Kipper Bruns Bj 69 40 Km/H Zulassung ?

  • Hallo,
    mal ne Frage zum Bruns Zweiachsanhänger Bj 69.
    Also ein Bekannter hat seinen Bruns Kipper durch den Tüv gefahren um ihn zu zulassen auf schwarzer Nr. Der Tüv wollte es nicht machen, also führ er zur Dekra und fragte dort nach ob die es machen können was der Mensch dort auch bejate. Er wurde ohne Mängel abgenommen und für die Daten wurde die Betriebserlaubnis zur Hand genommen. Also mit den ganzen Papieren zur Zulassungsstelle um ihn dann auch zu zulassen.Dort wurde er gefragt ob er ihn auf 40 oder auf 60 km/h zu lassen möchte. Naja auf 40 km/h sagte er . Nun hat er einen zugelassenen Auflaufgebremsten Anhänger mit 40 km/h in den Papieren.
    Hier mal meine Frage.
    Wie kann es sein das die bei der Zulassungsstelle danach fragen wie schnell er den zulassen möchte? Diese Anhänger sind doch nur für 20 km/h gebaut worden, was auch in der Betriebserlaubnis steht. Dieses steht auch auf dem Typenschild der Achsen.

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

    • Offizieller Beitrag

    Moin
    Wat´n dat´n für TÜV?
    Man nenne mir die TÜV Stelle für kommende Projekte........
    Hat er denn beide Achsen gebremst?sonst keine Möglichkeit für 40 oder mehr,für mehr sowieso eine Drulu Anlage.
    Normal ,wie du geschrieben,max 25km/h,mehr nicht.
    Ohne ein Datenblatt sowieso nicht,keine Möglichkeit,haben die Achsen denn nocht Tyschilder?An der Deichsel?Bremsen gut?Reifen gut?
    Ich scrieb ja oben,man nenne mir bitte die Stelle für kommende Projekte,es wäre dann doch einiges einfacher,diese Sachen übern TÜV zu pfuschen.
    Bekannter hat einen Bauwagen Neuabnehmen lasen,TÜVNord,dort ist alles TipTop,aber keine Geschwindikeit im TÜV Bericht,vergessen,da hat die Zulassung den TÜV Menschen zum Rapport gebeten..........

  • Hallo,


    @Farmer1E, wenn das alles so Stimmt wie Du es schreibts kann ich Deinem Bekannten nur Dringends raten das ändern zu lassen!
    Sollte er in einen Unfall verwickelt werden kann es erhebliche Probleme geben.
    Hier hat jemand einen Fehler gemacht, wahrscheinlich der Prüfer, was aber nicht heißt das Dein Bekannter deshalb mit diesem Anhänger ohne Bedenken fahren kann. Wenn dieser Fehler von Euch erkannt wurde muß das in Ordnung gebracht werden!
    Der Halter ist für das Fahrzeug verantwortlich!


    Gruß Uli

    • Offizieller Beitrag

    Moin
    Recht haste Uli,imZweifel heisst es dann,zum Zeitpunkt der Untersuchung.
    Aber wie kann die Zulassung ihn Fragen?Der TÜV Mensch alleine kann nur festlegen,wie schnell möglich!

  • Also hab gerade gehört wie sich der TÜV in der Schweiz anstellt... Also wenn das hier so wäre würde ich alles verkaufen. Finanziell nicht machbar. Die müssen bei denen z.B. komplett trocken sein usw..... Natürlich muss eine Maschine technisch und beleuchtungsmäßig in ordnung sein.. Aber man beachte das Alter und die Betriebsstunden bei dem Zustand. Klar mit dem Wagen das ist heikel.... obwohl eh jeder 25 km/h Wagen egal ob mit Druckluft oder nicht eh mit 40 oder 50 km/h gefahren wird...Und angemeldet sind die wenigsten.Das weis die Polizei auch. Alles machbar wie schon von euch gesagt bis was passiert...
    Viel schlimmer sind die Hobby Holzleute die mit ihren 30 PS Treckern 2 Einachser hintereinander ohne Bremse fahren.... !!!!!!!!


    Gruß aus dem verschneiten Nordhessen...

    Fendt Favorit 610 S
    Fendt Favorit 822
    Fendt GTA 395
    Fendt Dieselross F15 H6


    In Gedenken: Fendt Favorit 626 LS www.Favorit 626 LS.com

  • Hallo,


    2 Einachser hab ich bei uns noch nicht Gesehen, allerdings schon mal einen Einachser (Keinen Autoanhänger sondern einen mit Stützlast!) hinter einem Zweiachser.
    Einachser mit Stützlast an der Seilwinde kann man auch ab und zu mal Beobachten, Zweiachser an der Seilwinde ist praktisch Standart!
    Dies alles teils bei "Profis" meistens aber bei Hobby. Wobei ja die beiden Einachser vom Prinzip her erlaubt sind wenn Bremsen und Stützlast den Vorschriften entspricht...oder? Ich glaub ich hab da im Deutzforum mal so ein Gespann gesehen. Selbst der Einachser hinterm Zweiachser ist,glaub ich, Zulässig wenn Stützlast und Bremsen passen da bin ich mir jetzt allerdings überhaupt nicht sicher. In der Regel haben die hinteren Zugmäuler von Zweiachsern und auch Einachsern keine Stützlast eingetragen oder nur geringe so das nur "Autoanhänger" angehängt werden dürfen. Also Einachser mit geringer Stützlast. Und natürlich der "Normale" Zweiachswagen also mit Drehschemelachse vorne. Wie jetzt die Sache mit dem Tandemachsanhänger, also z.B. Zweiachser evtl. sogar Dreiachser (Achsabstand größer 1m), aussieht wenn der hinter einem Zweiachser (Drehschemel) hängt ist mir allerdings Überhaupt nicht klar. (Solche Anhänger gibt es ja auch mit mittig angeordneten Achsen die also relativ wenig Stützlast haben sollten)


    Gruß Uli, der immer nur brav seinen Einachser dran hat....am Schlepper natürlich... ^^

  • Hallo,


    um etwas Ordnung in meinen letzten Beitrag zu bekommen nun mal etwas genauer:
    An Anhängekupplungen von Anhängern welche keine Stützlast eingetragen haben dürfen auch nur Anhänger angehängt werden welche wiederum keine Stützlast in den Papieren stehen haben.
    D.h. auch der noramle KFZ Anhänger, die haben in der Regel so um die 50 Kg zul. Stützlast, darf nicht an einen Einachser oder Zweiachser welche für die Anhängekupplung keine Stützlast eingetragen haben.
    An solche Anhänger dürfen also nur Wägen angehängt werden die keine Stützlast versachen, das sind in der Regel die Drehschemelzweiachser.
    Hab heute extra mal beim TÜV nachgefragt.


    Gruß Uli der schon mal Frohe Weihnachten und ein Gesundes neus Jahr wünscht!

    • Offizieller Beitrag

    Moin
    Habe den Bruns jetzt am WE gesehen,hat alte Reifen Baujahr wie der Anhänger selber drauf,keine Typschlider an den Achsen,die Deichsel ein wenig "Bauernluft",nur die erste Achse gebremst,aber 40KM/h mit frischen TÜV,man kann es kaum glauben............

  • Aber dann macht sich doch nur der Tüv strafbar, wenn der das falsch macht (und dann was passiert)?


    Aber mir seis egal, ich kenne nur jemanden, der 'nen vollgebremsten Drehschemel hat , meist hinter 'nem DruLu; bei dem anderen einachsig gebremsten von ihm ist die ganze Bremsanlage so verbogen, dass er den sowieso nicht mehr auf der Straße fahren kann.

    Beste Grüße
    --------------------------------------------
    Fehlt dem Auspuff seine Klappe,
    war der Ast wohl nicht von Pappe!

  • Nabend...


    beim letzten Treffen,war wieder ein Gast mit nem alten Deutz und 6km Schildern dran,fuhr aber an die 20Km....Ich finde es schlimm das manche Leute so dreist sind und so auch noch Jahre lang umher fahren und nix passiert,keine Strafe nix...und andere zahlen viel Geld für eine SchwarzeNr... :S


    MFG