Unbedenklichkeits Erklärung beim KBA in Flensburg anfordern (das das Farzeug nicht gesucht wird usw. ) Dann mit einem Technischen datenblat ein vollabnahme machen ( in der regel haben TÜV stellen auch zugriff auf diese, macht sich aber gut wenn man schon vorgearbeitet hat ). Dann einfach zur zulassungsstelle mit der KBA bescheinigung und dem gutachten , dann gibt es eine zulasung und einen BRIEF!
Kleiner Denkfehler:Früher KBA einholen,jetzt KBA Auskunft Online auf der Zulassungsstelle.Datenblatt könnte von vorteil sein,macht sich gut,Kopien werden zum Teil nicht mehr anerkannt,weil sich die Gesetzgebung zur Neuabnahme geändert hat,weiss ich leider aus eigener Erfahrung.