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  6. Prospekte

Kugelkopf auf der Ackerschiene

  • Fendt-Hans
  • April 15, 2011 at 12:47 PM
1st Official Post
  • Fendt-Hans
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    • April 15, 2011 at 12:47 PM
    • #1

    Hallo,

    Wie ist das den so mit dem Kugelkopf auf der Ackerschiene?

    Ist das zulässig oder nicht?

    Gibt es da noch andere Möglichkeiten als auf der Ackerschiene?

    Grüße Fendt-Hans

  • Bauwagen
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    • April 15, 2011 at 12:58 PM
    • #2

    doch, das ist schon Zulässig meiner Meinung nach.
    Andere Möglichkeiten gibt es immer ;)
    nur sehr umständlich und eben unpraktisch wenn du mit der Hydraulik noch arbeiten willst.
    Du könntest zum Beispiel ein Gestell unten am Getriebeblock festschrauben.

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.

    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • uli0601
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    • April 15, 2011 at 7:49 PM
    • #3

    Hallo,

    das ist jetzt nicht so einfach.
    §43 StVZO schreibt eine u.A. eine sichere, nach dem Stand der Technik,Verbindung vor.
    Das Problem an der Ackerschiene, auch Anhängeschiene, genannt ist folgendes: Die meisten Hydraulikanlagen können nur Hubkräfte erzeugen jedoch keine Kräfte welche die Ackerschiene nach unten drücken können. D.h. man kann die Ackerschiene z.B. problemlos von hand anheben. Genau dieses kann auch passieren wenn ein Anhänger an selbiger, über einen Kugelkopf, befestigt wird. Es könnte also, unter bestimmten Betriebsbedinungen, dazu kommen das der Anhänger die Ackerschiene aushebt. (Unsicherer Betriebszustand). Im Deutzforum habe ich diverse Lösungen gesehen mit welchen die Ackerschiene fixiert wurde.
    Ich selbst fahre auch mit Kugelkopf auf der Schiene. Durch sachgemäse Beladung des Anhängers, also mit zul. Stützlast auf der Kupplung, kann man das Ausheben der Schiene durchaus vermeiden. Im Deutzforum wurde aber schon berichtet das solche Kugelköpfe von Ordnungshütern bemängelt und angezeigt wurden.
    Selbstgebaute feste Anhängevorrichtungen sind in jedem Falle eintragungspflichtig.
    Im Deutzforum kann man sich einige solcher selbstgebauten Vorrichtungen anschauen.
    Zu den Dreipunktaufhängungen an Schleppern ist auch noch zu sagen das dort oft die Möglichkeit vorhanden ist die Hubstreben ann festen Punkten anzuhängen.

    Im Deutzforum trifft man auch auf die Ansicht das Kugelköpfe an Ackerschienen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Dies kann ich jedoch nicht so sehen da es durchaus Landwirtschaftliche Anhängegeräte gab die über die Ackerschiene gezogen werden mußten. (Heuwender , Schwader et.c)

    Gruß Uli

    Edited 3 times, last by uli0601 (April 15, 2011 at 8:07 PM).

  • Bauwagen
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    • April 15, 2011 at 9:06 PM
    • #4

    ja, aber du hast ein detail vergessen, ulli:
    diese Geräte, unter anderem auch die Heuma hatten oder haben eine Gabel zum einhängen an der Ackerschiene und dann nen bolzen durch, dafür brauch man keinen Kugelkopf!

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
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    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.

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  • uli0601
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    • April 15, 2011 at 9:26 PM
    • #5

    Hallo,

    da hast Du natürlich Recht. Diese Geräte mußten dann auch an einer drehbaren Ackerschiene eingehängt werden. Der Kugelkopf kann jedoch nur an einer Verdrehgesicherten Schiene montiert werden. ;)
    Und man hat natürlich auch keine technischen Veränderungen am Schlepper durchgeführt wenn man z.b. so einen Heuwender angehängt hat. Montiert man jedoch einen Kugelkopf an die Schiene ist das eigentlich schon eine technische Veränderung welche dann u.U. eintragungspflichtig sein kann.
    Ich werd da mal mit einem TÜV Sachverständigen drüber reden...
    Prinzipiell geht es darum ob man über das Dreipunktgestänge, in Verbindung mit Ackerschiene und Kugelkopf, einen Einachsanhänger, evtl. sogar Zweiachsanhänger, ziehen darf. Ich denke das darf man wenn die Schiene fixiert ist, so das die nach keiner Richtung ausweichen kann. Die Belastungen durch die Zugdeichsel sind mit Sicherheit nicht höher als die Belastungen, die auftreten wenn z.b. schwere Anbaugeräte (Pflüge etc.) angebaut sind.

    Gruß Uli

  • Farmer 104S
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    • April 15, 2011 at 10:12 PM
    • #6

    Halt...!
    Eine Heuma, HD-Presse etc. ist alles angehängtes Arbeitsgerät deklariert und fällt nicht unter die Kategorie "Anhänger".

    Das Hubwerk von Traktoren ist dafür egdacht, Arbeitsgeräte anzuhängen - also auch HD-Pressen, Heuma etc.
    Anhänger gelten aber als Transportmittel (ist ja logisch, ist ja auch kein Arbeitsgerät) und dürfen somit laut StVZO generell nicht am Hubwerk befestigt werden.
    Baut man z.B. eine HD-Presse auf Kugelkopf um, so darf man den Kugelkopf in die Ackerschiene einschrauben und die Presse daran anbauen. Das ganze müsste in diesem Fall nicht mal vom TÜV abgesegnet werden, da es sich um ein angehängtes Arbeitsgerät handelt.
    Also alles nicht so einfach ....
    Ausserdem braucht man ein Stück Verlängerungskabel, sonst reicht das Standardkabel des Anhängers meist nicht bis an die Steckdose der Zugmaschine.

    Gruß
    Henning

    Quote

    Fendt fahren ist mehr als nur Trecker fahren. Es ist das Erleben von Leichtigkeit, sogar bei Schwerstarbeit.

  • F12
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    • April 15, 2011 at 10:49 PM
    • Official Post
    • #7

    Moin
    Sowit ich weiss,hat fast jeder Schlepper die Möglichkeit,das Hubgestänge mechanisch festzusetzen.Wenn fest,dann Kugel zulääsig,so der Tüv bei uns.

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

    • Next Official Post
  • GTRacer
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    • April 15, 2011 at 11:05 PM
    • #8

    Hallo,

    braucht die AHK ein Prüfzeichen???


    Danke

  • F12
    Moderator
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    • April 15, 2011 at 11:35 PM
    • Official Post
    • #9

    Moin
    Ja,auf den Kopf muss die Wellenlinie mit Nummer sein,sonst nicht zulässig im öffentlichen Verkehr,ohne Nummer nur eine Rangier-Kupplung.

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

    • Previous Official Post
  • Fendt Fahrer
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    • September 17, 2011 at 6:58 PM
    • #10

    Moin,
    Beim Letzten Tüv meinte der Prüfer zu mir das der Kugelkopf son der Ackerschiene abgebaut werden müsste weil das nicht erlaubt sei.

    mfg
    Dennis

  • 1E Fahrer
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    • September 18, 2011 at 6:22 PM
    • #11

    Hallo,
    bei uns beim Tüv, Dekra war ich , dder hat bei der Hu nichts zu dem Kugelkopf gesagt. Er hat die Prüfnummer gesehen an der Ackerschiene versucht zu wackeln, jedoch hat ich sie gesperrt ,so das sie weder hoch noch runter ging bzw auch nach links und rechts nichts ging.Und verdrehgesichert war sie auch.
    Ich denke also mal das es so geduldet wird zu fahren.
    Neulich auf einem Oldietreffen einen Bekannten getroffen, der hat sich einen Bock für den Kugelkopf gebaut diesen fest verschraubt und hat sich den beim Tüv eintragen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen


    1E Fahrer & Frau


    Farmer 309 LSA & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • Fendt-Hans
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    • September 19, 2011 at 10:31 PM
    • #12

    Hallo 1EFahrer,
    kannst du vielleicht ein Bild von dem Bock einstellen?
    Wäre ja mal interesseant zu sehen was der Tüv erlaubt.
    Grüße Fendt-Hans

  • Farmer 3sa Turbomatik
    Beginner
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    • September 19, 2011 at 11:50 PM
    • #13

    nabend zusammen.

    soweit ich weiß gibt es eine vorgeschriebene Höhe die ein Kugelkopf für einen Pkwanhänger haben muß. Die genaue Zahl habe ich jetzt nicht im Kopf aber ich glaube sie darf 40cm zwischen Oberkannte Asphalt und kugelkopf nicht unterschreiten. (Kann man genau bei Tüv/Dekra nachfragen). Der kopf muß starr sein und darf sich nicht in horizontaleler achse verdrehen, was ja auch Sinn macht um die Kuplung nicht auszuschlagen.

    Ergo: Ackerschiene darf sich nicht verdrehen.

    somit würde sich eine Dreipunktaufnahme anbieten, aber diese verhindert nicht das hochsclagen der Kugel.

    also warum nicht das Hchschlagen verhindern durch arretierung im Zugmaul?

    Könnte also so aussehen. Das dürfte der Tüvbeamte nichts zu beanstanden haben, da derKugelkopf starr hinter dem Schlepper hängt.

    MfG
    Christian

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  • uli0601
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    • September 20, 2011 at 7:43 AM
    • #14

    Hallo,

    eine zusätzliche am Schlepper vorhandene Zugeinrichtung, in diesem Falle der Kugelkopf, muß eingetragen werden.

    Solche "Konstruktionen" müßen jedoch normalerweise nachgerechnet werden, das nennt sich dann Festigkeitsnachweiß. Im Deutzforum sind mehrere solche, "eingetragene" Konstruktionen zu sehen. Ich werde mal den Link raussuchen und hier einstellen.

    Das "gefährliche" an der jetzt gezeigten Konstruktion ist die Tatsache das man den Stahlrahmen, z.b. beim unbeabsichtigten Betätigen der Hydraulik, stark unter Spannung setzten kann, meine Hydraulik würde diese Konstruktion schlichtweg zusammenfalten!!! Zudem muß der Stahlrahmen eine z.b. absinkende Hydraulik, was man dann jedoch nicht merkt, tragen was wiederum zu zus. Belastungen führt.

    Besser sind hier Konstruktionen welche z.B. an der Unterseite des Getriebes, also unabhängig vom Dreipunktgetänge, befestigt werden.

    Gruß Uli

    P.S. Da sind verscheidene Beiträge dazu im Deutzforum...einfach unter http://www.deutzforum.de/ die Suchbegriffe "Kugelkopf" "Ackerschiene" eingeben und oder im Bereich "TÜV" stöbern.. ;)

    Edited 2 times, last by uli0601 (September 20, 2011 at 7:59 AM).

  • 1E Fahrer
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    • September 20, 2011 at 10:26 AM
    • #15

    Hallo
    @ Fendt-Hans


    ich hoffe doch das ich den Schlepper dieses Jahr noch zu sehen bekomme, um ein paar Bilder machen zu können.
    Gestern war ich wieder zur Hu bei der Dekra einen Trecker prüfen zu lassen. Dies Mal ein anderer Prüfer noch nie dort gesehen, sah sich auch den Kugelkopf an , keine Frage dazu und hat auch nichts gesagt.Leider auch vergessen zu fragen ob Erlaubt oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen


    1E Fahrer & Frau


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  • Fendt 2 2D
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    • September 22, 2011 at 10:10 PM
    • #16

    Also wir fahren nie zu einem richtigen Tüv Prüfpunkt.Immer zu den Mobilen.Kugelkopf haben wir an der Ackerschiene schon immer drann,und nie hat einer was gesagt.Es ist auch verboten,eine Lenkhilfe am Lenkrad zu haben!!!(haben wir aber dran)Weill die lenkung nicht Hydro ist)Es kann sein,das bei einem Unfall,der Knüppel das Handgelenk oder etc zerschlagen wird.

  • 1E Fahrer
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    • September 23, 2011 at 5:52 AM
    • #17

    Hallo,
    ja mit der Lenkhilfe ohne Servo ist das sone Sache.
    Du brauchst keinen Unfall , es reicht schon wenn du einseitig eine Kante erwischt , zb ein Bordstein und das teil knallt dir einen wenn du es nicht richtig im Griff hast.Besonders mit Frontlader. Aber verzichten auf den Knauf wollte ich auch nicht.

    Mit freundlichen Grüßen


    1E Fahrer & Frau


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  • uli0601
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    • September 23, 2011 at 7:57 AM
    • #18

    Hallo,

    ja die Dinger können ganz schön weh tun...ich hab mal im Wald einen Schlag abgekriegt als ich mit dem Vorderrad gegen eine Wurzel gefahren bin...

    Gruß Uli

  • 1E Fahrer
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    • September 26, 2011 at 6:38 PM
    • #19

    Hallo,@ Fendt-Hans
    so hab ihn erwischt, hier das Bild
    So wie ich gezählt habe ist der Bock am Getriebe mit 10 Schrauben befestigt.Ich denke das soviele aber nicht nötig sind dafür.

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    • DSCF5009.JPG
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    Mit freundlichen Grüßen


    1E Fahrer & Frau


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  • Fendti
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    • September 27, 2011 at 12:49 PM
    • #20

    Servus beinander!

    War vor wenigen Tagen mit meinem GTS231 beim TÜV. Der Kugelkopf auf der Ackerschiene (mit Prüfzeichen) war kein Thema.
    Der Prüfer meinte, dass die Verdrehsicherheit über die Ackerschiene gegeben sei sowie die Feststellung des 3-Punktes am Heckrahmen mit Entkoppeln der Heckhydraulik aus seiner Sicht ausreichend wären. Die Eintragung im Schein wäre problemlos möglich.
    Sollte ich nicht eintragen lassen könnten mich die grünen Beamten beim TÜV vorfahren lassen und eine Eintagung verlangen.
    Gegen den Lenkradknauf hat er nichts gesagt. Laut Betriebsanleitung sowie Händlerpreisliste vom Okt. 1976 war der "Drehgriff am Lenkrad" (Sonderausstattung 111) für 16 DM (+ damalige Mwst und Händleraufschlag) ab Werk bestellbar ...

    Gruß!
    Fendti

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