Hallo an Alle,
da mich das Thema schon länger beschäftigt und einen schön hergerichteten Anhänger von 1950 besitze, hab ich mich, auch nach der schönen Diskussion hier im Forum, mal erkundigt.
Da ab 1. März 2007 die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Kraft getreten ist, wurden viele §§ der STVZO aufgehoben , unter anderem der wichtige:
§§ 72 Abs. 2
§ 18 Abs. 3 (Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge)
gilt für Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
erst von einem vom Bundesminister für Verkehr zu bestimmenden Tage an.
ist so einigen der Gedanken gekommen, dass es jetzt nicht mehr legal ist, wenn man mit seinem alten Anhänger unterwegs ist.
Stutzig machte mich vor kurzem der Bericht des Bundestagsabgeordneten Karl Holmeier, dass es doch wieder erlaubt sei.
Siehe http://www.holmeier.de/Pressem…aubnis_Anh%C3%A4nger.html
Ich habe mich dazu an den Bayrischen Bauern-Verband gewandt, und die an das Bundesministerium für Verkehr, soweit ich das aus meiner E-Mail erkennen kann. Ich gib hier mal grob die Mail wieder, da ich mir nicht sicher bin, ob des rechtlich in Ordnung ist, wenn ich die einfach rein kopiere.
Der §§ 72 Abs. 2 zu § 18 Abs. 3 wurde einfach vergessen in der neuen FZV aufzunehmen. Das ist zuerst dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aufgefallen.
Kurzum, der §§ 72 Abs. 2 zu § 18 Abs. 3 ist in § 50 Abs. 1 FZV mit enthalten, auch wenn des nicht explizit drin steht. Hier gilt die Besitzstandswahrung. Einzige Einschränkung der Anhänger muss vor dem 01.03.2007 erstmals in Verkehr gekommen sein (Dann gilt diese alte Regelung)
Das heißt,
- zulassungsfreie Anhänger (Anhänger bis 25km/h, grünes Kennzeichen) vor dem 1. Juli 1961 brauchen keine Betriebserlaubnis
- alle Anhänger nach dem 1. Juli 1961 brauchen eine Betriebserlaubnis
Wenn einem die Polizei anhält, die davon nichts wissen, da es explizit nicht drinsteht, einfach auf die Auskunft des BMVBS berufen.
Leider ist vorerst keine Gesetzesanpassung geplant.
Ich hoffe, dass ich jetzt viele erleichtern konnte, die noch mit ihren alten Anhänger unterwegs sind.