Führerschein

  • Hallo,


    dankeschön an Euch! ;)


    Also was den Schlepper betrifft ist es von Bedeutung welche Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der fahren kann, für die notwendige Fahrerlaubnis, also nicht wie schnell man mit dem dann tatsächlich fährt!


    Wenn Ihr die Grüne bekommen könnt, spart Ihr Euch die KFZ Steuern, allerdings must Du/Ihr dann aber auch beachten das der Schlepper NUR für die Bewirtschaftung der 3 HA hergenommen werden darf, das ist eine erhebliche Einschränkung wenn man den Schlepper dann eigentlich auch noch für das Hobby hernehmen will, meiner Meinung nach. Also einfach nur rumfahren etc. etc ist dann schnell die sog. Mißbräuchliche Verwendung von LOF Fahrzeugen.
    (Hier beachten das man den Schlepper, trotz Grüner Kennzeichen, für bestimmte Zeiträume versteuern kann)


    Gruß Uli

  • Wenn Ihr die Grüne bekommen könnt, spart Ihr Euch die KFZ Steuern, allerdings must Du/Ihr dann aber auch beachten das der Schlepper NUR für die Bewirtschaftung der 3 HA hergenommen werden darf, das ist eine erhebliche Einschränkung wenn man den Schlepper dann eigentlich auch noch für das Hobby hernehmen will, meiner Meinung nach. Also einfach nur rumfahren etc. etc ist dann schnell die sog. Mißbräuchliche Verwendung von LOF Fahrzeugen.
    (Hier beachten das man den Schlepper, trotz Grüner Kennzeichen, für bestimmte Zeiträume versteuern kann)



    Das ist glaube ich nicht ganz richtig. Es fält unter Brauchtum nach dem Gesetzgeber und somit darf er solange nicht gewerblich genutzt auch außerhalb der LoF betrieben werden.






    zu den Achsen bzw der Dreschemel ist evtl noch zu sagen:


    Fangen wir zunächst mal mit dem einfachsten Fall an, den Führerscheinneulingen: Führerscheinneulinge benötigen zum Fahren eines Drehschemelanhängers mindestens die Klasse BE, wobei hier natürlich das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges auf max. 3,5t begrenzt ist.


    Was ist aber mit den Inhabern der (alten) Klasse 3? Wir haben ja alle mal in der Fahrschule gelernt das mit Klasse 3 max. 18,5t und 3 Achsen (inkl. Anhänger) bewegt werden dürfen wobei das Zugfahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von 7,49t nicht überschreiten darf.
    Und hier liegt jetzt der Fuchs begraben. Will man als Inhaber der alten Klasse 3 einen Drehschemelanhänger ziehen so muss auf den neuen, EU-Konformen Plastik-Führerschein und damit die neuen Klassen umgeschrieben werden!
    Dies stellt aber nun gar kein Problem dar. Als Inhaber der alten Klasse 3 bekommt man beim umschreiben auf den EU-Schein ja unter anderem die Klassen C1E und sogar CE mit Kennzahl 79 bescheinigt, somit ist das ziehen eines Drehschemelanhängers dann gar kein Problem mehr! Warum? Weil bis zu einem Zuggesamtgewicht von 12t keine Beschränkung der Achsanzahl des Zuges mehr gegeben ist!
    Hier noch mal die genauen Definitionen der Klassen C1E und CE Kennzahl 79. Es dürfen gefahren werden:


    Klasse C1E: Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht (ohne Einschränkung bei der Anzahl der Achsen!!!) wobei das Zugfahrzeug das Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen nicht überschreiten darf.


    Klasse CE mit Einschränkung 79: Züge über 12 Tonnen bis zu einem Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen und max. 3 Achsen wobei das Zugfahrzeug das Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen nicht überschreiten darf.


    Daraus folgern wir also noch mal zusammenfassend: Bis 12t zul. Zuggesamtgewicht ist die Anzahl der Achsen Irrelevant (wird Abgedeckt durch Klasse C1E). Über 12t bis einschließlich 18,5t zul. Zuggesamtgewicht besteht wieder eine Beschränkung auf 3 Achsen (wird Abgedeckt durch Klasse CE Kennzahl 79)!




    Gruß Christian

  • Hallo,


    christian, was fällt unter Brauchtum? Lies Dir das mal Bitte im Deutzforum durch was unter Brauchtum fällt, das Herumfahren mit einem Grünen Schlepper der gaudihalber und z.B. zum Schleppertreffen eindeutig nicht, wenn der nicht für diesen Zeitraum versteuert wird.


    So, und was jetzt den C1E betrifft so wird der, bei umgeschriebenen Führerscheinen in etwa so : "CE Datum Ablaufdatum 79(C1E 12000kg L 3" eingetragen.


    D.h. da steht dann der Buchsabe L und die Ziffer 3 dabei was eindeutig heißt das der Zug auf 3 Achsen beschränkt ist. Da müßt ich mich jetzt schon arg täuschen wenn das anders wäre...lasse mich aber gerne Belehren da mich das dann auch , im positiven Sinne, betreffen würde! ;)


    Es wird natürlich schon so sein, weiß ich jetzt aber nicht genau, das Führerscheinneulinge welche den Schein neu machen, den C1E ohne Achsenbeschränkung eingetragen bekommen!


    Gruß Uli


    P.S christian: Es kann sein das Du bezüglich des C1E Recht hast...allerdings werd ich da jetzt selbst nicht mehr ganz Schlau draus.. 8|


    http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=11171

  • Zitat

    So, und was jetzt den C1E betrifft so wird der, bei umgeschriebenen Führerscheinen in etwa so : "CE Datum Ablaufdatum 79(C1E 12000kg L 3" eingetragen.


    D.h. da steht dann der Buchsabe L und die Ziffer 3 dabei was eindeutig heißt das der Zug auf 3 Achsen beschränkt ist. Da müßt ich mich jetzt schon arg täuschen wenn das anders wäre...lasse mich aber gerne Belehren da mich das dann auch , im positiven Sinne, betreffen würde! ;)


    Es wird natürlich schon so sein, weiß ich jetzt aber nicht genau, das Führerscheinneulinge welche den Schein neu machen, den C1E ohne Achsenbeschränkung eingetragen bekommen!


    Wer nur Klasse C1 bzw. C1E hat, darf nur Zugmaschinen bis 7,5 to fahren.
    Allerdings darf das Fahrzeuggespann bei C1E ein zGG von 12 to haben. Und die zGG von dem Anhänger darf das Leergewicht der Zugmaschine nicht überschreiten. Die Achsanzahl ist eines Fahrzeuggespannes ist---im Gegensatz zum alten Klasse 3--- nicht mehr relevant.
    Beispiel: Zugmaschine max. 7,5 to + n-achsiger Anhänger 4,5 to = Fahrzeuggespann mit 12 to
    Nicht erlaubt: Zugmaschine >7,5 to
    Nicht erlaubt: Zugmaschine 4,5 to + n-achsiger Anhänger 7,5 to = Fahrzeuggespann mit 12 to ... aber zGG Anhänger ist grösser als Leermasse der Zugmaschine


    Mit Zusatz "CE 79....." darfst du weiterhin nur Zugmaschinen bis maximal 7,5 to fahren. Allerdings darf dein Fahrzeuggespann nun mehr als 12 to wiegen. Genauer: maximal 18,5 to. Somit darfst du einen 1-achsigen Anhänger mit bis zu 11 to zGG anhängen. 1-Achsig wegen der Beschränkung "L<=3" Achsen.
    Beispiel: Zugmaschine max. 7,5 to + 1-achsiger Anhänger 11,25 to (1,5*7,5) = Fahrzeuggespann mit 18,75 to



    Gruß Christian

  • Hallo,


    christian, Du hast Recht bezüglich des C1E! Keine Beschränkung der Anzahl der Achsen bis 12 Tonnen! Allerdings auf 1 Anhänger beschränkt!
    allerdings sind hier die Gewichte der Fahrzeuge zu beachten!


    D.h. Im konkreten Fall des 509er Fendt, ausserhalb der LOF, würde das bedeuten:


    Leergewicht des Fendt = 4970 Kg enstspricht dem zul. Gesamtgewicht des evtl. Anhängers.
    Zul. Gesamtgewicht des 509er 7500 KG + 4970Kg = 12470 Kg...geht also nicht. Der Anhänger dürfte ein max. zul. Gesamtgewicht von 4500 Kg haben, ohne Achsenbeschränkung...


    Wenn es dann über 12 Tonnen geht greift dann allerdings die Beschränkung auf 3 Achsen!


    Puh....jetzt, glaub ich haben wir es zusammen, ich dank Dir nochmals für Dein Einschreiten bezüglich des C1E... ;)



    Gruß Uli


    Jetzt waren wir fast gleichschnell.... ^^ und ich laß jetz sofort meinen Führerschein umschreiben!!!!

  • Hallo Ihr Beiden


    Du liebes Bischen , ist das alles kompliziert ! Naja , dafür ist bei uns in good old Germany somit alles


    bestens geregelt . Dann will ich mal sehen das ich den 509er geschnappt kriege , und irgendwie den alten


    Diedam ablaste . Weissgar nicht wo die Papiere dafür geblieben sind . Wie isses denn mit der 500er Fendt Serie überhaupt so


    taugen die überhaupt , oder sind die 300er besser ?


    Also nochmal besten Dank für Eure Hilfe - Grüsse aus Westfalen

  • Hallo,


    zu den Schleppern kann ich dir leider gar nichts sagen!
    Der Diedam ist also ein 2 Achser...was das Ablasten betrifft bitte vorher mal mit einem Sachverständigen reden.
    Und wegen der Grünen Nummer mit dem FINANZAMZ redenn , die entscheiden das ob die erteilt wird. Mich würde es ehrlich gesagt sehr wundern wenn die für 3 HA einen 509er Steurfrei stellen...aber mal sehen. Aber wenn Ihr die Grüne bekommt brauchst Du den Kipper doch nicht Ablasten lassen, der bleibt doch dann sowieso Zulassungsfrei und kann das Folgekennzeichen der Schleppers erhalten!!! Das Ablasten, wenn es ein 2 Achser ist, ist doch nur notwendig wenn Ihr die Grüne nicht bekommen würdet!


    Gruß Uli

  • Hallo


    Ach Jau stimmt ja auch . Na dann drück mir mal die Daumen , der 509er der bei uns um die Ecke


    steht ist ja mein absoluter Traumtrecker - wie aus dem Ei gepellt , weiss noch gar nicht was der kosten soll ?!


    Hast Du an Deinem Farmer nen Hecklader oder ist das ein Häcksler ?


    Gruss Klauso

  • Hallo,


    na, ein bischen ein Geld wirst schon Gespart haben...oder.. 8)


    Da hinten hab ich einen Hecklader angebaut...hier kann man den z.B. im Einsatz sehen: Farmer 3S beim Holzrücken 2
    War für mich einfach die wesentlich günstigere Lösung, der hat 140 Euro gekostet. Einen Frontlader hätte ich damals noch für 1000 DM bekommen können, ohne Steuergeräte. Da ich aber keine Servolenkung habe war mir ein Hecklader auch aus diesem Grunde lieber.


    Gruß Uli

  • Hallo


    Jo iss scho klar ne ... Son Mist , hab gestern mit der Besitzerin des 509er telefoniert : Die braucht noch mindestens ein halbes Jahr


    Bedenkzeit !? Hmm da hätte se auch gleich nein sagen sollen "Wei..." Egal - dann suche ich eben im Net weiter .Weisst Du keinen guten Fendt


    im Raum Westfahlen ?


    Grüsse Klauso

  • Hallo,


    da kann ich Dir leider nicht helfen...
    Wenn du Dir wirklich einen Schlepper in der Größenordung kaufen willst, denke ich das Du auf jeden Fall relativ schnell fündig wirst. Die werden doch, glaub ich zumindest, realitv oft Angeboten. Da würd ich mal die einschlägigen Sites, wie Technikbörse etc, abklappern. Schließlich handelt es sich da ja nicht um einen Oldtimer sondern um einen Gebrauchsschlepper!


    Gruß Uli