine Betriebserlaubnis auch erloschen .
ZitatFahrzeuge mit 6 km/h gaben keine Zulassungsbescheinigung
Aber eben Gutachten/Betriebserlaubnis ... und hast du dieses für dein Schlepper??? oder einfach nur 6kmh Schild drauf und "los"....
Hallo,
der Winterschlaf von meinem Farmer hat sich doch noch etwas nach hinten verschoben. Also habe ich heute noch den Garten meiner Großelter gepflügt. Danach habe ich ihn gewaschen,abgeschmiert,vollgetankt und den Luftdruck in den Reifen etwas erhöht und ins Winterquartier gefahren.
MfG Felix
super Felix. Bei dir passiert ja noch was sinnvolles an so einem grauen Tag. Schön anzusehen. Mfg. Km
super Felix. Bei dir passiert ja noch was sinnvolles an so einem grauen Tag. Schön anzusehen. Mfg. Km
Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen, weiter so
Gruß
Andreas
Hallo,
so grau war der Tag auch nicht zwischendurch kam sogar die Sonne raus
MfG Felix